| | | Geschrieben am 25-01-2012 Kindergeld: Bei volljährigen Kindern ab 2012 keine Einkommensprüfung mehr
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 Neustadt a. d. W. (ots) - Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte
 Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) informiert:
 
 Gerade bei Kindergeld für volljährige Kinder in Ausbildung sorgte
 die Einkommensgrenze von 8.004 EUR dafür, dass einige Eltern das
 Kindergeld nicht erhielten. Damit ist ab 2012 Schluss, da die
 Finanzämter die Einkünfte und Bezüge des Kindes nicht mehr prüfen.
 "Damit ist eine deutliche Steuervereinfachung eingetreten", so Jörg
 Strötzel, Vorsitzender der VLH.
 
 Ab 2012 erhalten Eltern für Kinder unter 25 Jahren nun immer
 Kindergeld, wenn sich das Kind in der ersten Berufsausbildung
 (Erststudium oder der Erstausbildung) befindet. Während einer zweiten
 Ausbildung (z. B. Technikerschule oder FH-Studium nach
 abgeschlossener Lehre) wird Kindergeld bis zur Vollendung des 25.
 Lebensjahres auch noch gezahlt, wenn das Kind
 
 - keiner Erwerbstätigkeit nachgeht,
 - nur eine Erwerbstätigkeit von maximal 20 Wochenstunden ausübt,
 - die Zweitausbildung im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses
 absolviert,
 - allenfalls eine geringfügige Beschäftigung als Minijobber hat, oder
 - lediglich eine kurzfristige Beschäftigung z. B. im Rahmen eines
 Aushilfsjobs ausübt.
 
 Ebenfalls entfällt die Einkommensprüfung bei Kindern, welche
 
 - eine Übergangszeit von höchstens 4 Monaten zwischen zwei
 Ausbildungsabschnitten oder zwischen einem Ausbildungsabschnitt und
 einem freiwilligen Dienst durchlaufen
 - und umgekehrt,
 - eine Wartezeit überbrücken, in der sie eine Berufsausbildung
 mangels Ausbildungsplatz nicht beginnen oder fortsetzen können und
 - einen freiwilligen Dienst leisten.
 
 Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH)
 ist Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein und betreut über
 700.000 Mitglieder. Durch seine bundesweit rund 2.800 örtliche
 Beratungsstellen - viele davon sind nach DIN 77700 zertifiziert -
 erstellt er Steuererklärungen für Arbeitnehmer und Rentner im Rahmen
 der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG. Weitere
 Informationen finden Sie im Internet unter www.vlh.de bzw. können
 unter der kostenfreien Rufnummer 0800/1817616 erfragt werden. Dieser
 Pressetext steht auch im Internet unter "http://ots.de/lX0C6" zum
 Download bereit.
 
 
 
 Ansprechpartner:
 
 Bernhard Lauscher, Steuerberater, Pressesprecher der VLH
 Tel.:	06321 / 4901-0
 Fax:	06321 / 4901-49
 Email:	presse@vlh.de
 Web:	www.vlh.de / Presse
 
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