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David Groenewold: Keine Vermischung privater und geschäftlicher Interessen

Geschrieben am 16-01-2012

Berlin (ots) - Als Rechtsanwälte von Herrn David Groenewold weisen
wir im Hinblick auf aktuelle Medienberichte über unseren Mandanten
auf Folgendes hin:

Der durch diverse aktuelle Berichte erweckte Eindruck, die
langjährige Freundschaft zwischen unserem Mandanten und
Bundespräsident Christian Wulff habe sich unser Mandant geschäftlich
zu Nutze gemacht, ist falsch. Insbesondere wehrt sich unser Mandant
vehement gegen den von diversen Medien geäußerten Verdacht, dass er
sich seine Freundschaft zu Christian Wulff in dessen damaliger
Funktion als Ministerpräsident von Niedersachsen im Rahmen der
Vergabe einer Landesbürgschaft zu Nutze gemacht habe.

Als Vorbild für die die beantragte Ausfallbürgschaft des Landes
Niedersachsen für Filmprojekte der Waterfall Productions GmbH, an der
die von unserem Mandanten seinerzeit vertretene Odeon Film AG mit
50,1 % beteiligt war, diente eine kurz zuvor erteilte
Landesbürgschaft zugunsten einer anderen Filmproduktionsgesellschaft,
mit der unser Mandant nichts zu tun hatte. Unser Mandant war auch
nicht Gesellschafter oder Berater dieser Firma.

Die Landesbürgschaft wurde mit dem niedersächsischen
Wirtschaftsministerium verhandelt. Hier war für die Waterfall
Productions ein externer Berater federführend tätig. Dieser Berater
führte sämtliche Verhandlungen mit dem Wirtschaftsministerium und den
anderen eingeschalteten Behörden. Nach Vorprüfung durch die
zuständigen Stellen wurde die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
PriceWaterhouseCoopers (PWC) in Hannover beauftragt, die
Voraussetzungen für eine Bürgschaftserteilung zu prüfen und zu
beurteilen. Mit Schreiben der PWC vom 20.12.2006 wurde der Waterfall
Productions mitgeteilt, dass der Landeskreditausschuss die
Bürgschaftszusicherung in Höhe von maximal 4 Millionen Euro unter
zahlreichen Auflagen und Bedingungen erteilt habe. Letztlich kam
jedoch die Bürgschaft nachfolgend niemals zum Tragen, weil sich die
ursprünglich geplanten Filmprojekte bereits im Herbst 2007 erledigt
hatten und insoweit die zahlreichen Bürgschaftsbedingungen niemals
erfüllt wurden.

Zu keinem Zeitpunkt war Herr Groenewold bei Verhandlungen oder
Gesprächen mit dem Wirtschaftsministerium, einer anderen Stelle (auch
nicht der niedersächsischen Staatskanzlei) oder PWC anwesend oder in
sonstiger Weise in Verhandlungen über die Bürgschaft involviert.

Im Hinblick auf die weiteren aktuellen Medienberichte über unseren
Mandanten weisen wir darauf hin, dass konkrete Antworten zu einzelnen
Frage-Komplexen über unsere Kanzlei angefordert werden können.

Gleichzeitig bitten wir jedoch um Verständnis dafür, dass unserem
Mandanten auch in dieser Angelegenheit ein Rest an Privatsphäre
zusteht, den wir schützen werden.



Pressekontakt:
Rechtsanwalt Christian-Oliver Moser
c/o
MOSER BEZZENBERGER Rechtsanwälte
Clausewitzstr.4
10629 Berlin

Tel. 030/3180520
mail@moserbezzenberger.de


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