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Ägyptische Behörden gehen weiter gegen die Konrad-Adenauer-Stiftung vor - Hans-Gert Pöttering: "Willkür und Verletzung rechtsstaatlicher Grundsätze"

Geschrieben am 12-01-2012

Berlin (ots) - Im Widerspruch zu der Anfang Januar ergangenen
Zusage der ermittelnden ägyptischen Behörden, die Arbeitsfähigkeit
des Büros der Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS) in Kairo wieder
herzustellen und die Durchführung ihrer Aktivitäten zu ermöglichen,
hat die ägyptische Generalstaatsanwaltschaft am 11. Januar 2012
erneut den Leiter des Kairoer Büros der Stiftung, Dr. Andreas Jacobs,
einbestellt. Ihm wurde dabei eröffnet, dass das Verfahren gegen ihn
und die Konrad-Adenauer-Stiftung weiter verfolgt werde. Die am 29.
Dezember 2011 konfiszierten Computer und Server wurden der Stiftung -
ebenfalls im Widerspruch zu der am 5. Januar 2012 ergangenen
Ankündigung - nicht zurückgegeben, sondern werden weiter einbehalten.

"Das Vorgehen gegen die Stiftung kann nur als Willkür bezeichnet
werden, wenn die gleiche Behörde innerhalb von nur wenigen Tagen
nachweisbar ihre Meinung ändert", erklärte dazu der Vorsitzende der
Konrad-Adenauer-Stiftung, Dr. Hans-Gert Pöttering MdEP. "Die Stiftung
arbeitet seit über 30 Jahren mit Genehmigung der ägyptischen
Behörden, selbst unter den schwierigsten Bedingungen der
Mubarak-Herrschaft, mit staatlichen wie zivilgesellschaftlichen
Partnern zusammen", so Pöttering. Der ehemalige Präsident des
Europäischen Parlaments bezeichnete das Handeln der ägyptischen
Behörden als "nicht nachvollziehbar und inakzeptabel". Es "verletzt
die rechtsstaatlichen Grundsätze", Pöttering weiter, wenn nun gegen
die Stiftung wie gegen andere nationale und internationale
Nichtregierungsorganisationen in dieser Form vorgegangen werde. Er
forderte die ägyptischen Behörden auf, "die international anerkannten
rechtsstaatlichen Grundsätze anzuwenden".

Das Büro der KAS in Kairo war am 29. Dezember 2011 auf
richterlichen Beschluss geschlossen und versiegelt worden. Zudem
wurden Computer, der Server sowie Dokumente der KAS konfisziert. Im
Rahmen einer richterlichen Anhörung am 5. Januar 2012 wurde dem
Leiter des Stiftungsbüros mitgeteilt, dass das Büro wieder öffentlich
zugänglich sei und die Stiftung ihre Arbeit wieder aufnehmen könne.
Die Rückgabe der konfiszierten Geräte und Dokumente war für den 9.
Januar 2012 angekündigt worden.



Pressekontakt:
Susanne Kophal | Pressesprecherin (komm.) | Konrad-Adenauer-Stiftung
e.V. | Telefon: 030/26996 - 3222 | mailto:KAS-Pressestelle@kas.de |
http://www.kas.de


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