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Bundesnetzagentur genehmigt ersten Schritt zum Stromnetz der Zukunft

Geschrieben am 12-01-2012

Berlin (ots) - Pressemitteilung

Deutsche Umwelthilfe nennt genehmigten Szenariorahmen "geeignete
Basis" für künftige Stromnetze - Öffentliche Konsultation hat
erheblich zur Verbesserung beigetragen - Fortbestehende Mängel und
Leerstellen im vorgelegten Plan rasch beheben -
Übertragungsnetzbetreiber müssen Daten nachliefern - Enger Zeitplan
für weitere Schritte zur Umsetzung - Gesetz fordert Entwurf für
Netzentwicklungsplan bis Anfang Juni

Die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) hat den Ende Dezember von der
Bundesnetzagentur (BNetzA) genehmigten Szenariorahmen für die
künftige Kraftwerksentwicklung in Deutschland als "geeignete Basis
zur Planung der zukünftigen Stromnetze" bezeichnet und die
Übertragungsnetzbetreiber gleichzeitig aufgefordert "die in der
Genehmigung benannten Mängel konsequent zu beheben."

Mit den ursprünglich von den vier Betreibern der deutschen
Übertragungsnetze 50Hertz Transmission, Amprion, EnBW Transportnetze
und TenneT TSO erstellten Szenarien wird der Rahmen für das künftig
immer stärker von den Erneuerbaren Energien dominierte deutsche
Stromnetz abgesteckt. Auf Basis der in dem nun genehmigten
Szenariorahmen angenommenen zukünftigen Kraftwerksstruktur soll bis
Sommer dieses Jahres der so genannte Netzentwicklungsplan erarbeitet
werden. Der dient dann wiederum als Grundlage für den Um- und Ausbau
der Stromübertragungsnetze im Rahmen der Energiewende. Die
Bundesregierung legt den Netzentwicklungsplan als Entwurf für einen
Bundesbedarfsplan - vergleichbar dem Bundesverkehrswegeplan im
Mobilitätsbereich - dem Bundestag zur Entscheidung vor. Der
Netzentwicklungsplan legt bundesweit fest, welche
Höchstspannungsstromtrassen wo benötigt werden, zum Beispiel, um aus
Wind- und Sonnenenergie erzeugten Strom zu jeder Zeit zu den
Verbrauchern transportieren zu können.

DUH-Bundesgeschäftsführer Rainer Baake zeigte sich zufrieden, dass
nach Konsultationen mit der DUH, mit anderen Umwelt- und
Wirtschaftsverbänden, Institutionen, Unternehmen und zahlreichen
Einzelpersonen "grobe Mängel des ursprünglichen Papiers korrigiert
worden sind oder aber im weiteren Verfahren korrigiert werden". Baake
dankte dem Präsidenten der Bundesnetzagentur (BNetzA), Matthias
Kurth, und seinen Mitarbeitern, dass sie auf Einwendungen und
Verbesserungsvorschläge der Öffentlichkeit eingegangen seien. Als
ausgesprochen hilfreich bezeichnete es Baake, dass
Wirtschaftsstaatssekretär Jochen Homann der BNetzA mehr Zeit für die
Abarbeitung der Kritikpunkte eingeräumt habe. Hier seien erste
Schritte in Richtung auf eine neue Beteiligungskultur gegangen
worden. Das Leitszenario ("Szenario B") des Entwicklungsrahmens, das
eine Perspektive bis 2022 und bis 2032 enthält, entspreche im großen
Ganzen den Erwartungen der DUH über die mittelfristige
Kraftwerksentwicklung in Deutschland. Zwar enthielten die beiden
anderen betrachteten Szenarien - eines geht von hohen, teilweise
neuen Kohlekraftwerkskapazitäten aus, dass andere rechnet mit einem
sehr starken Ausbau der Erneuerbaren Energien - einige unrealistische
Annahmen. Doch sei dies hinnehmbar, weil die BNetzA gleichzeitig
ankündige, dass im Netzentwicklungsplan nur solche Trassen
festgeschrieben werden sollen, die bei allen drei Szenarien notwendig
würden. "Die Beschränkung auf so genannte No-Regret-Maßnahmen
eröffnet die Möglichkeit, den Netzausbau im Zeitverlauf regelmäßig
der realen Entwicklung anzupassen und so unnötige Trassen zu
vermeiden", sagte Baake.

Positiv bewertet Baake auch, "dass die Bundesnetzagentur den
Übertragungsnetzbetreibern in der Genehmigung wichtige Hausaufgaben
zur Nacharbeit mitgegeben hat." So fehlten im Szenariorahmen der
Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) Angaben darüber, wie viel Strom in
Zukunft aus welchen Erneuerbaren Energien und fossilen Kraftwerken
erzeugt bzw. erwartet werden. Dies hänge natürlich nicht nur von den
erwarteten Kraftwerkskapazitäten ab, sondern vor allem davon, wie
viele Stunden im Jahr diese Kraftwerke Strom lieferten. Die
Bundesnetzagentur fordert hier ebenso zusätzliche Berechnungen wie
bzgl. der Rolle, die künftig die besonders energieeffiziente
Kraft-Wärme-Kopplung von Kraftwerken spielen soll, die gleichzeitig
Strom und Wärme bereitstellen. Außerdem müssen die ÜNB ermitteln, wie
sich eine auch von der Bundesregierung angestrebte Verminderung des
nationalen Strombedarfs (bis 2020 um 10 Prozent und bis 2050 um 25
Prozent) auf die Szenarien auswirken würde und präzise Angaben über
den im Jahresverlauf höchsten nationalen Strombedarf bereitstellen,
der für den Umfang des Netzausbaus mitentscheidend ist. Die Tatsache,
dass die ÜNB über diese so genannte Jahreshöchstlast nicht einmal für
die Vergangenheit genaue Angaben machen konnten, nannte Baake
"abenteuerlich".

Auch die im zugrunde liegenden Energiewirtschaftsgesetz geforderte
Übereinstimmung der Szenarien mit den Energie- und Klimaschutzzielen
der Bundesregierung werde nicht ausreichend betrachtet.
Beispielsweise werde nicht nachgewiesen, ob die betrachteten
"Energiezukünfte" die Klimaziele der Bundesregierung erfüllen würden.

Baake: "Das Energiewirtschaftsgesetz verlangt von den
Übertragungsnetzbetreibern die Erstellung des Netzentwicklungsplans
2012 bis zum 3.Juni, danach wird es unter der Verantwortung der
Bundesnetzagentur erneut eine öffentliche Erörterung geben, bevor die
Bundesregierung auf dieser Basis den Bundesbedarfsplan für die
Stromnetze dem Bundestag vorlegt und die Umsetzung beginnen kann. Die
Deutsche Umwelthilfe wird alle Einzelschritte wie bisher intensiv
begleiten und weiter eigene Vorschläge in geeigneter Weise
einbringen."



Pressekontakt:
Rainer Baake, Bundesgeschäftsführer, Hackescher Markt 4, 10178
Berlin, Tel.: 030 2400867-0; Mobil: 0151 55016943; E-Mail:
baake@duh.de

Dr. Gerd Rosenkranz, Leiter Politik & Presse, Hackescher Markt 4,
10178 Berlin, Tel.: 030 2400867-0; Mobil: 0171 5660577; E-Mail:
rosenkranz@duh.de


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