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Klistier für zwei Euro: Kasse will ausführliche Begründung / Gesundheitsbürokratie in Deutschland, Teil 2

Geschrieben am 03-01-2012

Hamburg (ots) - Absurde Gesundheits-Bürokratie in Deutschland:
Mitglieder des Ärztenetzwerkes Hippokranet schildern Beispiele aus
ihrer Praxis

"Es ist nicht möglich, bei der häuslichen Krankenpflege eines
schwerstbetroffenen Patienten auf dem üblichen Formular den
Schwestern zu erlauben, bei Bedarf ein Abführ-Klistier zu
verabreichen", klagt ein Hausarzt im Hippokranet. Zunächst muss die
Krankenkassen-Anfrage beantwortet werden: "Welche Maßnahmen haben sie
bisher ergriffen, um den Klistier Einsatz zu vermeiden? ".

Ein anderes Beispiel: Kinder, die mit Ihren Müttern zur Kur
sollen, brauchen immer eine Bescheinigung, damit diese mitfahren
können: "Kevin muss die Mutter begleiten, da er sich als Säugling
zuhause nicht alleine versorgen kann", müsse er schreiben, sagt ein
Arzt genervt: "Wenn es der Arzt schreibt, wird es vielleicht auch dem
Sachbearbeiter klar!"

Wenn nach einer bestimmten schweren Schulterverletzung eine
spezielle Schiene sofort nach der Behandlung erforderlich wäre, so
stellt sich die Kassenbürokratie auch gern quer: Regelhaft frage dann
der Medizinische Dienst der Kassen an und fordert umfangreiche
Unterlagen, schreibt ein Arzt. Nach 4-6 Wochen erfolgt eine weitere
Anfrage, so dass die eigentliche Behandlung nach 8-10 Wochen beginnen
könnte - so spät ist sie dann aber absolut sinnlos. "Ich empfehle
diesen Patienten dann den Wechsel der Krankenkasse" schreibt er.

Gleichzeitig werden Ärzte permanent mit Rundschreiben ihrer
kassenärztlichen Vereinigung eingedeckt. Ein Beispiel gefällig? "Das
An- und Ausziehen der Kompressionstrümpfe im Rahmen der häuslichen
Krankenpflege, darf ab 01.07.2011 in der Verordnung nicht mehr mit
Bindestrich, sondern muß mit einem Spiegelstrich getrennt verordnet
werden". Steht also im Rezept ein Bindestrich statt eines
Spiegelstrichs, so ist es nicht mehr gültig.

Für einen dringend benötigten Blasenkatheter bei einem 91jährigen
Mann, der nicht mehr richtig Wasser lassen konnte, musste ein Urologe
erst einen Kostenvoranschlag einreichen und auf eine schriftliche
Genehmigung warten: "Auch nach meiner telefonischen Rücksprache mit
dem zuständigen Sachbearbeiter der BKK XYZ wurde nicht von diesem
Vorgehen abgewichen, obwohl ich drauf hingewiesen hatte, dass der
Patient sich bereits in der Praxis befand", schildert der Arzt den
Vorgang.

"Also: Hilfsmittelverordnung ausgestellt, Kostenvoranschlag der
Apotheke beigelegt und den Sanitätern mitgegeben, Patient
unverrichteter Dinge zurück ins Altenheim (der Krankentransport
kostet ja nichts), das Altenheim schickte die Verordnung und den
Kostenvoranschlag an die BKK XYZ, dort wurde genehmigt, die BKK
schickte die Verordnung zurück ans Altenheim, dieses schickte die
Verordnung an die Apotheke, diese lieferte den Verweilkatheter an das
Altenheim, das Altenheim vereinbarte einen neuen Termin in der
Praxis, und der Patient wurde wieder liegend mit erneutem
Krankentransport in die Praxis gebracht", schreibt er weiter:
"Gesamtdauer der Aktion: zehn Tage. Kosten des Verweilkatheters ca.
20 Euro". Die Angehörigen des Patienten hätten ihn danach bei einer
anderen Kasse versichert und die ursprünglich zuständige Kasse hatte
einen teuren Patienten weniger: "Ein Schelm, der Böses dabei denkt".

Dies sind nur einige wenige Beispiele. Gerne vermitteln wir Ihnen
Ärzte und Ärztinnen, die Ihnen noch mehr aus ihrer täglichen Praxis
berichten. Oder benötigen Sie noch mehr Einzelbeispiele? Gucken Sie
mal hier http://www.presseportal.de/pm/61299/2174898 oder schicken
Sie uns eine Mail.

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hat über 49.000 Mitglieder. Dort finden sich über 600.000
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gesundheitspolitischen Themen online. Der änd wird seit vielen Jahren
von seinen Mitgliedern finanziert. Mehr als 7.000 Abonnenten zahlen
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Pressekontakt:
Ärztenachrichtendienst Verlags-AG
Gaby Guzek
g.guzek@aend.de
040/609 154-11


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