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Presseinformation - Edith und Egon Geerkens

Geschrieben am 20-12-2011

Berlin (ots) - Als Anwalt von Edith und Egon Geerkens nehme ich in
Ergänzung zu meiner Presseinformation vom Freitag zu der aktuellen
Berichterstattung über die Kreditgewährung von Edith Geerkens an den
Bundespräsidenten und seine Frau wie folgt Stellung:

Die Initiative des Darlehens ging von Frau Edith Geerkens aus,
nachdem Herr Egon Geerkens ihr von dem beabsichtigten Hauskauf durch
die Eheleute Wulff erzählt hatte. Herr Geerkens bestand dann
entsprechend dem Vorschlag von Frau Edith Geerkens auch darauf, dass
der Kredit durch Frau Geerkens gewährt werden müsse. So ist es dann
auch durch Abschluss des Darlehensvertrages zwischen Frau Edith
Geerkens und den Eheleuten Wulff erfolgt. Ebenso erfolgte die
Auszahlung in Form eines Schecks der Deutschen Bundesbank vom Konto
von Frau Edith Geerkens bei der Sparkasse Osnabrück.

Unabhängig von dem Umstand, dass die Kreditinitiative und
Gewährung daher ausschließlich durch Frau Geerkens erfolgte, ist
zudem festzuhalten, dass Herr Geerkens bereits seit 2004 sel-ber
nicht mehr gewerblich oder als Unternehmer tätig war, da er sich
krankheitsbedingt ins Pri-vatleben zurückgezogen hatte. Vor diesem
Hintergrund kann, unabhängig von dem vorgenannten Sachverhalt, auch
so oder so von Geschäftsbeziehungen zu einem Unternehmer keine Rede
sein.

Prof. Dr. Christian Schertz

Rechtsanwalt



Pressekontakt:
Schertz Bergmann Rechtsanwälte
Prof. Dr. Christian Schertz
Kurfürstendamm 53
10707 Berlin

Tel. 030 880015-0
Fax 030 880015-55

Mail: cs@schertz-bergmann.de


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