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Lebensmittelwirtschaft sieht sich durch das novellierte Verbraucherinformationsgesetz erheblich benachteiligt

Geschrieben am 02-12-2011

Berlin (ots) - Anlässlich der heutigen Verabschiedung der Novelle
des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) durch den Deutschen
Bundestag zeigt sich die Lebensmittelwirtschaft enttäuscht darüber,
dass ihre im parlamentarischen Verfahren ausführlich erläuterten
Bedenken im Deutschen Bundestag kaum Berücksichtigung fanden. Die
jetzt beschlossenen Änderungen führen zu einer unangemessenen
Beschneidung der Unternehmensrechte und werden die
Wettbewerbsfähigkeit der Ernährungsbranche spürbar beeinträchtigen.

BLL-Geschäftsführer Dr. Marcus Girnau warnt namentlich vor der
frühzeitigen Offenlegung ungesicherter Informationen: "Das
Verbraucherinformationsgesetz dient nicht der Abwehr akuter
Gesundheitsgefahren, bei der schnelles Handeln zwingend erforderlich
ist. Es geht hier vielmehr um Auskunftsansprüche ohne
Verfahrensdruck. Unternehmen oder Marken könnten - etwa durch eine
übereilte Falschinformation - irreparabel geschädigt werden." In
seiner jetzigen Form sei die VIG-Novelle unausgewogen. Die
Lebensmittelwirtschaft hatte deshalb auf einen besseren Ausgleich von
Informationsinte-ressen der Verbraucher und legitimen
Schutzinteressen der Unternehmen gedrängt.

In der nun vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Fassung des VIG
werden Anhörungs- und Äußerungsrechte sowie Rechtsschutzmöglichkeiten
der betroffenen Unternehmen dem Ziel einer Verfahrensbeschleunigung
geopfert. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die von erheblicher
Bedeutung für den Wert eines Unternehmens sind und daher
verfassungsrechtlich besonderen Schutz genießen, werden in ihrem
Schutzumfang in unverhältnismäßiger Weise eingeschränkt. Außerdem
werden im Falle eines Verdachts des Vorliegens bestimmter
Rechtsverstöße (z. B. bei Grenzwertüberschreitungen) noch während des
laufenden Verfahrens ohne Anhörung des Betroffenen und ohne
Rechtsschutzmöglichkeit Namen veröffentlicht. Dies soll automatisch,
also ohne eine behördliche Interessensabwägung im Einzelfall,
erfolgen. In Anbetracht der möglichen wirtschaftlichen Nachteile für
die Unternehmen bei gleichzeitig fehlender Eilbedürftigkeit ist dies
nicht zu rechtfertigen.

Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL)

Der BLL ist der Spitzenverband der deutschen
Lebensmittelwirtschaft. Ihm gehören ca. 500 Verbände und Unternehmen
der gesamten Lebensmittelkette - Industrie, Handel, Hand-werk,
Landwirtschaft und angrenzende Gebiete - sowie zahlreiche
Einzelmitglieder an.



Für weitere Informationen:
Dr. Marcus Girnau
Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL)
Claire-Waldoff-Straße 7, 10117 Berlin
Tel.: +49 30 206143-129, Fax: +49 30 206143-229
E-Mail: bll@bll.de, Internet: www.bll.de


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