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Unschuldsvermutung muss auch für BA-Mitarbeiter gelten

Geschrieben am 17-11-2011

Nürnberg (ots) - In seiner gestrigen Ausgabe berichtete das
ARD-Magazin "Plusminus" über angebliche Unregelmäßigkeiten in der
Agentur für Arbeit Saarbrücken. Dieser Bericht enthält einige
unhaltbare Vorwürfe, unter anderem gegen den Vorstand der
Bundesagentur für Arbeit (BA).

Richtig ist, dass bereits seit November 2009 gegen einen
ehemaligen Bereichsleiter der Arbeitsagentur Saarbrücken wegen
verschiedener Verdachtsmomente ermittelt wird. Unter anderem soll der
Mitarbeiter einige Bildungsträger unter Druck gesetzt und andere
bevorteilt haben. Zudem geht es um Verstöße gegen den Datenschutz.

Falsch ist, dass der Vorstandsvorsitzende der BA "dafür gesorgt"
habe, dass ein Disziplinarverfahren gegen den Beschuldigten
ausgesetzt wurde. Die BA hat bei den ersten Hinweisen auf die
Unregelmäßigkeiten zunächst eine interne Untersuchung durchgeführt
und daraufhin die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Der Vorstand
wurde darüber informiert.

Nach Durchführung von Vorermittlungen wurde ein
Disziplinarverfahren gegen den Mitarbeiter eingeleitet, das nun aber
entsprechend den gesetzlichen Regelungen ausgesetzt wurde, weil
wesentliche Fragestellungen von den weiteren Ermittlungen der Polizei
bzw. Staatsanwaltschaft abhängig sind. Solange diese Ermittlungen
durch die Staatsanwaltschaft laufen und noch keine rechtskräftige
Verurteilung erfolgte, muss auch für Mitarbeiter der BA die
Unschuldsvermutung gelten.

Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit
finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.



Pressekontakt:
Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail: zentrale.presse@arbeitsagentur.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax: 0911/179-1487


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