| | | Geschrieben am 09-11-2011 Menschenrechtsinstitut fordert Zugang zum Recht für ausgebeutete Hausangestellte in Diplomatenhaushalten
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 Berlin (ots) - Das Landesarbeitsgericht Berlin hat am 9. November
 die Klage von Frau Dewi Ratnasari (Pseudonym) wegen diplomatischer
 Immunität abgewiesen. Die indonesische Hausangestellte hat ihren
 ehemaligen Arbeitgeber, einen Diplomaten der Saudi-Arabischen
 Botschaft, auf Zahlung von rund 70.000 Euro Lohn und Schmerzensgeld
 verklagt. Das Gericht hat jedoch wegen der grundsätzlichen Bedeutung
 der Rechtsfrage die Revision zum Bundesarbeitsgericht zugelassen.
 
 Das Deutsche Institut für Menschenrechte bedauert die
 Klageabweisung und fordert für Betroffene von Menschenhandel und
 Arbeitsausbeutung in Diplomatenhaushalten die Eröffnung des
 Rechtswegs in Deutschland. Die Arbeitgeber müssen bisher aufgrund
 ihrer diplomatischen Immunität keine rechtlichen Konsequenzen
 fürchten, da sie von der deutschen Gerichtsbarkeit befreit sind.
 Unabhängig von der Schwere der Tat konnten die betroffenen Personen
 bisher keine zivilrechtlichen Ansprüche gegen die Arbeitgeber in
 Deutschland durchsetzen. Die Rechtsverfolgung in den Entsendestaaten
 der Diplomaten ist oft faktisch unmöglich. Das führt häufig dazu,
 dass die Betroffenen nach jahrelanger Arbeit mit leeren Händen
 dastehen.
 
 "Wir stellen die diplomatische Immunität als sinnvolles Instrument
 zum Schutz der internationalen Beziehungen nicht infrage. Dennoch
 sehen wir Deutschland aus menschenrechtlicher Perspektive in der
 Pflicht, den Betroffenen von Menschenhandel und Arbeitsausbeutung
 Zugang zum Recht zu verschaffen. Sie müssen ihre Lohn und
 Entschädigungsansprüche in Deutschland durchsetzen können oder
 anderweitig entschädigt werden", erklärte Heike Rabe, Koordinatorin
 des Projekts "Zwangsarbeit heute" des Deutschen Institut für
 Menschenrechte.
 
 Das Projekt "Zwangsarbeit heute" des Deutschen Instituts für
 Menschenrechte und die Beratungsstelle gegen Menschenhandel Ban Ying
 unterstützen gemeinsam dieses Musterverfahren. Frau Ratnasari wurde
 nach ihrer glaubhaften Schilderung über einen Zeitraum von 19 Monaten
 extrem ausgebeutet, regelmäßig körperlich misshandelt und gedemütigt.
 
 Das Projekt "Zwangsarbeit heute":
 
 Das Projekt "Zwangsarbeit heute - Betroffene von Menschenhandel
 stärken" des Deutschen Instituts für Menschenrechte initiiert
 Musterverfahren, mit denen Betroffene von Menschenhandel ihre
 Ansprüche auf Lohn und Schadensersatz durchsetzen wollen.
 
 Das Projekt wird aus Mitteln der Stiftung "Erinnerung,
 Verantwortung und Zukunft" finanziert.
 
 http://ots.de/Projekt
 
 
 
 Pressekontakt:
 
 Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
 Tel.: 030 25 93 59 - 14 , Mobil: 0160 96 65 00 83
 E-Mail: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de
 
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