Bär/Noll: Bundeskinderschutzgesetz darf nicht scheitern
Geschrieben am 08-11-2011 |   
 
 Berlin (ots) - Die oppositionsregierten Bundesländer haben  
erklärt, dem neuen Bundeskinderschutzgesetz nicht zuzustimmen.  
Geplant ist eine Anrufung des Vermittlungsausschusses. Dazu erklären  
die jugendpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,  
Dorothee Bär, und die zuständige Berichterstatterin Michaela Noll: 
 
   "Die Entscheidung der oppositionsregierten Länder, dem  
Bundeskinderschutzgesetz nicht zuzustimmen, ist nicht  
nachvollziehbar. Die Opposition trägt hier einen Machtkampf auf dem  
Rücken unserer Kinder aus. 
 
   Das Bundeskinderschutzgesetz ist ein gelungenes Gesetz. Dies wurde 
auch in der öffentlichen Anhörung am 26. September eindeutig  
bestätigt. Es ist das Ergebnis eines intensiven Austausches mit  
Fachleuten aus der Praxis und Wissenschaft, aus den Ländern, Kommunen 
und Verbänden. Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz am 27. Oktober  
ohne eine einzige Gegenstimme beschlossen. 
 
   Inhaltlich sind die Forderungen der oppositionsregierten Länder  
völlig sachfremd und von rein finanziellen Erwägungen geleitet. Das  
Gesetz sieht den Einsatz von Familienhebammen vor, die sogenannte  
"Risikofamilien" frühzeitig, also gleich nach der Geburt des Kindes,  
begleiten. Hierfür stellt der Bund in den nächsten vier Jahren 120  
Millionen Euro bereit. Wir wollen uns zudem für eine Unterstützung  
über diesen Zeitraum hinaus stark machen werden. Das haben wir  
bereits in einem Entschließungsantrag verdeutlicht. 
 
   Ferner sprechen die Länder von mehr Qualitätssicherung - die  
jedoch nichts kosten darf. Kinderschutz gibt es aber nicht zum  
Nulltarif. Wir sind fest davon überzeugt, dass wir mit dem neuen  
Gesetz den Kinderschutz in Deutschland wesentlich verbessern können.  
Jede Verzögerung des Gesetzgebungsverfahrens trifft gerade  
diejenigen, die wir am meisten schützen müssen, unsere Kinder." 
 
 
 
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