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Roboter vor Gericht

Geschrieben am 08-11-2011

Berlin (ots) - Technologieprogramm AUTONOMIK des BMWi legt
Grundstein für die Klärung rechtlicher Fragen beim Einsatz autonomer
Systeme; Modifikation von Rechtsnormen baut Innovationsbarrieren in
der Forschung ab

Wer haftet, wenn ein autonomes Fahrzeug ein anderes Fahrzeug
beschädigt oder sogar einen Menschen verletzt? Welche Rechtsfragen
kommen auf Hersteller mobiler Roboter in Bezug auf die Zulassung
ihrer autonomen Produkte zu? Welche Arbeits- und
Datenschutzrichtlinien sind beim Einsatz autonomer Systeme
wünschenswert und praktikabel? Beim Einsatz neuer Technologien sind
in der Regel neue Wirkungen auf Arbeitsorganisation, Rechtsprechung
oder Zulassungs- und Versicherungsfragen zu erwarten. Eine
frühzeitige Analyse rechtlicher Zusammenhänge kann potenzielle
Gefahren vermeiden helfen. Welche Rechtsgebiete für die AUTONOMIK
relevant sind, wurde gestern in Berlin auf der Tagung "Recht in der
Autonomik" beim VDI/VDE-IT von Experten aus Wirtschaft, Wissenschaft
und Politik erörtert.

"Nur wenn es gelingt, die Rechtsnormen an den technischen
Fortschritt anzupassen, können wir auch für die AUTONOMIK einen
Beitrag zum Abbau von Innovationsbarrieren leisten," so Eric
Hilgendorf, Rechtsexperte der Begleitforschung des
Technologieprogramms "Autonomik - Autonome und simulationsbasierte
Systeme für den Mittelstand" und Leiter des Projektes "Recht und
Robotik" der Deutschen Forschungsgemeinschaft. Auf der Veranstaltung
haben Vertreter aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik intensiv
über Recht in der AUTONOMIK und über konkrete Empfehlungen
diskutiert. Innerhalb der dabei gemeinsam festgelegten sieben
relevanten Rechtsgebiete für die AUTONOMIK sollen nun die
Voraussetzungen herausgearbeitet werden, die die in den 14 Projekten
des Technologieprogramms angedachten Innovationen erst ermöglichen.

Die sieben für die AUTONOMIK relevanten Rechtsgebiete sind:

1. Grundlagenfragen: Was bedeuten Konzepte wie "Handlung",
"Zurechnung" oder "Schuld" im Zeitalter autonomer Maschinen?

2. Strafrechtliche Haftung: Wer wird bestraft, wenn eine autonome
Maschine einen Schaden verursacht? Der Hersteller ? Der
Programmierer? Oder derjenige, der die Maschine einsetzt?

3. Zivilrechtliche Haftung: Wer haftet bei Fehlfunktionen der
Maschine auf Schadensersatz?

4. Rechtsfragen der Zulassung: Unter welchen Voraussetzungen kann
eine autonome Maschine eingesetzt werden? Wer ist für die
Entscheidung dieser Frage zuständig?

5. Versicherung: Lassen sich autonome Geräte versichern? Welche
Möglichkeiten gibt es, sich gegen durch autonome Maschinen
hervorgerufene Schäden zu versichern?

6. Arbeitsschutz: Welche Maßnahmen müssen im Betrieb getroffen
werden, um Arbeitnehmer gegen Schäden durch autonome Maschinen zu
schützen?

7. Datenschutz: Welche Daten dürfen durch autonome Maschinen
erhoben werden? Wie darf mit diesen Daten umgegangen werden? Bedeutet
die Vernetzung von autonomen Maschinen das Ende des Datenschutzes?

Auf dieser Basis werden gegenwärtig für jedes der 14
AUTONOMIK-Projekte die relevanten Rechtsfragen identifiziert und
Lösungsvorschläge unterbreitet. Auf einem weiteren Treffen des
Arbeitskreises im Frühjahr 2012 sollen dann bereits erste konkrete
Ergebnisse vorgestellt werden.

Über AUTONOMIK

Das Technologieprogramm "Autonomik - Autonome und
simulationsbasierte Systeme für den Mittelstand" ist der neue
Förderschwerpunkt des BMWi im Rahmen des IT-Gipfel Leuchtturmprojekts
"Internet der Dinge". Bei AUTONOMIK geht es um zukunftsweisende
Ansätze für die Entwicklung einer neuen Generation von intelligenten
Werkzeugen und Systemen, die eigenständig in der Lage sind, sich via
Internet zu vernetzen, Situationen zu erkennen, sich wechselnden
Einsatzbedingungen anzupassen und mit Nutzern zu interagieren.
Insgesamt haben sich 14 Projektverbünde, u. a. zu fahrerlosen
Transportsystemen, robotischen Assistenten, autonomen
Logistikprozessen und Klinikanwendungen für eine Förderung durch das
BMWi qualifiziert. Die Projekte haben eine Laufzeit von
durchschnittlich drei Jahren. Rund 100 Unternehmen und
wissenschaftliche Einrichtungen wirken an den Vorhaben mit. Das
Projektbudget beträgt zusammen ca. 110 Mio. Euro.



Ansprechpartner für die Presse:
Ute Rosin
LoeschHundLiepold Kommunikation
Tel.: 030-4000652-0


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