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Mit Patientenverfügung richtig vorsorgen

Geschrieben am 08-11-2011

München (ots) - Die dunkle Jahreszeit bewegt viele Menschen dazu,
sich mit der eigenen Vergänglichkeit auseinander zu setzen. Immer
öfter kommt dabei auch das Thema Patientenverfügung ins Spiel. "Kein
sehr angenehmes Thema", weiss Dino Zirngibl, Rechtsanwalt und Autor
des Beck kompakt-Ratgebers "Die Patientenverfügung" (Verlag
C.H.Beck). Und der Rechtsexperte warnt: "Vertrauen Sie besser nicht
darauf, dass im Notfall schon die richtigen Entscheidungen für Sie
getroffen werden."

Doch was genau ist eine Patientenverfügung? Die Patientenverfügung
legt schriftlich fest, ob und welche medizinischen Maßnahmen ein Arzt
und sein Behandlungsteam vornehmen dürfen. Sie wird für den Fall
verfasst, dass der Patient seinen Willen dem Arzt selbst nicht mehr
erklären kann, beispielsweise aufgrund eines Komas. Geregelt wird
vorwiegend die Begrenzung lebensverlängernder Maßnahmen. Hierbei
fordert das Gesetz eine auf konkrete Situationen bezogene Festlegung
in der Patientenverfügung. "Halten Sie in der Patientenverfügung aber
auch Ihre eigenen Wert- und Moralvorstellungen fest", rät Anwalt
Zirngibl. "Wie stehe ich zur Sterbehilfe? Fühle ich mich moralisch
verpflichtet, eine Krankheit bis zum Tod zu ertragen? Das hilft in
Situationen, die von den Anweisungen der Patientenverfügung nicht
umfasst sind, den Willen des Patienten richtig auszulegen."

In der Praxis hat sich bewährt, darüber hinaus in einer
sogenannten Vorsorgevollmacht eine vertraute Person zum
Bevollmächtigten für Gesundheitsfragen zu benennen. Sind einzelne
Formulierungen in der Patientenverfügung unklar, wird der
Bevollmächtigte hinzugezogen. Auch sorgt der Bevollmächtigte für die
Umsetzung des Patientenwillens, beispielsweise bei der
Therapieplanung auf der Intensivstation. Neben dem Gesundheitsbereich
lassen sich mit einer Vorsorgevollmacht auch andere Dinge regeln wie
Vermögensangelegenheiten, die Vertretung gegenüber Behörden oder die
Kündigung laufender Verträge.

Eine Patientenverfügung braucht übrigens weder notariell
beurkundet zu werden noch muss sie handschriftlich verfasst sein. Sie
kann auch jederzeit geändert werden. "Aber vergessen Sie nicht, die
Änderungen persönlich zu unterschreiben", erläutert Dino Zirngibl,
"sonst sind diese unwirksam."

Dino Zirngibl, Die Patientenverfügung, 2. Auflage,
128 Seiten, Verlag C.H.Beck, 2011
ISBN: 978-3-406-61782-9, Euro 6,80, www.beck-shop.de/7816818

Hinweis an die Redaktion:

Tipps zur Patientenverfügung sowie einen Mustertext der Patienten-
und Betreuungsverfügung finden Sie auch in unserer soeben in 12.
Auflage erschienenen Broschüre "Vorsorge für Unfall, Krankheit,
Alter", Verlag C.H.Beck 2012, ISBN: 978-3-406-62850-4, Euro 4,40,
www.beck-shop.de/9008324



Pressekontakt:
RA Mathias Bruchmann
Tel.: (089) 381 89-266
Fax: (089) 381 89-480
E-Mail: Mathias.Bruchmann@beck.de
Internet: www.presse.beck.de


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