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IVA: Keine deutschen Sonderwege - EU-Regeln eins zu eins umsetzen / Pflanzenschutz-Industrie mahnt dringende Schritte zu einer effektiveren Produktzulassung an / (mit Bild)

Geschrieben am 26-10-2011

Berlin (ots) -

"Bei der Harmonisierung des Pflanzenschutzrechts in Europa darf es
keine deutschen Sonderwege geben. Sonst werden neue
Wettbewerbsnachteile für deutsche Landwirte aufgebaut, die
landwirtschaftliche Produktivität gelähmt und der Binnenmarkt
behindert." Dies betonte Volker Koch-Achelpöhler,
Hauptgeschäftsführer des Industrieverbands Agrar e. V. (IVA) heute
bei einer Anhörung im Bundestagsausschuss für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz, in der es um den Gesetzentwurf
zur Neuordnung des deutschen Pflanzenschutzrechts ging. Der
Wirtschaftsverband vertritt die Interessen der
Pflanzenschutz-Industrie in Deutschland.

Anlass für die Neufassung des Pflanzenschutzrechts ist ein
umfassendes europäisches Gesetzgebungspaket, das in Teilen bereits in
den Mitgliedstaaten der EU gilt. Dadurch sollen Gesundheits- und
Umweltschutz in Europa gestärkt werden, zugleich aber auch das
Funktionieren des Binnenmarkts durch eine Harmonisierung der
Regelwerke gefördert und die Produktivität der Landwirtschaft
verbessert werden. Einen entsprechenden deutschen Gesetzesentwurf
hatte das Bundeskabinett Ende August verabschiedet. Schon heute gilt
in der EU eine Verordnung zur Mittelzulassung mit verbindlichen
Fristen, die die Behörden noch vor große Herausforderungen stellen.
"Die deutsche Pflanzenschutz-Industrie bekennt sich ausdrücklich zum
Zulassungsstandort Deutschland. Aber um die neuen Vorgaben einhalten
zu können, brauchen wir dringend ein effektives und effizientes
Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel. Andernfalls besteht die
Gefahr, dass wir im Wettbewerb mit den Nachbarländern ins
Hintertreffen geraten", sagte Koch-Achelpöhler.

Der Hintergrund: Hersteller können sich künftig innerhalb von drei
Zonen jeweils einen federführenden Mitgliedstaat aussuchen, bei dem
sie die Zulassung ihrer Produkte beantragen (siehe Grafik: "Zonale
Zulassung"). In der Praxis würde das bedeuten, dass ein für den
deutschen Markt vorgesehenes Pflanzenschutzmittel das
Zulassungsverfahren auch in Großbritannien durchlaufen kann; diese
Zulassung müsste dann von den deutschen Behörden in einem
vereinfachten Verfahren nur noch anerkannt werden.

"Deutschland war immer ein Kompetenzzentrum im Pflanzenschutz, und
das soll auch so bleiben. Wenn Hersteller allerdings künftig einen
Bogen um Deutschland machen, weil wir uns weiter ein langwieriges
Zulassungsverfahren mit vielen nationalen Sonderregeln leisten,
schadet das unserer Landwirtschaft und letztlich dem Verbraucher",
mahnte Koch-Achelpöhler. Dazu müssen nach Ansicht des IVA die an der
Prüfung und Zulassung von Pflanzenschutzmitteln beteiligten Behörden
über ausreichend qualifiziertes Personal und Sachressourcen verfügen.

Begrüßt hat der IVA den im Gesetzentwurf vorgesehenen
Straftatbestand für die Verbreitung illegaler Pflanzenschutzmittel
(Strafmaß: bis zu drei Jahre Haft). Allerdings gehen dem
Wirtschaftsverband die im Gesetzentwurf vorgesehenen Abwehrmaßnahmen
nicht weit genug. "Wir haben in Deutschland ein sehr hohes
Schutzniveau für Verbraucher, Anwender und Umwelt durch sehr strenge
Zulassungsregeln. Dies darf nicht durch zu laxe Regeln bei
Importverstößen unterlaufen werden", betonte Koch-Achelpöhler.

So fordert der IVA ausdrücklich, dass Akteure, die mehrfach durch
Importverstöße aufgefallen sind, alle Genehmigungen zum so genannten
Parallelhandel verlieren. "Wer betrunken Motorrad fährt, der verliert
selbstverständlich auch seinen Auto-Führerschein. Es ist nicht
einzusehen, dass in einem für den Verbraucher so sensiblen Bereich
wie dem Pflanzenschutz unzuverlässige Marktteilnehmer mit
Samthandschuhen angefasst werden", erklärte Koch-Achelpöhler. Auch
müsse ins Gesetz eine Vorschrift eingefügt werden, die den Behörden
die Beschlagnahme illegaler Importware ermöglicht.

Weiterführende Information:

Stellungnahme des Industrieverbands Agrar e. V. (IVA) auf den
Seiten des Deutschen Bundestages: http://ots.de/h5smY

Hinweis an die Redaktionen:

Zu dieser Pressemitteilung stellen wir eine Info-Grafik zum
Download bereit: http://ots.de/Foaar

Der Industrieverband Agrar e. V. (IVA) vertritt die Interessen der
agrochemischen Industrie in Deutschland. Zu den Geschäftsfeldern der
51 Mitgliedsunternehmen gehören Pflanzenschutz, Pflanzenernährung,
Schädlingsbekämpfung und Biotechnologie. Die vom IVA vertretene
Branche steht für innovative Produkte für eine moderne und
nachhaltige Landwirtschaft.



Pressekontakt:
Industrieverband Agrar e. V., Pressestelle
Martin May
Tel.: +49 69 2556-1249 oder +49 151 54417692
Fax: +49 69 2556-1298
E-Mail: may.iva@vci.de
http://www.iva.de


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