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Rechtssicherheit in der betrieblichen Altersversorgung - führende Rechtswissenschaftler klären auf

Geschrieben am 25-10-2011

Köln (ots) - Der Bundesverband der Rechtsberater für betriebliche
Altersversorgung und Zeitwertkonten e.V.(BRBZ) veranstaltet am
04.11.2011 in Köln und am 11.11.2011 in München jeweils die 2.
BRBZ-Makler-Konferenz mit der Überschrift: "Aufklärung zur
rechtssicheren bAV-Beratung". Der Deutsche bAV Service unterstützt
den BRBZ hierbei als Medienpartner.

Zahlreiche Arbeitgeber, Betriebsräte, Personalleiter,
Steuerberater, Unternehmensberater und Versicherer im weiten
Beratungsfeld der betrieblichen Altersversorgung beginnen zu
realisieren, dass haftungssicheres Arbeiten ohne Einschaltung
befugter Rechtsdienstleister (Rechtsanwalt oder gerichtlich
zugelassenen Rentenberater) nicht möglich ist!

Somit zeigt die nachhaltige und wissenschaftlich vertiefte
Vorgehensweise des BRBZ, wodurch haftungsauslagernde
Beratungsstandards für die bAV-Beratung definiert worden sind,
eindrucksvoll Wirkung.

Hiernach ist eine strikte Kompetenzverteilung zu wahren. Diese
wird dadurch erreicht, dass die Erbringung der erforderlichen
Dienstleistungen über ein professionelles Netzwerk zu erfolgen hat,
in dem die unterschiedlichen Aufgabenstellungen den unterschiedlichen
Know-how-Trägern zugewiesen werden. Die Übernahme der Rechtsberatung
hat dabei durch einen befugten Rechtsberater zu erfolgen, die der
Steuerberatung durch den jeweiligen steuerlichen Berater und die
Finanzierungs- und Absicherungsfragen sollten durch einen erfahrenen
und spezialisierten Finanzdienstleister geklärt werden. Nur auf
diesem Wege (siehe: www.deutscher-bav-service.de ) kann dem
umfassenden Verbraucherschutzgedanken des
Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) hinreichend Rechnung getragen
werden.

Jedoch herrscht bei zahlreichen Finanzdienstleistern und
Versicherungsmaklern nach wie vor eine große Rechtsunsicherheit
bezüglich der Fragen:

- Wo fängt Rechtsberatung im Rahmen der bAV an?
- "Wie kann ich Rechts- von Finanz- und Unternehmensberatung
abgrenzen"?
- "Wie kann ich rechtssicher innerhalb der bAV beraten (werden)"?
- Wie sieht ein rechtskonformer bAV-Beratungsprozess für
Finanzdienstleister und Versicherungsmakler aus?
- Wie sehen die Beratungsmöglichkeiten für Finanzdienstleister und
Versicherungsmakler im Rahmen der »3.63er- Förderung« aus?

Vor diesem Hintergrund lädt der BRBZ zur 2. BRBZ Makler-Konferenz
2011 - Aufklärung zur rechtssicheren bAV-Beratung für
Finanzdienstleister und Makler ein. In Ergänzung zur umfassenden
Beantwortung der zuvor genannten Fragestellungen erhalten die
Seminarteilnehmer zielgenaue Konferenzunterlagen, mit deren
Unterstützung sie die bestmögliche Positionierung im deutschen
bAV-Markt erfahren werden.

Weitere Informationen sowie die Anmeldeunterlagen zur
Veranstaltung sind erhältlich unter www.brbz-konferenz.de .



Pressekontakt:
Deutscher bAV Service c/o Kenston Services GmbH
Telefon 0221 716 176 - 0 - Telefax 0221 716 176 - 50
info@dbav-service.de - www.deutscher-bav-service.de
Ansprechpartnerin: Ann Pöhler


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