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Kretschmer/Schipanski: Wissenschaftsfreundliche Novellierung des Urheberrechts weiter vorantreiben

Geschrieben am 30-09-2011

Berlin (ots) - Der Bundestag hat am Freitag die Förderung von Open
Access im Wissenschaftsbereich (Drucksache 17/7031) debattiert. Dazu
erklären der stellvertretende Vorsitzende der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Kretschmer, und der zuständige
Berichterstatter Tankred Schipanski:

"Die Förderung von Open Access und des freien Zugangs zu
wissenschaftlichen Arbeiten, die aus öffentlich geförderter Forschung
stammen, sind ein Kernanliegen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Es
darf darüber hinaus aber nicht in Vergessenheit geraten, dass das
Urheberrecht weiterer Novellierungen bedarf, um ein
wissenschaftsfreundliches Umfeld in Deutschland zu garantieren.

Die Arbeitsgruppe Bildung und Forschung hat sich daher in dieser
Woche dafür ausgesprochen, die befristete Regelung des § 52a des
Urhebergesetzes (UrhG) um ein weiteres Jahr zu verlängern. Dadurch
soll die rechtliche Möglichkeit geschaffen werden, dass
urheberrechtlich geschützte Werken auch über den 31. Dezember 2012
hinaus zu Unterrichts- und Forschungszwecken in digitalen Netzen
bereitgestellt werden können. Wir wollen damit auch zukünftig eine
moderne Forschung und Lehre sicherstellen.

Darüber hinaus erwarten wir mit Spannung die höchstrichterlichen
Urteile, die im kommenden Jahr zu den urheberrechtlichen Schranken
zugunsten von Wissenschaft und Lehre anstehen. Wir erhoffen uns davon
wichtige Impulse für die Frage, ob mittelfristig eine Harmonisierung
der bislang unterschiedlich ausgestalteten Schrankenregelungen in
Angriff genommen werden soll. Neben dem zu verlängernden § 52a UrhG
betrifft dies die Wiedergabe von Werken an elektronischen Leseplätzen
(§ 52b UrhG) und den elektronische Kopienversand (§ 53a UrhG).

Mit Bezug auf die aktuelle Diskussion um den 'dritten Korb' der
Urheberrechtsreform fordert die Arbeitsgruppe Bildung und Forschung
dazu auf, die Möglichkeit eines gesetzlich garantierten
Zweitverwertungsrechts nochmals eingehend zu prüfen. Ziel einer
solchen Regelung ist es, die rechtliche Position des
wissenschaftlichen Autors zu stärken. Ihm soll trotz umfassender
Rechteeinräumung gegenüber seinem Verlag die Möglichkeit gegeben
werden, nach Ablauf eines halben Jahres sein Werk kostenlos in
öffentlich zugängliche Repositorien ("Open Access") einzustellen."



Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de


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