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Deutsche Umwelthilfe erwirkt vor dem Landgericht Berlin eine Einstweilige Verfügung gegen Danone

Geschrieben am 30-09-2011

Berlin (ots) - Pressemitteilung

In der Auseinandersetzung um angeblich umweltfreundliche
Activia-Joghurtbecher aus Biokunststoff gibt das Berliner Landgericht
einem Antrag der Deutschen Umwelthilfe auf Erlass einer Einstweiligen
Verfügung statt - Danone darf nicht mehr behaupten, die DUH habe
trotz wiederholter Einladungen das Angebot eines Dialogs nicht
angenommen - DUH-Bundesgeschäftsführer Resch fordert Danone zum
sofortigen Stopp von Falschaussagen zur angeblich größeren
Umweltfreundlichkeit des Activia-Joghurtbechers auf

Im Rechtsstreit zwischen der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) und
der Danone GmbH hat der Umwelt- und Verbraucherschutzverband einen
wichtigen Etappensieg errungen. Das Berliner Landgericht verurteilte
den Lebensmittelkonzern gestern nach mündlicher Verhandlung dazu, es
zukünftig zu unterlassen, öffentlich zu behaupten, die DUH habe
"trotz wiederholter Einladungen der Danone GmbH das Angebot eines
Dialogs über Fragen der Bewerbung des neuen Activia-Joghurtbechers
nicht angenommen" (LG Berlin - Az. 28 O 368/11 - nicht
rechtskräftig).

"Die DUH ist über dieses richtigstellende Urteil gegen Danone sehr
erleichtert, weil der Konzern mit der Falschbehauptung erkennbar das
Ziel verfolgte, die Glaubwürdigkeit der DUH öffentlich zu
diskreditieren", erklärte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch nach
der Entscheidung des Landgerichts. Denn tatsächlich war es so, dass
Danone die Beantwortung von Fragen der DUH nach Entsorgung und
Recycling der für die Activia-Becher eingesetzten Kunststoffe
monatelang verweigerte. Vertreter der DUH wurden aus einer
Veranstaltung ausgeladen, ein vereinbartes Gespräch wurde zehn
Minuten vor Beginn seitens Danone abgesagt. Resch: "Wir fordern
Danone auf, die die Verbraucher täuschende Werbekampagne zu Activia
in Joghurtbechern aus nachwachsenden Rohstoffen jetzt sofort zu
stoppen und alle falschen Angaben über eine angebliche größere
Umweltfreundlichkeit ihrer Kunststoffbecher einzustellen." Das liege
auch im eigenen Interesse des Konzerns, wenn er eine absehbare
neuerliche Niederlage vor Gericht vermeiden möchte, sagte Resch.

Hintergrund und Auslöser der Auseinandersetzung ist Danones
irreführende Werbung für seine Activia-Joghurtbecher aus dem
maisbasierten Kunststoff Polylactid (PLA). Auf dem
Biokunststoffbecher selbst und im Internet wirbt Danone mit der
Behauptung, der neue Activia-Becher sei "umweltfreundlicher" als sein
Vorgänger aus konventionellem Kunststoff. Dies widerlegt jedoch
ausgerechnet eine von Danone selbst in Auftrag gegebene Studie des
Heidelberger Instituts für Energie- und Umweltforschung (IFEU). In
der IFEU-Ökobilanz wird ausdrücklich festgestellt, dass sich in der
Gesamtbetrachtung keine ökologischen Vorteile von Joghurtbechern aus
dem Biokunststoff PLA gegenüber solchen aus dem rohölbasierten
Kunststoff Polystyrol ergeben.

In der IFEU-Ökobilanz waren Activia-Becher aus PLA und Polystyrol
in zehn Wirkungskategorien (teilweise mit Unterkategorien) bewertet
worden. Dabei ergaben sich für PLA-Becher lediglich in den drei
Kategorien Klimawandel, fossiler Ressourcenverbrauch und Sommersmog
Vorteile. Gleichzeitig wurden Nachteile in den restlichen
Wirkungskategorien, wie z.B. Versauerung, Eutrophierung,
Humantoxizität oder Naturraumbeanspruchung festgestellt. Da diese
Nachteile nicht in Danones Werbekonzept passten, wurden sie einfach
ausgeblendet und die neuen Becher auf der Grundlage von
Teilergebnissen als "umweltfreundlicher" dargestellt. Außerdem werden
die Activia-Becher nicht, wie von Danone suggeriert, optimal recycelt
und verwertet, sondern werden - im Gegensatz zu anderen
Einweg-Kunststoffbechern oder Mehrweg-Glasbechern - einfach
verbrannt. Die DUH reichte deshalb beim Landgericht München Klage mit
dem Ziel ein, die irreführende Bewerbung von Activia-Joghurtbechern
als "umweltfreundlicher" zu beenden. Diese Entscheidung steht noch
aus.

Nach dem gestrigen Urteil forderte DUH-Bundesgeschäftsführer Resch
Danone erneut auf, "die Verbrauchertäuschung sofort zu stoppen und
den Hinweis auf eine angeblich umweltfreundlichere Verpackung in der
Werbung und auf den Produkten selbst zu entfernen." Der Berliner
Rechtsanwalt Dr. Remo Klinger, der die DUH in dem Rechtsstreit
vertritt, erklärte zum Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen
Danone: "Das aktuelle Verfahren zeigt, dass man die berechtigte
Kritik eines Umweltverbandes an dem von Danone praktizierten
Greenwashing nicht mit unwahren und diskreditierenden Äußerungen
beantworten kann. Die DUH lässt sich dies nicht gefallen und wird
auch in Zukunft gegen derartige Versuche vorgehen."



Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer, Deutsche Umwelthilfe
e.V.,Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030 2400867-0, Mobil:
0171 3649170, E-Mail: resch@duh.de

Dr. Remo Klinger, Rechtsanwaltskanzlei Geulen & Klinger,
Schaperstraße 15, 10719 Berlin, Tel. 030 88472-80, Mobil: 0171
2435458, E-Mail: klinger@geulen.com

Maria Elander, Leiterin Kreislaufwirtschaft, Deutsche Umwelthilfe
e.V.,Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030 2400867-41, Mobil:
0160 5337376, E-Mail: elander@duh.de

Dr. Gerd Rosenkranz, Leiter Politik & Presse, Deutsche Umwelthilfe
e.V.,Hackescher Markt 4, 10178 Berlin; Tel.: 0302400867-0, Mobil:
0171 5660577, E-Mail: rosenkranz@duh.de


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