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Mittelbayerische Zeitung: Politik mit Paragrafen // Zum Jubiläum des Bundesverfassungsgerichts: Die Richter prägen mit ihren Urteilen das Land - mehr Zurückhaltung wäre angesagt.

Geschrieben am 27-09-2011

Regensburg (ots) - Die Politik in diesem Land wird von nur 16
Frauen und Männern entscheidend geprägt - und die meisten von uns
kennen nicht einmal die Namen dieser roten Robenträger. 16 Frauen und
Männer urteilten darüber, ob die Ostverträge gelten sollten, ob ein
Kruzifix ins Klassenzimmer gehört, ob ein Kopftuch zulässig ist, ob
Soldaten als Mörder bezeichnet werden dürfen, ob der Lissabon-Vertrag
über die EU verfassungskonform ist, ob die NPD verboten werden darf
oder nicht - die Liste der Entscheidungen ließe sich beliebig
verlängern. Diese 16 Frauen und Männer genießen ein Ansehen wie kein
zweites Verfassungsorgan. Warum dies so ist, darüber darf gerätselt
werden. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe feiert heute seinen
60. Geburtstag und man darf sicher sein: In den Festreden wird diese
Institution einhellig gelobt werden. Dabei kann man zum Beispiel über
die Legitimation der Richterinnen und Richter durchaus nachdenken.
Die jeweils amtierenden 16 Frauen und Männer werden in einem
politischen Kuhhandel ausgewählt. Da im Bundesrat und in einem
speziellen Ausschuss des Bundestages die Kandidaten für die Posten in
Karlsruhe eine Zwei-Drittel-Mehrheit brauchen, werden sie nach dem
schönen Motto bestimmt: Stimmst du für meinen Unionskandidaten, dann
stimme ich für deinen SPD-Kandidaten. Und da man ja kleinere
Koalitionspartner braucht, fallen auch für die Anhänger von FDP und
Grünen immer mal wieder Ämter ab. Mit der viel beschworenen
richterlichen Unabhängigkeit ist es bei Amtsantritt also nicht so
weit her - doch trösten wir uns: Beim Bundesverfassungsgericht
handelt es sich eben nicht um ein "normales" oder "höchstes" Gericht.
Nein, es handelt sich um ein politisches Gericht, denn die Themen,
die es zu behandeln hat - siehe oben - sind nun einmal politisch und
da wäre es ein Wunder und auch gar nicht einer Demokratie
systemimmanent, wenn diese wichtigen Ämter nicht letztlich doch auch
durch und sogar mit Politikern besetzt werden. So strebt zum Beispiel
Peter Müller, der Ex-Ministerpräsident des Saarlandes, nach dem
Ausscheiden aus der aktiven Politik einen Wechsel nach Karlsruhe an -
und wenn die Zeichen nicht trügen, könnte er dieses Ziel auch
erreichen. Die höchstrichterlichen Urteile aus Karlsruhe sollte man
daher bei allem Respekt vor diesem Verfassungsorgan auch nicht
überhöhen. Auch sie sind Menschenwerk, sie künden von persönlichen
Meinungen und den Stimmungen des Zeitgeists und sie dürfen, ja sie
sollten auch wieder öfter kritisiert und strittig bewertet werden -
denn das ist ja das eigentliche Merkmal einer Demokratie. Dabei soll
nicht verkannt werden, dass das Bundesverfassungsgericht in den
vergangenen Jahrzehnten durchaus segensreich gewirkt hat. Viele
Richter machten sich in ihrer Amtszeit von ihren politischen Protegés
unabhängig, ja sie zeigten oft einen durchaus unerwarteten, freien
Gestaltungswillen. So hat das Verfassungsgericht in den vergangenen
Jahren sich gerade in der Familienpolitik als fortschrittlicher
Taktgeber präsentiert und gelegentlich dem Gesetzgeber sogar relativ
präzise vorgeschrieben, wie er gefälligst zu agieren hat. Doch genau
hier sollten die Richter Selbstbescheidung üben: Es gibt den
wichtigen Grundsatz der judicial self-restraint, der richterlichen
Selbstbeschränkung. Die Rechtsprechung darf keine Gestaltungsfragen
beantworten, die in den originären Bereich der legislativen und
exekutiven Staatsgewalt fallen. Letztlich muss schon die Politik bei
Achtung der Verfassung die Richtlinien vorgeben. Und wir Wähler haben
dann die Chance, diese Politiker weiter zu unterstützen oder
abzuwählen. Wenn die Richter sich hier zu sehr einmischen, schränken
sie letztlich auch die Rechte der Bürger ein - und diese sind
schließlich der oberste Souverän und nicht die 16 Frauen und Männer
in Karlsruhe.



Pressekontakt:
Mittelbayerische Zeitung
Redaktion
Telefon: +49 941 / 207 6023
nachrichten@mittelbayerische.de


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