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Silberhorn: Eigenstaatlichkeit nur durch Verhandlungen

Geschrieben am 23-09-2011

Berlin (ots) - Der palästinensische Präsident Mahmud Abbas hat
angekündigt, heute im Rahmen der 66. Generalversammlung der Vereinten
Nationen einen Antrag auf staatliche Anerkennung Palästinas stellen
zu wollen. Dazu erklärt der außenpolitische Sprecher der
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Thomas Silberhorn:

"Die staatliche Anerkennung Palästinas kann nur das Ergebnis von
Verhandlungen sein. Einseitige Anträge bei den Vereinten Nationen
stellen auf dem Weg zu einer gerechten Zwei-Staaten-Lösung keine
Abkürzung dar, sondern werden bestenfalls in einer Sackgasse münden.

Bereits heute ist absehbar, dass die Palästinenser ihr
angestrebtes Ziel nicht erreichen können. Dies birgt die Gefahr, dass
es zu einer erneuten Konfrontation und einer Eskalation der Gewalt im
Nahen Osten kommen könnte. Insbesondere die palästinensische Führung
ist daher aufgerufen, die Erwartungen in der Bevölkerung auf ein
realistisches Maß zu drosseln und jegliche gewaltsame Aktivitäten zu
unterbinden.

Die internationale Gemeinschaft in Form des Nahost-Quartetts muss
alles daran setzen, eine Wiederaufnahme der Gespräche zwischen Israel
und Palästinensern zu erreichen. Auch die israelische Führung steht
in der Verantwortung, eine glaubhafte Friedensperspektive zu
entwickeln und alles zu unterlassen, was die Wiederaufnahme von
Verhandlungen unnötig erschwert."

Hintergrund:

Der Präsident der Palästinensischen Autonomiebehörde, Mahmud
Abbas, will im Rahmen seiner heutigen Rede vor der 66.
Generalversammlung der Vereinten Nationen einen Antrag auf staatliche
Anerkennung und Mitgliedschaft Palästinas in den Vereinten Nationen
stellen. Diese setzt die Zustimmung des UN-Sicherheitsrats voraus.
Alternativ könnten die Palästinenser die Aufwertung ihres Status bei
den Vereinten Nationen durch eine Abstimmung in der
Generalversammlung anstreben.



Pressekontakt:
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Telefon: 030 / 227 - 5 21 38 / - 5 2427
Fax: 030 / 227 - 5 60 23


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