| | | Geschrieben am 21-09-2011 Studienplatz einklagen: Auch ohne Spitzen-Abitur schnell ins Medizin-Studium
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 Hamburg (ots) - Am 22.9.2011 versendet Hochschulstart (ehemals
 ZVS) die Ablehnungsbescheide im Auswahlverfahren der Hochschulen. Für
 tausende Abiturienten stirbt dann die Hoffnung auf einen der
 begehrten Studienplätze in Humanmedizin, Zahnmedizin und Tiermedizin.
 
 Selbst viele Bewerber mit einer Eins vor dem Komma ihrer
 Abiturnote werden dieses Jahr abgelehnt - doppelte Abiturjahrgänge
 und die Aussetzung der Wehrpflicht haben die Situation erneut
 verschärft.
 
 Doch auch für abgelehnte Bewerber gibt es Hoffnung, nicht sechs
 Jahre oder länger auf den Wunsch-Studienplatz zu warten: "Bei einer
 Studienplatzklage spielt die Abiturnote oft sogar gar keine Rolle",
 sagt Rechtsanwalt Dirk Naumann zu Grünberg, der sich auf das
 Einklagen abgelehnter Bewerber spezialisiert hat. Viele Hochschulen
 schöpfen ihre Studienplatzkapazitäten nicht effizient genung aus.
 Jedes Jahr werden in den Studienplatzklagen noch mehrere hundert
 Studienplätze aufgedeckt und dann an die Kläger vergeben, die im
 Prozess alles richtig gemacht haben.
 
 Wichtig sind vor allem auch die Fristen, die in den einzelnen
 Bundesländern unterschiedlich geregelt sind. "Nächster Frist-Ablauf
 ist der 1. Oktober", sagt Rechtsanwalt Naumann zu Grünberg, der dazu
 auch die Stiftung Warentest für den Studienplatzklage-Ratgeber im
 Finanztest-Heft 9/2011 ( www.test.de ) beraten hat: "Jedes Jahr
 warten viele Abiturienten noch zu lange auf die Nachrückverfahren und
 verpassen dabei wertvolle Klage-Chancen."
 
 Bei Erhalt einer Ablehnung im Auswahlverfahren der Hochschulen am
 22.9.2011 ist also Eile geboten. In gewisser Weise gilt damit auch
 für die Studienplatzklage: Der frühe Vogel fängt den Wurm.
 
 Weitere Informationen zu Chancen, Kosten und Dauer einer
 Studienplatzklage sind auf www.uni-recht.de abrufbar.
 
 Naumann zu Grünberg - Rechtsanwälte | Fachanwälte ist
 Schwerpunktkanzlei für Hochschul-, Prüfungs- und Berufsrecht mit
 Erfahrung in über 5.000 Studienplatzklagen, insbesondere in Medizin
 und Zahnmedizin.
 
 Die Kanzlei vertritt Abiturienten und deren Eltern bundesweit aus
 allen Teilen Deutschlands.
 
 Über Rechtsanwalt Dirk Naumann zu Grünberg ist als bekannten
 Studienplatzklage-Anwalt bereits in den Tagesthemen sowie in Focus,
 Spiegel, Berliner Morgenpost, Kölner Express und zahlreichen anderen
 Medien berichtet worden.
 
 
 
 Pressekontakt:
 Dennis Hillemann, Rechtsanwalt | Fachanwalt für Verwaltungsrecht
 Naumann zu Grünberg Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Schwerpunktkanzlei
 für Hochschul-, Prüfungs- und Berufsrecht Rothenbaumchaussee 38
 20148 Hamburg
 Telefon (040) 413 087 50
 Telefax (040) 413 087 51
 eMail: info@uni-recht.de
 Internet: www.uni-recht.de
 
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