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Zwangsabschlag: Apotheker fordern Anerkennung ihrer Leistungen

Geschrieben am 06-09-2011

Berlin (ots) - Der Deutsche Apothekerverband (DAV) fordert Politik
und Krankenkassen auf, den Mehraufwand in den Apotheken bei der
Anpassung des Zwangsabschlags endlich angemessen zu berücksichtigen.
Nach der heutigen Festlegung des Apothekenabschlages für 2010 durch
die Schiedsstelle auf 1,75 Euro pro Arzneimittelpackung werden die
Kostensteigerungen, z.B. Tariflohnsteigerungen und Inflation, nur
unzureichend berücksichtigt. "In Zeiten der Rabattverträge müssen die
Apotheken immer mehr Leistungen erbringen", sagte DAV-Vorsitzender
Fritz Becker. "Der Beschluss der Schiedsstelle ist enttäuschend, weil
zusätzlicher Beratungsaufwand und steigende Sachkosten zu einem
geringeren Zwangsrabatt hätten führen müssen."

Das Schiedsstellenverfahren unter Beteiligung von DAV,
GKV-Spitzenverband und drei unparteiischen Mitgliedern ist gesetzlich
vorgeschrieben. Für 2009 hatte die Schiedsstelle schon einen Abschlag
von 1,75 Euro festgelegt, der dem Landessozialgericht
Berlin-Brandenburg zur Überprüfung vorliegt. Für 2010 wurde der
Zwangsrabatt nun von der Schiedsstelle gegenüber 2009 unverändert
gelassen. Die Apotheken haben für 2009 und 2010 bereits Abschläge von
1,75 Euro pro Arzneimittelpackung an die Krankenkassen entrichtet -
das sind insgesamt mehr als 2 Mrd. Euro. Für 2011 und 2012 hatte der
Gesetzgeber 2,05 Euro gesetzlich festgesetzt; ab 2013 wird über den
Abschlag wieder verhandelt.

"Die Apotheken schultern in diesem Jahr weit höhere Belastungen
als politisch mit dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz gewollt",
sagte DAV-Vorsitzender Fritz Becker mit Blick auf 2011. Die
eigentlich vom Pharmagroßhandel zu leistenden Sparbeiträge werden
2011 in weitem Umfang an die Apotheken weitergereicht. Becker
bekräftigte seine Forderung, den Zwangsabschlag an die Kassen im
Rahmen des Versorgungsstrukturgesetzes für 2012 wieder zu senken.

Die Pressemitteilung und weitere Informationen unter www.abda.de



Pressekontakt:
Christian Splett
Pressereferent
Tel.: 030 40004-132
Fax: 030 40004-137
E-Mail: c.splett@abda.aponet.de
www.abda.de


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