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Hartz IV: Paritätischer kritisiert Regelsätze als verfassungswidrig und fordert grundlegende Neugestaltung

Geschrieben am 05-09-2011

Berlin (ots) - Der Paritätische Wohlfahrtsverband bestätigt das
aktuelle Gutachten der Hans-Böckler-Stiftung, wonach die geltenden
Regelsätze in Hartz IV verfassungswidrig sind. Nach eigenen
Berechnungen des Verbandes müsste der Regelsatz für Erwachsene
mindestens 416 Euro betragen, um bedarfsgerecht zu sein und den
Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu genügen. Der Verband
empfiehlt Hartz-IV-Beziehern im Zweifelsfall den Klageweg zu gehen.

"Auch die angekündigte Erhöhung um zehn Euro macht die
Hartz-IV-Regelsätze nicht verfassungsfester. Bei der Berechnung der
Regelsätze hat die Bundesregierung methodisch getrickst und die
Bedarfe künstlich kleingerechnet, so dass das Ganze nach unserer
Auffassung vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand haben
wird", so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen.
Nach Berechnungen des Paritätischen ist der Regelsatz für Erwachsene
um 42 Euro zu niedrig bemessen und müsse 416 statt 364 Euro betragen.
Darüber hinaus seien einmalige Leistungen für Anschaffungen von
Hausrat wieder einzuführen.

Scharfe Kritik übt der Paritätische insbesondere an den Leistungen
für Kinder und Jugendliche und fordert eine grundlegende
Neugestaltung. "Dass für die älteren Kinder gar keine Anpassung
erfolgen soll, ist ignorant und geht an der Alltagsrealität von
Familien vollkommen vorbei", so Schneider. "Die Regelsätze für Kinder
und Jugendliche müssen umgehend und grundlegend neu gestaltet werden,
da die bisherige Datengrundlage schlicht statistischer Schrott ist.
Das völlig verunglückte Bildungspaket muss sofort in gemeinsamer
Initiative von Bund und Ländern vom Kopf auf die Füße gestellt
werden."

Der Paritätische empfiehlt den Betroffenen, im Zweifel Widerspruch
gegen ihren Bescheid einzulegen und zu klagen.



Pressekontakt:
Gwendolyn Stilling, Tel. 030/24 636 305


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