EU-Parlamentsabgeordnete: Klage gegen frühere ukrainische Premierministerin soll europäisch-ukrainisches Assoziationsabkommen nicht beeinträchtigen
Geschrieben am 02-09-2011 |   
 
 Kiew, Ukraine (ots/PRNewswire) - 
 
   Mitglieder des Ausschusses für internationalen Handel (Committee 
on International Trade, INTA) des Europäischen Parlaments waren sich 
einig, dass das Assoziationsabkommen mit der Ukraine durch das 
Gerichtsverfahren gegen die frühere ukrainische Premierministerin 
Julia Timoschenko nicht beeinträchtigt wird. Dies erklärte der 
Abgeordnete des Europäischen Parlaments Pawel Zalewski Berichten der 
Tageszeitung Kommersant Ukraine zufolge auf dem gestrigen Treffen des 
Ausschusses. Die EU-Parlamentsmitglieder möchten das Abkommen 
schnellstmöglich endgültig abschliessen und damit die demokratische 
Entwicklung der Ukraine weiter vorantreiben. 
 
   "In Anbetracht der Demokratiefrage in der Ukraine wäre es am 
besten, wenn das Abkommen [das Assoziationsabkommen - Anm. d. Red.] 
rasch unterzeichnet werden würde. Das Dokument legt Normen für die 
Einführung europäischer Standards in der Ukraine fest", erklärte 
Pavel Zalewski, polnischer Abgeordneter im Europäischen Parlament, 
auf dem Treffen des Ausschusses für Internationalen Handel. Zuvor 
hatten die EU-Parlamentsabgeordneten erwogen, der Europäischen 
Kommission eine Suspendierung der Verhandlungen nahezulegen, solange 
die frühere ukrainische Premierministerin Julia Timoschenko unter 
Arrest steht. 
 
   Zalewski ist mit seiner Meinung nicht allein. "Die Situation von 
Frau Timoschenko betrifft die Verhandlungen nicht. Wir sind uns 
darüber einig, dass die Unterzeichnung des Assoziationsabkommens für 
die Ukraine in der momentanen Situation von Vorteil ist", so Rupert 
Schlegelmilch, Referatsleiter der Generaldirektion Handel der 
Europäischen Kommission. 
 
   Im weiteren Verlauf der Besprechung kam keiner der anwesenden 
EU-Abgeordneten noch einmal auf eine mögliche Aufschiebung der 
Verhandlungen zum Assoziationsabkommen zurück. Laut Zalewski ist es 
äusserst unwahrscheinlich, dass Ausschussmitglieder dem Europäischen 
Parlament etwas anderes als einen frühzeitigen Abschluss der 
Verhandlungen empfehlen werden. 
 
   Die nächste Verhandlungsrunde zwischen der EU und der Ukraine 
über das Freihandelsabkommen - ein wesentlicher Bestandteil des 
Assoziationsabkommens - soll vom 19. bis zum 23. September 2011 
stattfinden. Einige Fortschritte wurden im Hinblick auf die 
Verhandlungsinhalte bereits erzielt. In der 19. Verhandlungsrunde am 
12. Juli 2011 hatten sich beide Seiten über eine Reihe von Themen 
geeinigt, darunter Gerechtigkeit, Freiheit, Sicherheit und 
politischer Dialog. 
 
   Sowohl die Ukraine als auch die EU haben ihre Absicht bekundet, 
das Assoziationsabkommen bis Ende 2011 zu unterzeichnen. Im Frühling 
dieses Jahres hatten beide Seiten darauf hingewiesen, dass bei 90 
Prozent der Punkte im Freihandelsabkommen - einem wesentlichen 
Bestandteil des Assoziationsabkommens - bereits Einigkeit bestehe. 
 
 
 
Pressekontakt: 
Weitere Informationen erhalten Sie von Maria Ivanova, 
+380443324784, news@wnu-ukraine.com, Project Manager bei Worldwide  
News 
Ukraine.
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