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30 Jahre UN-Frauenrechtskonvention: Staat muss für tatsächliche Gleichstellung der Frauen sorgen

Geschrieben am 02-09-2011

Berlin (ots) - Am 3. September vor 30 Jahren ist das Übereinkommen
der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung
der Frau (CEDAW) in Kraft getreten. Aus diesem Anlass erklärt Beate
Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte:

"Die UN-Frauenrechtskonvention ist ein Meilenstein in der
Entwicklung des internationalen Menschenrechtsschutzes. Sie
verpflichtet die Staaten, Frauen in allen Lebensbereichen gleiche
Freiheit und Selbstbestimmung zuzusichern. Als erster
rechtsverbindlicher Text erfasst die Konvention auch ausdrücklich
Diskriminierung im privaten Bereich und benennt diskriminierende
Strukturen, beispielsweise im Berufsleben, und starre Rollenbilder
als Hindernisse, die zu überwinden sind."

Weltweit habe CEDAW in den vergangenen 30 Jahren wesentlich zu
mehr Geschlechtergerechtigkeit beigetragen, so Rudolf weiter.
Häusliche Gewalt gegen Frauen werde dank der Konvention nicht länger
als innerfamiliäre Angelegenheit angesehen, in die der Staat sich
nicht einzumischen habe. Doch bestehe auch in Deutschland noch
Handlungsbedarf, etwa beim Ehegatten-Splitting im Steuerrecht, im
Rentenrecht und im Scheidungsfolgerecht. Weitere Bereiche, die
dringend angegangen werden müssten, seien die Diskriminierung von
Migrantinnen und Frauen mit Behinderungen im Bildungssystem und auf
dem Arbeitsmarkt, die Lohndifferenz zwischen den Geschlechtern und
die geringe Repräsentanz von Frauen in Führungspositionen von
Wirtschaft und Politik.

Rudolf betonte, dass die Verwirklichung tatsächlicher Gleichheit
keine "Frauenangelegenheit" sei, sondern die Pflicht aller
Staatsorgane. "Mit den letzten Empfehlungen des zuständigen
UN-Gremiums, des CEDAW-Ausschusses, aus 2009 müssen sich die
Ausschüsse von Bundestag und Länderparlamenten ebenso wie alle
Ministerien befassen. Dabei darf die Verwirklichung gleicher Rechte
von Frauen und Männern auch nicht unter einen Finanzierungsvorbehalt
gestellt werden."

Die UN-Frauenrechtskonvention gilt heute in 187 Staaten weltweit.
Sie ist damit nach der Kinderrechtskonvention der
Menschenrechtsvertrag, der von den meisten Mitgliedstaaten
unterzeichnet wurde.

Weitere Informationen:

http://www.institut-fuer-menschenrechte.de



Pressekontakt:

Ute Sonnenberg
Tel.: 030 25 93 59 - 453 , Mobil: 0170 33 400 15
E-Mail: sonnenberg@institut-fuer-menschenrechte.de


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