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Neue OZ: Kommentar zu BGH-Urteil / Unterhaltsrecht

Geschrieben am 08-08-2011

Osnabrück (ots) - Gesetz für die Zukunft

Kein Wunder, dass das jüngste BGH-Urteil die Diskussion über das
Unterhaltsrecht neu belebt hat. Mit dem Richterspruch wurde für
normal erklärt, dass ein Mensch gleichzeitig Vollzeit arbeitet und
allein kleine Kinder erzieht. Das aber passt nicht zur
gesellschaftlichen Realität in Deutschland.

Es gibt nicht überall Kinderbetreuung, die einen ganzen Arbeitstag
abdeckt. Dafür aber Vollzeitstellen, mit denen eine Frau - und um die
geht es ja mehrheitlich - weniger als 1000 Euro verdient. Manche Jobs
haben extreme Arbeitszeiten, die den Wiedereinstieg nach der Geburt
eines Kindes bis heute regelmäßig unrealistisch machen. Stattdessen
hält sich hartnäckig die Tradition, dass verheiratete Mütter
höchstens halbtags arbeiten.

Das neue Unterhaltsrecht und dessen Auslegung durch den BGH
verlangen nun ausgerechnet von Alleinerziehenden, dass sie mehr
leisten als alle anderen Menschen. Schwierig - das hat inzwischen
auch die Bundesregierung gemerkt, die ihr Gesetz noch einmal
überprüfen will. Vielleicht kommt sie ja auf die Idee, die allzu
hohen Erwartungen noch einmal aufzuschieben. Bis in die Zeit der
Zukunft, in der es bei uns so normal wie etwa in Skandinavien sein
wird, dass beide Ehepartner einen angemessen bezahlten Vollzeitjob zu
guten Bedingungen haben, während die Kinder optimal betreut sind. Das
würde dann auch nach einer Scheidung funktionieren - vermutlich sogar
ohne gesetzlichen Zwang.



Pressekontakt:
Neue Osnabrücker Zeitung
Redaktion

Telefon: 0541/310 207


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