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So arbeiten seriöse Inkassounternehmen

Geschrieben am 05-08-2011

Berlin (ots) - Ein Gespräch mit Wolfgang Spitz, Präsident des
Bundesverbandes Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU), Berlin.

Frage:

Herr Spitz, wie sollte sich ein Verbraucher verhalten, wenn er
Post von einem Inkassounternehmen erhält?

Spitz:

Er sollte die gegen ihn geltend gemachte Forderung und den
Sachverhalt eingehend und sorgfältig prüfen. Wenn er berechtigte
Einwände gegen die Forderung hat, sollte er diese dem
Inkassounternehmen mitteilen. Seriöse Unternehmen werden darauf
selbstverständlich reagieren. Aber auch und gerade bei einem
finanziellen Engpass sollte der Verbraucher Kontakt mit dem
Inkassounternehmen aufnehmen, um eine auch für ihn tragbare
Zahlungsvereinbarung zu treffen. Den Kopf in den Sand stecken und
nicht reagieren hilft niemandem. Denn: Berechtigte Forderungen müssen
beglichen werden - der Gläubiger hat eine Leistung erbracht, für die
ihm Geld zusteht. Ist die Forderung überfällig, muss der Schuldner
dem Gläubiger auch den Verzugsschaden ersetzen.

Frage:

Wie arbeiten seriöse Inkassounternehmen genau und worauf sollten
Verbraucher achten?

Spitz:

Ganz wichtig: Vor der Geltendmachung unterziehen seriöse
Inkassounternehmen die Forderungen einer grundsätzlichen Prüfung.
Wenn sie Zweifel an der Schlüssigkeit der Forderungen haben, geben
sie den Auftrag wieder zurück. Sodann suchen seriöse
Inkassounternehmen den Interessenausgleich zwischen Gläubiger und
Schuldner, indem sie den Schuldner - in aller Regel zunächst
schriftlich - an seine Zahlungsverpflichtung erinnern.

Verbraucher, die Post von einem Inkassounternehmen bekommen,
sollten darauf achten, dass das Unternehmen registriert ist. Die
Inkassotätigkeit ist nämlich eine gesetzlich geregelte und
registrierungspflichtige Rechtsdienstleistung. Unter
www.rechtsdienstleistungsregister.de sind alle in Deutschland
registrierten Inkassodienstleister aufgelistet. Außerdem können
Verbraucher prüfen, ob das Unternehmen Mitglied im Bundesverband
Deutscher Inkasso-Unternehmen ist, denn der Verband überwacht die
Berufsausübung seiner Mitglieder. Auf der Webseite www.inkasso.de
sind alle Mitgliedsunternehmen des BDIU aufgeführt.

Die Registrierung als Inkassodienstleister ist übrigens an sehr
strenge Auflagen verknüpft. Natürliche Personen müssen Sachkunde in
den einschlägigen Rechtsgebieten nachweisen und über mindestens zwei
Jahre Praxis in der Forderungseinziehung verfügen. Sie müssen
strafrechtlich unbescholten sein und in wirtschaftlich geregelten
Verhältnissen leben. Juristische Personen, also Inkassounternehmen,
müssen mindestens eine natürliche Person benennen, auf die die eben
genannten Voraussetzungen zutreffen.

Frage:

Wie hoch dürfen die Inkassokosten sein?

Spitz:

Die zwischen Auftraggeber und Inkassounternehmen vereinbarten
Inkassokosten unterliegen der freien kaufmännischen Kalkulation. Die
Höhe muss sich im Rahmen des Üblichen und Angemessenen halten und
sich am Umfang des Inkassoauftrags orientieren. Die Kostenstruktur
ist naturgemäß unterschiedlich, durchaus gängig ist eine weitgehende
Angleichung an das Gebührensystem der Rechtsanwälte. Wenn der
Schuldner in Verzug ist, muss er dem Gläubiger den durch den Verzug
entstandenen Schaden ersetzen - dazu gehören auch die Kosten für die
Beauftragung eines Inkassounternehmens.

Frage:

An wen können sich Verbraucher mit Problemen wenden?

Spitz:

Sofern es sich um ein Problem in der Inkassosachbearbeitung
handelt und das betreffende Inkassounternehmen Mitglied im
Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen ist, kann sich der
Verbraucher mit einer Beschwerde an den BDIU wenden. Der BDIU
überwacht die ordnungsgemäße, gewissenhafte und redliche
Berufsausübung seiner Mitglieder. Die Mitgliedschaft in unserem
Verband gilt daher auch als ein Qualitätssiegel für seriöses Inkasso.

Unser Mitglied fordern wir zu einer Stellungnahme auf.
Anschließend teilt der BDIU dem Verbraucher seine Einschätzung des
Sachverhalts mit, die durchaus von der Meinung unseres Mitglieds
abweichen kann. Bei Verstößen gegen die sich aus der Mitgliedschaft
im Verband ergebenden Pflichten praktiziert der BDIU verschiedene
Sanktionsmöglichkeiten - von einem Verweis über eine Geldbuße bis hin
zum Ausschluss aus dem Verband.

Ist das Unternehmen nicht Mitglied bei uns, sollte sich der
Verbraucher an die zuständige Registrierungsbehörde wenden. In Berlin
ist das zum Beispiel das Kammergericht. Auf
www.rechtsdienstleistungsregister.de finden Verbraucher eine Liste
aller zuständigen Behörden mit den Kontaktadressen.

Frage:

Vielen Dank für das Gespräch.



Pressekontakt:
Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V.
Friedrichstraße 50-55
10117 Berlin

Ihr Ansprechpartner: Marco Weber
Telefon: 030/2 06 07 36-40
Telefax: 030/2 06 07 36-33
E-Mail: weber@inkasso.de

www.twitter.com/BDIU_inkasso_de


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