| | | Geschrieben am 21-07-2011 Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Thema Arbeitnehmerrechte
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 Bielefeld (ots) - Es ist schon ein starkes Stück, wenn ein
 Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber verklagt. Das Tischtuch ist
 zerschnitten, an ein normales Arbeitsverhältnis nicht mehr zu denken.
 Da ist die fristlose Kündigung des Beschäftigten eine logische Folge.
 Oder etwa nicht? Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für
 Menschenrechte hat im konkreten Fall anders entschieden. Und das ist
 gut so. Wenn es um die Aufdeckung von Missständen geht - hier der
 Personalengpass in einem Altenheim - muss ein Arbeitnehmer auch zu
 diesem drastischen Schritt ein Recht haben, ohne dafür Strafe
 fürchten zu müssen. Missstände, bei denen Beschäftigte eines
 Unternehmens laut »Stopp« rufen sollten, gibt es viele. Sei es der
 Schmiergeldskandal bei Siemens, der Bilanzbetrug bei Schieder oder
 der Abhörskandal bei Murdoch. Hier erwartet die Justiz von
 Mitarbeitern sogar, dass sie diese Dinge öffentlich machen. Und doch
 ist das aktuelle Urteil kein Freibrief für Querulanten. Nicht jeder
 Streit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer rechtfertigt eine Klage
 vor Gericht. Unterm Strich bleibt: Die Rechte der Arbeitnehmer wurden
 gestärkt.
 
 
 
 Pressekontakt:
 Westfalen-Blatt
 Nachrichtenleiter
 Andreas Kolesch
 Telefon: 0521 - 585261
 
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