| | | Geschrieben am 07-07-2011 Heil: Anlegerschutz wird auch auf dem Grauen Kapitalmarkt durchgesetzt
 | 
 
 Berlin (ots) - Der Finanzausschuss des Bundestages hat am Mittwoch
 eine öffentliche Anhörung zu der von der Bundesregierung geplanten
 Regulierung des sogenannten Grauen Kapitalmarkts veranstaltet. Hierzu
 erklärt die Verbraucherschutzbeauftragte der
 CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Mechthild Heil:
 
 "Die im geplanten Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagen- und
 Vermögensanlagenrechts erreichten Verbesserungen stellen einen großen
 Fortschritt für den Anlegerschutz dar. Mit diesem Gesetz setzt die
 Koalition ihr Versprechen für mehr Verbraucherschutz und Transparenz
 im Kapitalmarkt konsequent um. Auch die Sachverständigen sehen in dem
 Gesetz einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des Verbraucherschutzes.
 
 Erstmals werden die bisher nur für den regulierten Bereich des
 Kapitalmarktes, also für Banken und Sparkassen, geltenden hohen
 Standards bei Anlegerinformationen und im Vertrieb auf den Grauen
 Markt ausgedehnt.
 
 Deshalb wird zukünftig jeder der 80.000 freien Berater seine
 Qualifikation und eine Berufshaftpflicht nachweisen müssen. Freie
 Berater und Bankberater werden damit beim Anlegerschutz de facto
 gleichgestellt. In die von den Industrie- und Handelskammern bereits
 geführten Register für Versicherungsvermittler werden auch die
 Vermittler von Finanzanlagen aufgenommen werden. Erstmals gibt es für
 den Grauen Kapitalmarkt eine flächendeckende Aufsicht.
 
 Produktinformationsblätter für die Vermögensanlagen informieren
 ebenso wie die "Beipackzettel" für Bankprodukte über Art,
 Funktionsweise und Risiken der Anlage. Damit Finanzprodukte
 verständlich sind, werden Risiken und Provisionen offengelegt.
 Dadurch wird dem Verbraucher eine fundierte Kaufentscheidung
 ermöglicht.
 
 Die freien Finanzanlagenvermittler haben zudem schärfere, bisher
 nur für den Bankensektor geltende Informations-, Beratungs- und
 Dokumentationspflichten einzuhalten. Dazu gehört auch, dass die
 Verkaufsprospekte für Graumarktprodukte künftig nicht nur
 vollständig, sondern auch widerspruchsfrei und kohärent sein müssen.
 Dieses wird von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
 (BaFin) überprüft.
 
 All diese Maßnahmen sorgen für eine massive Stärkung des
 Verbraucherschutzes im Finanzbereich. Wir wollen den Grauen
 Kapitalmarkt weiß waschen. Deshalb dürfen auch keine dunklen Flecken
 übrig bleiben. Vorschläge einiger Verbände, die zu einer Verwässerung
 des hohen Verbraucherschutzniveaus führen würden, lehnen wir ab.
 Hierzu gehört auch die sogenannte "Alte-Hasen-Regelung", nach der
 seit 2007 tätige Vermittler keiner Sachkundeprüfung bedürfen.
 
 Anlegerschutz schafft Vertrauen in Finanzprodukte. Nicht zuletzt
 die Weltwirtschaftskrise hat gezeigt: Verbrauchervertrauen ist die
 Voraussetzung einer gesunden Volkswirtschaft."
 
 
 
 Pressekontakt:
 CDU/CSU - Bundestagsfraktion
 Pressestelle
 Telefon:  (030) 227-52360
 Fax:      (030) 227-56660
 Internet: http://www.cducsu.de
 Email: pressestelle@cducsu.de
 
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