| | | Geschrieben am 25-05-2011 EANS-Hauptversammlung: Ottakringer Getränke AG / Einladung zur Hauptversammlung
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 Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
 Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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 Ottakringer Getränke AG
 Wien, FN 84925 s
 ISIN AT0000758008 (Stammaktien)
 ISIN AT0000758032 (Vorzugsaktien)
 
 Einberufung
 Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur
 27. ordentlichen Hauptversammlung der Ottakringer Getränke AG
 am Freitag, dem 24. Juni 2011, um 15 Uhr,
 in 1160 Wien, Ottakringer Platz 1, Eingang Portier Feßtgasse,
 auf dem Gerstenboden der Brauerei.
 
 Tagesordnung
 
 1. Vorlage des Jahresabschlusses samt  Lagebericht  und  Corporate  Governance-
 Berichts,  des  Konzernabschlusses  samt  Konzernlagebericht  und  des   vom
 Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2010
 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des  Vorstands  für  das
 Geschäftsjahr 2010
 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder  des  Aufsichtsrats  für
 das Geschäftsjahr 2010
 5. Wahl von zwei Mitgliedern in den Aufsichtsrat
 6. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das  Geschäftsjahr
 2011
 7. Beschlussfassung über die Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrats
 
 Unterlagen zur Hauptversammlung Folgende Unterlagen  liegen
 spätestens  ab  03.  Juni  2011  zur  Einsicht  der Aktionäre  in
 den  Geschäftsräumen  am  Sitz  der   Gesellschaft   1160   Wien,
 Ottakringer Platz 1, Abteilung Investor Relations, Herr  Mag.
 Alexander  Tesar, auf: - Jahresabschluss samt Lagebericht, -
 Corporate Governance-Bericht, - Konzernabschluss samt
 Konzernlagebericht, - Vorschlag für die Gewinnverwendung, - Bericht
 des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2010; -
 Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 - 7, - Erklärungen
 der Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat zu TOP 5 gemäß
 § 87 Abs. 2 AktG.
 
 Diese Unterlagen,  sowie  der  vollständige  Text  dieser
 Einberufung  und  das Formular für die Erteilung und den Widerruf
 einer Vollmacht, sind spätestens  ab 03. Juni 2011 außerdem im
 Internet  www.ottakringerkonzern.com  zugänglich  und werden auch in
 der Hauptversammlung aufliegen.
 
 Hinweis auf die Rechte der Aktionäre gem. §§ 109, 110, 118 und 119
 AktG Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals
 erreichen und  die  seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
 Inhaber dieser  Aktien  sind,  können schriftlich verlangen, dass
 zusätzliche  Punkte  auf  die  Tagesordnung  dieser Hauptversammlung
 gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn  dieses  Verlangen  in
 
 Schriftform spätestens am 03. Juni 2011 der Gesellschaft ausschließlich  an  der
 Adresse 1160 Wien, Ottakringer Platz 1, Abteilung Investor Relations, Herr  Mag.
 Alexander Tesar,  zugeht.  Jedem  so  beantragten  Tagesordnungspunkt  muss  ein
 Beschlussvorschlag    samt    Begründung    beiliegen.    Zum    Nachweis    der
 Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage  einer
 Depotbestätigung  gemäß  § 10a  AktG,  in   der   bestätigt   wird,   dass   die
 antragstellenden Aktionäre  seit  mindestens  drei  Monaten  vor  Antragstellung
 
 Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei  der
 Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich  der
 übrigen  Anforderungen an die Depotbestätigung wird  auf  die
 Ausführungen  zur  Teilnahmeberechtigung verwiesen.
 
 Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des  Grundkapitals  erreichen,
 können  zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge  zur
 Beschlussfassung  samt Begründung übermitteln und verlangen, dass
 diese Vorschläge samt Begründung  und einer allfälligen Stellungnahme
 des Vorstands oder  des  Aufsichtsrats  auf  der Internetseite der
 Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses  Verlangen
 
 in Textform spätestens am 15. Juni 2011 der Gesellschaft  entweder  per  Telefax
 an + 43 (1) 49 100 - 2613 oder an 1160  Wien,  Ottakringer  Platz  1,  Abteilung
 Investor   Relations,   Herr   Mag.   Alexander   Tesar,   oder    per    E-Mail
 
 alexander.tesar@ottakringerkonzern.com  wobei   das   Verlangen   in
 Textform, beispielsweise  als  PDF,  dem  E-Mail  anzuschließen  ist,
 zugeht.  Bei  einem Vorschlag  zu  Wahl  eines
 Aufsichtsrats-Mitglieds  tritt  an  die  Stelle  der Begründung die
 Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs. 2 AktG.  Für den
 Nachweis  der  Aktionärseigenschaft  zur  Ausübung  dieses
 Aktionärsrechtes genügt bei depotverwahrten  Inhaberaktien  die
 Vorlage  einer  Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt
 der  Vorlage  bei  der  Gesellschaft  nicht älter als sieben Tage
 sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen  an  die
 Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
 verwiesen.
 
 Bei nicht depotverwahrten  Inhaberaktien  genügt  die  schriftliche
 Bestätigung eines Notars für die das oben zur Depotbestätigung
 Ausgeführte sinngemäß gilt.
 
 Jedem  Aktionär  ist  auf  Verlangen  in  der  Hauptversammlung
 Auskunft   über Angelegenheiten  der  Gesellschaft  zu  geben,
 soweit   sie   zur   sachgemäßen Beurteilung eines
 Tagesordnungspunktes  erforderlich  ist.  Die  Auskunft  darf
 verweigert werden, soweit sie nach  vernünftiger  unternehmerischer
 Beurteilung geeignet  ist,  dem  Unternehmen  oder  einem
 verbundenen   Unternehmen   einen erheblichen Nachteil zuzufügen,
 oder ihre Erteilung strafbar wäre.
 
 Fragen, deren Beantwort einer längeren Vorbereitung bedarf,  mögen
 zur  Wahrung der Sitzungsökonomie bis 21. Juni 2011 an den Vorstand
 per Telefax an +  43  (1) 49 100 - 2613 oder per E-Mail
 sekretariat.menz@ottakringerkonzern.com  gestellt werden.
 
 Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz -
 berechtigt in der Hauptversammlung zu jedem Punkt  der  Tagesordnung
 Anträge  zu  stellen. Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat (Punkt 5
 der Tagesordnung) können nur  von Aktionären, die zusammen mindestens
 1 % des Grundkapitals halten,  vorgeschlagen werden. Solche
 Wahlvorschläge müssen spätestens am 15. Juni  2011  in  der  oben
 angeführten Weise der Gesellschaft zugehen.
 
 Weitergehende Informationen über diese Rechte der  Aktionäre  nach
 den  §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind ab sofort  auf  der
 Internetseite  der  Gesellschaft www.ottakringerkonzern.com
 zugänglich.
 
 Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung Die
 Berechtigung zur Teilnahme an der  Hauptversammlung  und  zur
 Ausübung  des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im
 Rahmen der  Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich
 nach dem  Anteilsbesitz  am  Ende  des  14. Juni 2011
 (Nachweisstichtag).
 
 Zur Teilnahme  an  der  Hauptversammlung  ist  nur  berechtigt,  wer
 an  diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
 
 depotverwahrte Inhaberaktien Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt
 für den  Nachweis  des  Anteilsbesitzes am  Nachweisstichtag  eine
 Depotbestätigung   gemäß   § 10a   AktG,   die   der Gesellschaft
 spätestens  am  21.  Juni  2011  ausschließlich  unter  einer  der
 nachgenannten Adressen zu gehen muss.
 
 Per Post    Ottakringer Getränke AG
 (in Schriftform) Investor Relations
 
 z.Hd. Herrn Mag. Alexander Tesar
 Ottakringer Platz 1
 1160 Wien
 Per SWIFT   GIBAATWGGMS
 (Message Type MT598; unbedingt
 für Stammaktien ISIN AT0000758008  bzw.
 für Vorzugsaktien ISIN AT0000758032
 im Text angeben)
 Per Telefax: +43 (1) 8900 500 - 63
 Per E-Mail:  anmeldung.ottakringer@hauptversammlung.at; wobei die
 Depotbestätigung in Textform, beispielsweise als PDF, dem  E-Mail
 anzuschließen ist
 
 Depotbestätigung gem. § 10a AktG Die Depotbestätigung ist vom
 depotführenden Kreditinstitut  mit  Sitz  in  einem Mitgliedstaat des
 Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem  Vollmitgliedstaat der
 OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:  • Angaben
 über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines  im  Verkehr
 zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),  •
 Angaben  über  den  Aktionär:  Name/Firma,   Anschrift,
 Geburtsdatum   bei    natürlichen  Personen,  gegebenenfalls
 Register   und   Registernummer   bei    juristischen Personen,  •
 Angaben  über  die  Aktien:  Anzahl  der  Aktien  des  Aktionärs
 sowie  die    Bezeichnung  der   Gattung   oder   der
 Wertpapierkennnummer;   Stammaktien    ISIN AT0000758008,
 Vorzugsaktien ISIN AT0000758032,  • Depotnummer bzw. eine sonstige
 Bezeichnung,  • Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
 
 Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss  sich  auf
 den  oben genannten Nachweisstichtag 14. Juni 2011 beziehen.
 
 Die Depotbestätigung wird  in  deutscher  Sprache  oder  in
 englischer  Sprache entgegengenommen.
 
 Die Aktionäre werden  durch  eine  Anmeldung  zur  Hauptversammlung
 bzw.  durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert;
 Aktionäre  können  deshalb über  ihre  Aktien  auch  nach  erfolgter
 Anmeldung  bzw.  Übermittlung   einer Depotbestätigung weiterhin frei
 verfügen.
 
 Vertretung durch Bevollmächtigte Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an
 der Hauptversammlung  berechtigt  ist,  hat das Recht einen Vertreter
 zu bestellen,  der  im  Namen  des  Aktionärs  an  der
 Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der  Aktionär
 hat,  den  er vertritt.
 
 Die Vollmacht  muss  einer  bestimmten  Person  (einer  natürlichen
 oder  einer juristischen  Person)  in  Textform  erteilt  werden.  Es
 können  auch  mehrere Personen bevollmächtigt werden.
 
 Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens 23.  Juni  2011,
 16.00  Uhr, ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen
 zugehen:
 
 Per Post   Ottakringer Getränke AG
 (in Schriftform) Investor Relations
 
 z.Hd. Herrn Mag. Alexander Tesar
 Ottakringer Platz 1
 1160 Wien
 Per Telefax: +43 (1) 8900 500 - 63
 Per E-Mail:  anmeldung.ottakringer@hauptversammlung.at; wobei die
 Depotbestätigung in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail
 anzuschließen ist
 Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung
 am Versammlungsort
 
 Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht wird  auf
 Verlangen zugesandt  und  ist  auf  der  Internetseite  der  Gesellschaft  unter
 
 www.ottakringerkonzern.com abrufbar.
 
 Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
 sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
 
 Hat ein Aktionär seinem  depotführenden  Kreditinstitut  Vollmacht
 erteilt,  so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur  Depotbestätigung
 die  Erklärung  abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die
 Übermittlung  dieser  Erklärung  gilt § 10a Abs. 3 AktG sinngemäß.
 
 Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Im Zeitpunkt der Einberufung
 der Hauptversammlung beträgt das  Grundkapital  der Gesellschaft
 EUR 20.634.585,82 und ist zerlegt in  2.412.829  Stück  Stammaktien
 und 426.552 Stück Vorzugsaktien ohne Stimmrecht. Jede Stammaktien
 gewährt  eine Stimme. Die Gesellschaft hält derzeit keine eigenen
 Aktien. Die  Gesamtzahl  der stimmberechtigten Aktien beträgt
 demzufolge 2.412.829 Stück.
 
 Um einen reibungslosen Ablauf der Eingangskontrolle zu ermöglichen,
 werden  die
 
 Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig  vor  Beginn  der  Hauptversammlung  am  Ort
 derselben einzufinden. Der Einlass  zur  Behebung  der  Stimmkarten  beginnt  ab
 14.00 Uhr.
 
 Aktionäre,   denen   von    ihren    depotführenden    Kreditinstituten    weder
 
 Eintrittskarten noch  Kopien  der  Depotbestätigungen  zugesandt
 wurde,  werden gebeten  zur  Hauptversammlung  einen   amtlichen,
 gültigen   Lichtbildausweis mitzubringen.
 
 Wien, im Mai 2011
 
 Der Vorstand
 
 Ende der Mitteilung                               euro adhoc
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 Emittent:    Ottakringer Getränke AG
 Ottakringer Platz 1
 A-1160 Wien
 Telefon:     +43 1 49100- 0
 FAX:         +43 1 49100- 2613
 WWW:         www.ottakringerkonzern.com
 Branche:     Getränke/Brauereien
 ISIN:        AT0000758032, AT0000758008
 Indizes:     Standard Market Auction, other listings
 Börsen:      Amtlicher Handel: Wien
 Sprache:  Deutsch
 
 ots Originaltext: Ottakringer Getränke AG
 Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de
 
 Rückfragehinweis:
 
 Mag. Siegfried Menz
 Vorstand
 Tel.: +43 1 49100-2216
 mailto:sigi.menz@ottakringerkonzern.com
 
 Dr. Thomas Sautner
 Unternehmenssprecher
 Tel.: +43 1 49100-2215
 mailto:thomas.sautner@ottakringerkonzern.com
 
 Prok. Mag. Alexander Tesar
 Leiter Finanz- u. Rechnungswesen
 Investor Relations
 Tel.: +43 1 49100-2253
 
 Branche: Getränke/Brauereien
 ISIN:    AT0000758032
 WKN:
 Index:   Standard Market Auction, other listings
 Börsen:  Wien / Amtlicher Handel
 
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