EANS-Hauptversammlung: Höft & Wessel AG / Einberufung der Hauptversammlung
Geschrieben am 04-05-2011 |   
 
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  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den 
  Inhalt ist der Emittent verantwortlich. 
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Höft & Wessel Aktiengesellschaft, Hannover 
WKN: 601100, ISIN: DE0006011000 
 
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 15. Juni 2011 
 
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre! 
 
Hiermit laden wir Sie zur ordentlichen Hauptversammlung der Höft &  
Wessel Aktiengesellschaft ein. Die Hauptversammlung findet statt 
 
am 15. Juni 2011, 11:00 Uhr, 
im Alten Rathaus 
Karmarschstr. 42, 30159 Hannover. 
 
Auf den folgenden Seiten finden Sie die Tagesordnung. Diese Einladung 
ist am 4. Mai 2011 im elektronischen Bundesanzeiger  
(www.ebundesanzeiger.de) veröffentlicht worden. 
 
Tagesordnung 
 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts  
der Höft & Wessel Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2010, des  
nach International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellten 
Konzernabschlusses und Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr  
2010, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010 sowie 
des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 
4 HGB 
 
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des  
Geschäftsjahres 2010 in Höhe von Euro 1.429.224,29 wie folgt zu  
verwenden: 
 
Ausschüttung einer Dividende i.H.v. Euro 0,10 je Stückaktie auf  
8.497.490 dividendenberechtigte Stückaktien und Vortrag des  
Restbetrags i.H.v. Euro 579.475,29 auf neue Rechnung. 
 
Gesamtbetrag der Dividende              Euro 849.749,00 
Vortrag auf neue Rechnung               Euro 579.475,29 
 
______________________________________________________ 
 
Bilanzgewinn                    Euro 1.429.224,29 
 
 
3. Entlastung der Mitglieder des Vorstands 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands 
für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen. 
 
4. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des  
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen. 
 
5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011 
 
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG  
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, zum Abschlussprüfer der  
Höft & Wessel Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2011 zu  
wählen.  Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der  
Einberufung Das Grundkapital der Gesellschaft ist zum Zeitpunkt der  
Einberufung der Hauptversammlung eingeteilt in 8.497.490 Stückaktien. 
Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Anzahl  
der Aktien und der Stimmen beträgt 8.497.490. Die Gesellschaft hält  
zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen  
Aktien. 
 
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die  
Ausübung des Stimmrechts Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und  
zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre  
berechtigt, die sich unter Vorlage eines Nachweises des  
Anteilsbesitzes spätestens bis zum 8. Juni 2011 (24:00 Uhr) in  
Textform (siehe § 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache  
angemeldet haben. 
 
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den 25. Mai 2011  
(00:00 Uhr) beziehen (Nachweisstichtag) und ist in deutscher oder  
englischer Sprache in Textform (siehe § 126 b BGB) zu erbringen. Als  
Nachweis genügt eine Bestätigung durch das depotführende Institut. 
 
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes sind  
ausschließlich an folgende Adresse zu richten: Höft & Wessel AG c/o  
Computershare HV-Services AG Prannerstraße 8 D- 80333 München Fax:  
+49 (0)89- 30903-74675 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date) Der Nachweisstichtag  
(Record Date) ist das entscheidende Datum für den Umfang und die  
Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im  
Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der  
Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur,  
wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat.  
Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date haben hierfür  
keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Record Date 
erworben haben, können somit nicht an der Hauptversammlung  
teilnehmen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den  
Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der  
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn  
Sie die Aktien nach dem Record Date veräußern. Der Nachweisstichtag  
hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist  
kein relevantes Datum für eine evtl. Dividendenberechtigung. 
 
Stimmrechtsvertretung Ergänzend weisen wir auch auf die Möglichkeit  
hin, das Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine  
Vereinigung von Aktionären, ausüben zu lassen. Die Erteilung der  
Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung  
gegenüber der Höft & Wessel AG bedürfen der Textform. Ausnahmen  
können für Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen  
gleichgestellte Personen oder Institutionen bestehen. 
 
Die Höft & Wessel AG bietet ihren Aktionären für die Übermittlung des 
Nachweises der Vollmacht bzw. des Widerrufs folgende Emailadresse an: 
hvvollmacht@hoeft-wessel.de 
 
Die Höft & Wessel AG bietet ihren Aktionären an, einen von der  
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bereits vor der  
Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr 
Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Höft &  
Wessel AG bedürfen der Textform. Dem von der Gesellschaft benannten  
Stimmrechtsvertreter müssen Weisungen für die Ausübung des  
Stimmrechts erteilt werden. 
 
Die Einzelheiten zur Bevollmächtigung ergeben sich aus den  
Unterlagen, die den Aktionären über die Depotbanken zugesandt werden. 
 
Wir weisen darauf hin, dass auch zur Bevollmächtigung eine  
ordnungsgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes  
erforderlich sind. 
 
Rechte der Aktionäre: Ergänzung der Tagesordnung Aktionäre, deren  
Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den  
anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen, können verlangen, dass  
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden.  
Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine  
Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den  
Vorstand zu richten. Tagesordnungsergänzungsverlangen müssen der  
Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also bis  
zum 15. Mai 2011 (24:00 Uhr), unter der Anschrift Höft & Wessel  
Aktiengesellschaft, Rotenburger Straße 20, 30659 Hannover zugehen. 
 
Rechte der Aktionäre: Gegenanträge, Wahlvorschläge Anträge und  
Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126, 127 Aktiengesetz sind der  
Gesellschaft zu übersenden unter der Anschrift Höft & Wessel  
Aktiengesellschaft, Rotenburger Straße 20, 30659 Hannover. Etwaige  
Anträge für einen bestimmten Punkt der Tagesordnung und ihre  
Begründung sind den anderen Aktionären nur dann über die  
Internetseite der Gesellschaft zugänglich zu machen, wenn diese  
mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also bis zum 31. Mai 2011  
(24:00 Uhr), der Gesellschaft übersandt wurden. 
 
Rechte der Aktionäre: Auskunftsrecht Jedem Aktionär ist auf Verlangen 
in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten  
der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des 
Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht  
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen  
Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Macht  
eine Gesellschaft von den Erleichterungen nach § 266 Abs. 1 Satz 2, § 
276 oder § 288 des Handelsgesetzbuchs Gebrauch, so kann jeder  
Aktionär verlangen, dass ihm in der Hauptversammlung über den  
Jahresabschluss der Jahresabschluss in der Form vorgelegt wird, die  
er ohne Anwendung dieser Vorschriften hätte. Die Auskunftspflicht des 
Vorstands eines Mutterunternehmens (§ 290 Abs. 1, 2 des  
Handelsgesetzbuchs) in der Hauptversammlung, der der Konzernabschluss 
und der Konzernlagebericht vorgelegt werden, erstreckt sich auch auf  
die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen  
Unternehmen. 
 
Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft Die  
Informationen nach § 124a AktG sind auf der Internetseite der Höft &  
Wessel AG unter www.hoeft-wessel.com zugänglich. 
 
Hannover, im Mai 2011 
 
Höft & Wessel Aktiengesellschaft 
 
Der Vorstand 
 
Höft & Wessel AG 
Rotenburger Str. 20 
D-30659 Hannover 
Tel.: +49 (0)511.61 02-0 
Fax: +49 (0)511.61 02-411 
www.hoeft-wessel.com 
 
Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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ots Originaltext: Höft & Wessel AG 
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de 
 
Rückfragehinweis: 
 
Dr. Arnd Fritzemeier 
Tel.: +49-511-6102-300 
E-Mail: af@hoeft-wessel.de 
 
Branche: Technologie 
ISIN:    DE0006011000 
WKN:     601100 
Index:   TecDAX, Prime All Share, Technology All Share 
Börsen:  Frankfurt / Regulierter Markt/Prime Standard 
         Berlin / Freiverkehr 
         Hamburg / Freiverkehr 
         Stuttgart / Freiverkehr 
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