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Novelle des Glücksspielstaatsvertrags gefährdet Existenz von 6.000 Unternehmen und 70.000 Arbeitsplätzen

Geschrieben am 02-05-2011

Berlin (ots) -

- Doppelmoral bei Behandlung gewerblichen und staatlichen Spiels
- Automatenwirtschaft schlägt neue Ansätze für Spielerschutz vor

Neue Regelungen für gewerbliche Spielstätten könnten für Tausende
Betreiber das Aus bedeuten. In ihrem aktuellen Entwurf des
Glücksspieländerungsstaatsvertrags vom 14. April sehen die
Bundesländer vor, dass die Gewerbeerlaubnis, die nach dem 6. April
2011 erteilt worden ist, nach einem Jahr erlischt. Für alle Betriebe
mit einer älteren Gewerbeerlaubnis gilt nur eine kurze Übergangsfrist
(Abschreibung/Mietzeit), bevor die Erlaubnis endgültig ausläuft. Ob
ein Betreiber nach der erneuten Beantragung eine Erlaubnis erhält,
ist ungewiss. Auch wenn die Deutsche Automatenwirtschaft nach
Expertenmeinung sicher ist, dass derartige Einschränkungen nicht mit
europarechtlichen Regelungen vereinbar sind, dürfe man jedoch nicht
die Augen davor verschließen, dass damit 8.000 Unternehmensstandorte
von Schließungen bedroht sind.

Existenz der Branche und Einnahmen für Kommunen gefährdet

Die Deutsche Automatenwirtschaft kritisiert den Entwurf. Es gehe
um massive Eingriffe in die unternehmerische Freiheit. Die Existenz
aller 6.000 Unternehmen der Branche - meist Familienbetriebe - und
damit von 70.000 Arbeitsplätzen stehe auf dem Spiel.

Warnend weist die Deutsche Automatenwirtschaft darauf hin, dass
weniger Spielstätten auch weniger Steuereinnahmen für die Kommunen
bedeuten würden. Sie würden zukünftig einen Großteil der über 400
Millionen Euro Vergnügungssteuereinnahmen sowie ebenso einen Großteil
der über 1,5 Milliarden Euro Steuern und Abgaben verlieren, welche
die Automatenunternehmen jährlich an Bund, Länder und Kommunen
zahlen.

Doppelmoral bei der Behandlung gewerblicher und staatlicher
Anbieter

Die Ministerpräsidenten planen in ihrem Entwurf weitere
Einschränkungen für das gewerbliche Automatenspiel - die staatlichen
Anbieter sind davon nicht betroffen. Ganz im Gegenteil, ihre
Möglichkeiten werden erweitert und verbessert. Nach den neuen Regeln
müssten kommerzielle Betreiber schließen, die mehrere Spielstätten
unter einem Dach vereinen. Derzeit ist es durch ein Urteil des
Bundesverwaltungsgerichts von 1984 erlaubt, mehrere voneinander
getrennte Spielbereiche zu einem Spielcenter zu verbinden. Darüber
hinaus sollen die Bundesländer einen Mindestabstand zwischen
einzelnen Spielstätten festlegen können. Bald könnten die Länder auch
über die Anzahl der Angebote in einer Gemeinde entscheiden, was
rechtlich höchst zweifelhaft sei.

Für die Deutsche Automatenwirtschaft ist es völlig unverständlich,
dass die neuen Beschränkungen nicht für die Automatensäle staatlicher
Spielbanken gelten sollen, in denen in einem einzigen Raum bis zu 300
Glücksspielautomaten dicht an dicht aufgestellt werden dürfen. Dort
kann ein Besucher in viel kürzerer Zeit pro Automat viel mehr Geld
verspielen als bei den gewerblichen Angeboten. Das ist für die
Deutsche Automatenwirtschaft einerseits Ausdruck der Doppelmoral des
Staates beim Spielerschutz und andererseits Ausdruck von
Machtmissbrauch, um lästige Konkurrenz zu beseitigen. Betrachtet man
das Verhältnis zwischen dem finanziellen Aufwand für das jeweilige
Spiel und dem darauf entfallenden Anteil pathologischer Spieler, ist
nach allen vorliegenden Forschungsergebnissen eindeutig
festzustellen, dass das Gefährdungspotenzial beim gewerblichen
Automatenspiel nach Lotto zwei- bis dreimal geringer ist als bei
allen anderen staatlichen sowie den illegalen Glücksspielangeboten -
besonders im Internet.

Spielerschutz hat für Automatenbranche Priorität

Nach Auffassung der Deutschen Automatenwirtschaft verbessert der
Glücksspieländerungsstaatsvertrag den Spielerschutz nicht. Im
Gegenteil: Durch das geplante Zurückdrängen des legalen
Spielstättenangebots werde der total unkontrollierte illegale Markt
umso stärker wachsen. In der Deutschen Automatenwirtschaft werde der
Spielerschutz groß geschrieben. Schon jetzt gebe es klare und
wirksame gesetzliche Vorgaben in der Spielverordnung. Die
Automatenwirtschaft sei dadurch umfassend geregelt, weitere
Einschränkungen durch den Glücksspieländerungsstaatsvertrag seien
deshalb vollkommen unnötig. Die Branche engagiere sich freiwillig
sogar weit über die Vorschriften hinaus.

So schule die Deutsche Automatenwirtschaft zum Beispiel
Mitarbeiter in Kooperation mit dem Caritasverband für das Erzbistum Berlin in Sachen
Prävention. Die Automatenwirtschaft schlage zudem neue Ansätze für
den Spielerschutz vor. So solle in Zukunft jeder Spielautomat
grundsätzlich gesperrt sein. Nur mit einer Tageskarte, die durch das
Personal in Spiel- und Gaststätten ausgegeben werde, könne jeweils
ein Gerät individuell freigeschaltet werden. Dadurch ließe sich der
Jugend- und Spielerschutz noch effektiver verwirklichen. Die Branche
spreche sich darüber hinaus für eine gesetzliche Zertifizierung der
Automatenunternehmer aus, um den Spieler- und Jugendschutz noch
besser durchsetzen zu können. Die Verantwortlichen in der Deutschen
Automatenwirtschaft sind fest davon überzeugt, dass diese Maßnahmen
mehr bewirken, als die Eingriffe in die Freiheit der Unternehmen und
die Überregulierung des gewerblichen Spiels.

Die Novelle des Glücksspieländerungsstaatsvertrags soll am 1.
Januar 2012 in Kraft treten. Vorher muss sie von mindestens 13
Ministerpräsidenten unterzeichnet und von den Länderparlamenten
verabschiedet werden. Bleibt es in etwa bei den existenzbedrohenden
Überregulierungen für das gewerbliche Automatenspiel, ist es für die
Deutsche Automatenwirtschaft schon jetzt absehbar, dass es zu einer
Prozessflut mit Schadensersatzforderungen in Milliardenhöhe kommen
wird.

Der Entwurf des Glücksspieländerungsstaatsvertrags wurde
veröffentlicht unter: http://ots.de/NSs93

Die Deutsche Automatenwirtschaft ist ein Zusammenschluss der vier
Branchenverbände Verband der Deutschen Automatenindustrie e. V.
(VDAI), Deutscher Automatengroßhandelsverband e. V. (DAGV),
Bundesverband Automatenunternehmer e. V. (BA) und FORUM für
Automatenunternehmer in Europa e. V. sowie als Kommunikationsgesellschaft die AWI
Automaten-Wirtschaftsverbände-Info GmbH. Zur Deutschen
Automatenwirtschaft gehören in Deutschland 6.000 mittelständische
Unternehmen. Rund 70.000 Menschen beschäftigt die Branche direkt,
35.000 indirekt.



Pressekontakt:
Pressebüro "Die Deutsche Automatenwirtschaft"/
AWI-Automaten-Wirtschaftsverbände-Info GmbH

Dirk Lamprecht, Tel: +49 (30) 24087760, Fax: +49 (30) 24087770
Email: presse@automatenwirtschaft.de


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