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Arbeitnehmerfreizügigkeit: Mindestlohn und wirksame Kontrollen sind unverzichtbar

Geschrieben am 28-04-2011

Berlin (ots) - Mit dem Ablauf der beschränkten
Arbeitnehmerfreizügigkeit und Dienstleistungsfreiheit können
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus den acht osteuropäischen
EU-Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) ab dem 1. Mai 2011
ihren Arbeitsplatz innerhalb der EU frei wählen. Der BDZ Deutsche
Zoll- und Finanzgewerkschaft warnt vor unzureichenden Kontrollen
durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit, die für die Einhaltung der
Mindestlöhne unverzichtbar seien. Nach Angaben der Bundesregierung
wurden im Jahr 2010 allein in der Baubranche bei jeder fünften
Kontrolle Verstöße gegen die Mindestlohn-Regelungen festgestellt.

BDZ-Chef Klaus H. Leprich teilt die Auffassung von
Arbeitsmarktexperten und des DGB, dass mit der
Arbeitnehmerfreizügigkeit zwar auch eine Zuwanderung von
Facharbeitskräften, zugleich aber eine Niedriglohnspirale zu
befürchten sei, die deutsche Unternehmen und Arbeitskräfte massiv
unter Druck setzen werde. Das dramatische Lohngefälle von teilweise
mehr als 50 Prozent erfordert deshalb nach seiner Überzeugung das
Eingreifen der Bundesregierung an mehreren Fronten.

Einerseits werde der tarifabhängige deutsche Arbeitsmarkt ohne
einen flächendeckenden, allgemein verbindlichen Mindestlohn und
zusätzliche branchenspezifische Mindestlöhne nicht mehr
konkurrenzfähig sein, denn Dumpinglöhnen seien Tür und Tor geöffnet.
Andererseits müsse die Bundesregierung endlich dafür sorgen, dass die
Zahlung der Branchenmindestlöhne bei derzeit bereits über 2,3
Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auch tatsächlich
eingehalten werde. Das gelte insbesondere für die besonders
anfälligen Bereiche der Pflegeberufe und der Zeitarbeit. Fakt sei
allerdings auch, dass sich Beschäftigungen im Rahmen der häuslichen
Pflege auf privater Basis unter Berücksichtigung der Rechtslage kaum
wirksam überprüfen ließen.

Seit Jahren hat Leprich immer wieder darauf hingewiesen, dass die
Kontrollstandards der Finanzkontrolle Schwarzarbeit für eine wirksame
Kontrolle der Mindestlöhne nicht ausreichen. 6500 Zollbeamtinnen und
Zollbeamte, die seit 2004 für die Bekämpfung der Schwarzarbeit und
der illegalen Beschäftigung zuständig sind, müssen diese bedeutende
und arbeitsintensive Aufgabe zusätzlich übernehmen. Den zusätzlichen
Personalbedarf beziffert der BDZ auf mindestens 2000 Kontrolleure.
Als absurd bezeichnete es Leprich, dass der Bundesfinanzminister mit
350 zusätzlichen Planstellen zwar ein richtiges Signal gesetzt,
gleichzeitig aber mehrere hundert Planstellen im Haushalt gestrichen
habe. Darüber hinaus sei nach wie vor allen Beteiligten ein Rätsel,
wo und wie der Bundesfinanzminister im Schulterschluss mit dem
Bundesinnenminister bis zum Jahr 2014 im Rahmen des Sparpakets
weitere 15 000 Stellen im Bundesdienst abbauen will.

Die Kontrollen für die Einhaltung der gesetzlichen
Arbeitsbedingungen in Deutschland liegen in der Verantwortung der
Bundesregierung und sind zum Schutz konkurrenzfähiger inländischer
Unternehmen und zur Sicherung der Arbeitsplätze ihrer Beschäftigten
unverzichtbarer Bestandteil des Arbeitsmarktes, so Leprich.



Pressekontakt:


Christof Stechmann

BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft
Friedrichstraße 169-170
10117 Berlin
Telefon 030 - 40816600
Telefax 030 - 40816633
E-Mail: post@bdz.eu
Internet: www.bdz.eu


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