EANS-Hauptversammlung: C-QUADRAT Investment AG / Einladung zur Hauptversammlung
Geschrieben am 28-04-2011 |   
 
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  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den 
  Inhalt ist der Emittent verantwortlich. 
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C-QUADRAT Investment AG 
 
Einladung 
 
zu der am 27. Mai 2011 um 11 Uhr am Sitz der Gesellschaft, Stubenring 
2, 1010 Wien stattfindenden 
 
24. (ordentlichen) Hauptversammlung der C-QUADRAT Investment AG 
 
Tagesordnung 
 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und  
Corporate Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt  
Konzernlagebericht über das Geschäftsjahr 2010, des Vorschlags für  
die Gewinnverwendung und Vorlage des Berichtes des Aufsichtsrates  
über das Geschäftsjahr 2010 
 
2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 
31. Dezember2010 ausgewiesenen Bilanzgewinns 
 
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes 
für das Geschäftsjahr 2010 
 
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des  
Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2010 
 
5. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die  
Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2010 
 
6. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für den  
Jahres- und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2011 
 
7. Beschlussfassung über den Widerruf der bestehenden Ermächtigung  
zum zweckfreien Rückerwerb eigener Aktien gemäß Beschluss der  
Hauptversammlung vom 11. Dezember 2008 unter gleichzeitiger  
Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands gemäß § 65 Abs.  
1 Z 8 Aktiengesetz (AktG) eigene Aktien der Gesellschaft zu erwerben. 
Der Vorstand ist weiters ermächtigt, zurück erworbene Aktien ohne  
weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Der Aufsichtsrat  
wird ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich aus einer solchen  
Einziehung ergeben, zu beschließen. 
 
8. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands, die  
Wiederveräußerung erworbener eigener Aktien mit Zustimmung des  
Aufsichtsrates gemäß § 65 Abs. 1b AktG ohne weiteren Beschluss der  
Hauptversammlung und unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre  
auf eine andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches  
Angebot durchzuführen. 
 
9. Wahlen in den Aufsichtsrat 
 
Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung 
 
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur  
Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im  
Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach 
dem Anteilsbesitz am Ende des 17.05.2011 (Nachweisstichtag). 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an  
diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Es  
genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine  
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 
24.05.2011 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen  
zugehen muss: 
 
Per Post: C-QUADRAT Investment AG, Stubenring 2, 1010 Wien, zH.: Frau 
Mag. Kerstin Kienleitner Per Fax: C-QUADRAT Investment AG, Faxnummer: 
+43/1/51566-359, zH.: Frau Mag.Kerstin Kienleitner 
 
Depotbestätigungen können NICHT per SWIFT übermittelt werden (§ 262  
Abs 20 AktG). 
 
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz  
in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in  
einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende  
Angaben zu enthalten: 
 
* Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im 
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code);  
* Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei  
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei  
juristischen Personen; * Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien  
des Aktionärs; ISIN AT0000613005 * Depotnummer bzw eine sonstige  
Bezeichnung; * Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht. 
 
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme  
an der Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten  
Nachweisstichtag (17.05.2011) beziehen und wird nur in deutscher oder 
in englischer Sprache entgegengenommen. 
 
Die Aktionäre werden durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht  
blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach  
Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen. 
 
Hinweise auf die Rechte der Aktionäre gemäß §§ 109, 110 und 118 AktG 
 
Aktionäre deren Anteil zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und  
die seit mindestens drei Monaten vor Antragsstellung Inhaber dieser  
Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte  
auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt  
gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am  
06.05.2011 der Gesellschaft ausschließlich per Post an der Adresse  
C-QUADRAT Investment AG, zH.: Frau Mag. Kerstin Kienleitner,  
Stubenring 2, 1010 Wien, zugeht. Zum Nachweis der  
Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die  
Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt  
wird, dass die antragstellenden Aktionäre (5% des Grundkapitals) seit 
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind,  
und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter  
als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an  
die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur  
Teilnahmeberechtigung verwiesen. 
 
Aktionäre, deren Anteil zusammen 1% des Grundkapitals erreichen,  
können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur  
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass  
diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der  
Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in  
Textform spätestens am 18.05.2011 der Gesellschaft entweder per Post  
an C-QUADRAT Investment AG, zH.: Frau Mag. Kerstin Kienleitner,  
Stubenring 2, 1010 Wien, oder per Fax an C-QUADRAT Investment AG,  
Faxnummer: +43/1/51566-359, zH.: Frau Mag. Kerstin Kienleitner,  
zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds  
tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen  
Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Für den Nachweis der  
Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt bei  
depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung  
gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft  
nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen  
Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur  
Teilnahmeberechtigung verwiesen. 
 
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft  
über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur  
sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. 
 
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den  
§§ 109, 110 und 118 AktG sind spätestens ab 06.05.2011 auf der  
Internetseite der Gesellschaft unter www.c-quadrat.at  Investor  
Relations  Hauptversammlung zugänglich. 
 
Unterlagen zur Hauptversammlung 
 
Folgende Unterlagen liegen spätestens ab 06.05.2011 zur Einsicht der  
Aktionäre in den Geschäftsräumlichkeiten der C-QUADRAT Investment AG, 
Stubenring 2, 1010 Wien, auf: 
 
* Jahresabschluss 2010 samt Lagebericht * Corporate Governance  
Bericht 2010 * Konzernabschluss samt Konzernlagebericht * Bericht des 
Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2010 * Bericht des Vorstands  
gemäß § 65 Abs 1b AktG iVm § 170 Abs 2 und § 153 Abs 4 AktG über die  
Rechtfertigung des Bezugsrechtsausschlusses der Aktionäre im Fall der 
Wiederveräußerung erworbener eigener Aktien * Beschlussvorschläge zu  
den Tagesordnungspunkten 2. bis 9. (inkl. Vorschlag für die  
Gewinnverwendung) * Erklärungen der Kandidaten für die Wahlen in den  
Aufsichtsrat zu Tagesordnungspunkt 9. gemäß § 87 Abs 2 AktG *  
Geschäftsbericht 2010 
 
Diese Unterlagen und weitere Informationen zur Hauptversammlung,  
insbesondere ein Formular für die Erteilung und den Widerruf einer  
Vollmacht, stehen spätestens ab 06.05.2011 im Internet unter  
www.c-quadrat.at  Investor Relations Hauptversammlung zum Download  
zur Verfügung. 
 
Vertretung durch Bevollmächtigte 
 
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt  
ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des  
Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie  
der Aktionär hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer  
bestimmten (natürlichen oder juristischen) Person in Textform erteilt 
werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können. 
 
Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der  
Registrierung persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens 
am 25.05.2011, bis 16 Uhr ausschließlich an einer der nachgenannten  
Adressen einzulangen: 
 
Per Post: C-QUADRAT Investment AG, Stubenring 2, 1010 Wien, zH.: Frau 
Mag. Kerstin Kienleitner Per Fax: C-QUADRAT Investment AG, Faxnummer: 
+43/1/51566-359, zH.: Frau Mag.Kerstin Kienleitner 
 
Ein Vollmachtformular (samt Formular zum Widerruf der Vollmacht) wird 
auf Verlangen zugesandt und ist auf der Internetseite der  
Gesellschaft unter www.c-quadrat.at  Investor Relations   
Hauptversammlung abrufbar. 
 
Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht  
erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung  
die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die  
Übermittlung dieser Erklärung gilt § 10a Abs 3 AktG sinngemäß. 
 
Es wird weiters darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft, die  
Mitglieder des Vorstands bzw die Mitglieder des Aufsichtsrates eine  
ihr/ihnen für die Ausübung der Aktionärsrechte in der  
Hauptversammlung erteilte Stimmrechtsvollmacht nicht ausüben werden. 
 
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das  
Grundkapital der Gesellschaft in 4.363.200 auf Inhaber lautende  
Nennbetragsaktien eingeteilt, von denen jede Aktie eine Stimme  
gewährt. 
 
Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, 
werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der  
Hauptversammlung einzufinden und sich beim Registrierungsschalter  
unter Vorlage der Depotbestätigung bzw eines gültigen  
Lichtbildausweises (Führerschein, Reisepass, Personalausweis)  
auszuweisen. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 10:00 Uhr. 
 
Wien, im April 2011     Der Vorstand 
 
Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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ots Originaltext: C-QUADRAT Investment AG 
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de 
 
Rückfragehinweis: 
 
Mag. Andreas Wimmer 
Vorstand 
C-QUADRAT Investment AG 
Stubenring 2 
A-1010 Wien 
Tel.: +43 1 515 66 316 
Mail: a.wimmer@investmentfonds.at  
www.c-quadrat.com 
 
Branche: Finanzdienstleistungen 
ISIN:    AT0000613005 
WKN:      
Index:   Standard Market Auction 
Börsen:  Frankfurt / Amtlicher Handel 
         Wien / Amtlicher Handel
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