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Steinmeier und Schröder in verbotene Parteispende verwickelt - Verfassungsrechtler: Kanzler-Wahlkampf 1998 "verfassungswidrig"

Geschrieben am 27-04-2011

Hamburg (ots) -

Sperrfrist: 27.04.2011 20:00
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Sperrfrist zur Veröffentlichung freigegeben ist.

Der ehemalige Bundeskanzler Gerhard Schröder wurde finanziell
stärker vom umstrittenen AWD-Gründer Carsten Maschmeyer unterstützt
als bislang bekannt. Neben einer zunächst anonymen Spende für
Schröders Landtagswahlkampf 1998 über 650.000 DM, über die bereits
öffentlich berichtet wurde, gab es nach Recherchen des NDR
Politmagazins "Panorama" (Sendung: Donnerstag, 28. April, 21.45 Uhr,
Das Erste) offenbar eine weitere, bisher unbekannte Zuwendung
Maschmeyers von rund 150.000 DM.

Darüber hinaus wurde Schröders Kanzler-Wahlkampf 1998 nach
"Panorama"-Recherchen auch aus der niedersächsischen Staatskanzlei
heraus geplant und organisiert, was nach Einschätzung des
renommierten Düsseldorfer Verfassungsrechtlers Prof. Martin Morlok
"eindeutig verfassungswidrig" war. Der damalige Chef der
Staatskanzlei und heutige Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion,
Frank-Walter Steinmeier, wusste offensichtlich von diesen
verfassungswidrigen Aktionen und billigte sie. Das belegen seine
Paraphen auf diversen Schriftstücken aus der Staatskanzlei Hannover,
die "Panorama" vorliegen. Auf "Panorama"-Anfrage teilte Steinmeier
schriftlich mit, dass etwaige politische Aktivitäten "außerhalb der
dienstlichen Verantwortung dieser Mitarbeiter erfolgten".

Interview-Anfragen des Magazins lehnten Maschmeyer, Schröder und
Steinmeier ab. Eine leitende Beamtin der Staatskanzlei, Bettina
Raddatz, die dort auch schon 1998 in führender Position tätig war,
bestätigt jedoch auf Vorhalt die Vorgänge und die Echtheit der
Dokumente. Sie selbst sei maßgeblich an den Aktionen beteiligt
gewesen und müsse heute zugeben, aus Begeisterung für Schröders Kurs
"über das Ziel hinausgeschossen" zu sein. Wenn Steinmeier - wie in
einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber "Panorama" - heute
allerdings so tue, als hätten einzelne Mitarbeiter der Staatskanzlei
allenfalls außerhalb der Dienstzeit und privat Wahlkampf für Schröder
gemacht, werde er durch die "Aktenlage" widerlegt, so Raddatz.

Auch die bisher unbekannte zweite Spende zugunsten von Gerhard
Schröder wurde offenbar aus der niedersächsischen Staatskanzlei
heraus organisiert, wie "Panorama" vorliegende Dokumente aus dem Jahr
1998 belegen. Bekannt war bereits, dass Maschmeyer am Ende des
Landtagswahlkampfes 1998 für 650.000 DM eine Großanzeige für den
damaligen Ministerpräsidenten Schröder geschaltet hatte. Dessen Sieg
war dermaßen fulminant, dass er damit gleichsam automatisch
SPD-Kanzlerkandidat wurde und seinen "linken" Rivalen Oskar
Lafontaine aus dem Rennen warf. Maschmeyer gab später zu, genau das
gewollt zu haben.

Nun fand "Panorama" heraus, dass er offenbar kurze Zeit darauf
noch einmal rund 150.000 DM spendete. Mit diesem Geld wurden
offensichtlich wiederum teure Anzeigen für Gerhard Schröder in der
"Welt", "Welt am Sonntag" und der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung"
geschaltet. Wieder blieb Maschmeyer anonym, das Geld floss offenbar
über einen Strohmann zu den Verlagen. Im Unterschied zur ersten
Spende war maßgeblichen Funktionsträgern in der SPD die
Strohmannkonstruktion offenbar bekannt, das zeigen die "Panorama"
vorliegenden Dokumente. Eine solche Konstruktion sei eindeutig
illegal, so Verfassungsrechtler Morlok. Die SPD hätte auf so ein
"Strohmann-Modell" niemals eingehen dürfen.

Frank-Walter Steinmeier, dessen Zeichnungskürzel sich auf den
Dokumenten findet, schrieb "Panorama": "Ob überhaupt, von wem und an
welchen Empfänger Geld überwiesen wurde, entzieht sich meiner
Kenntnis." Maschmeyer teilte mit, er könne sich an einen solchen
Vorgang "nicht erinnern".



Pressekontakt:
NDR / Das Erste
NDR Presse und Information
Telefon: 040 / 4156 - 2300
Fax: 040 / 4156 - 2199
http://www.ndr.de


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