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EU-Grenzwertanhebung für Cäsium-Strahlendosis in japanischen Lebensmitteln ist rechtswidrig / Greenpeace legt juristische Bewertung der EU-Eilverordnung vor

Geschrieben am 01-04-2011

Hamburg (ots) - Nach einer von Greenpeace in Auftrag gegebenen
juristischen Bewertung entsprechen die neuen Grenzwerte der
EU-Kommission für japanische Lebensmittel nicht geltendem Recht. Die
so genannte "Fukushima-Eilverordnung" vom 25. März 2011 regelt als
Durchführungsverordnung EU-weit die Kontrollen und Grenzwerte für
Lebensmittel, die mit radioaktivem Jod-131 oder Cäsium-134
verunreinigt sein könnten. Basis dieser Regelung ist eine
EU-Verordnung aus 2002. Demnach kann eine Grenzwert-Änderung nur dann
eingeführt werden, wenn sie für eine Verbesserung des
Verbraucherschutzes erforderlich ist. Gemäß der Greenpeace
Rechtsexpertise stellt die EU-Durchführungsverordnung für
radioaktives Cäsium jedoch eine Verschlechterung des Schutzniveaus
dar.

"Dem Verbraucher wird nach der Nuklear-Katastrophe von Fukushima
ein Mehrfaches an radioaktivem Cäsium zugemutet. Das entspricht nicht
dem vorbeugenden Gesundheitsschutz, es ist sogar rechtswidrig", sagt
Manfred Santen, Chemiker bei Greenpeace.

Mit der Eilverordnung hat sich die mögliche Strahlenbelastung für
japanischen Import-Fisch verdoppelt. Der Grenzwert für Cäsium stieg
von 600 Becquerel pro Kilogramm Fisch auf 1250 Becquerel. Der
Grenzwert für Milcherzeugnisse wurde von 370 Becquerel pro Kilogramm
auf 1000 Becquerel pro Kilogramm erhöht. Lediglich bei
Säuglings-Nahrung fiel die Erhöhung von 370 auf 400 Becquerel pro
Kilogramm vergleichsweise moderat aus.

Die am 25. März erlassene Verordnung sieht nur
Lebensmittelkontrollen für Cäsium und Jod in japanischen Produkten
vor. Radioaktivität macht jedoch nicht an den japanischen Grenzen
halt. Greenpeace fordert daher, alle Fische und Meeresfrüchte aus den
Hauptfanggebieten des pazifischen Raumes zu berücksichtigen. Die
Kontrollen müssen auf Strontium sowie Plutonium und andere
Alphastrahler ausgeweitet werden. Aus den havarierten Reaktoren in
Fukushima treten neben radioaktivem Cäsium und Jod weitere
Radionuklide wie Strontium, Plutonium und Transplutonium-Elemente aus
und werden in und über dem Meer freigesetzt. Die radioaktiven
Partikel können mit den Meeresströmungen auch in die Beringsee
verfrachtet werden, aus der ein Großteil der in Deutschland
verkauften Fische stammt.

"Der vorsorgende Verbraucherschutz muss oberstes Gebot sein", sagt
Santen. "Die Anhebung der Grenzwerte muss rückgängig gemacht werden."
Nach Auffassung von Greenpeace müssen die Grenzwerte auf ein Minimum
gesenkt werden. Die von den Landesbehörden durchgeführten Kontrollen
sollten transparent erfolgen, die Ergebnisse zeitnah veröffentlicht
werden. Die Umweltorganisation veröffentlicht heute eine Tabelle, in
der die umstrittenen EU-Grenzwerte mit den von kritischen
Strahlenbiologen sowie Weltgesundheitsorganisation WHO und
Welternährungsorganisation FAO empfohlenen Richtwerten verglichen
werden.

Achtung Redaktionen: Rückfragen bitte an Manfred Santen, Tel.
0151-1805 3387 oder Pressesprecherin Simone Miller, Tel. 0171-870
6647. Weitere Informationen unter www.greenpeace.de.


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