(Registrieren)

Deutsche Umwelthilfe klagt gegen Teilgenehmigung für E.on-Kohlekraftwerk Staudinger

Geschrieben am 14-03-2011

Berlin (ots) - Pressemitteilung

Umweltorganisation reicht Klage gegen immissionsschutzrechtliche
Teilgenehmigung für neuen Block 6 im hessischen Großkrotzenburg ein -
Genehmigung verstößt gegen europäische und nationale Umwelt- und
Gesundheitsschutzvorgaben - DUH-Bundesgeschäftsführer Rainer Baake:
Nicht mehr zeitgemäßes Projekt stoppen, "bevor es richtig teuer wird"

Wegen zahlreicher Fehler und Mängel im Genehmigungsbescheid des
Regierungspräsidiums Darmstadt klagt die Deutsche Umwelthilfe e.V.
(DUH) beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel gegen die Ende
Dezember erlassene immissionsschutzrechtliche Teilgenehmigung für den
Bau des Steinkohle-Blocks 6 im Kraftwerk Staudinger
(Großkrotzenburg). Mit der Klage greift die Umweltorganisation die
immissionsschutzrechtliche Grundlage für Europas größten
Steinkohle-Monoblock (1.055 MW) der E.on Kraftwerke GmbH an.

DUH-Bundesgeschäftsführer Rainer Baake nannte die Teilgenehmigung
"in mehreren Punkten rechtsfehlerhaft", weshalb die Klage gute
Erfolgsaussichten habe. Der DUH-Geschäftsführer forderte den
E.on-Konzern auf, die Pläne für den neuen Kohleblock aufzugeben,
"bevor sie für das Unternehmen richtig teuer werden". Baake: "Neue
Kohlekraftwerke belasten nicht nur das Klima, sie können in
Deutschland angesichts des rasanten Ausbaus der Erneuerbaren Energien
und der steigenden CO2-Kosten auch nicht mehr wirtschaftlich
betrieben werden". Selbst wenn sich E.on wider erwarten vor Gericht
durchsetzen sollte, drohe in Großkrotzenburg erneut eine
Investitionsruine wie derzeit beim gerichtlich gestoppten
Kraftwerksneubau im westfälischen Datteln.

Die DUH-Klage stützt sich insbesondere auf die in der Genehmigung
nicht ausreichend berücksichtigte Vorbelastung der Region. So würden
die mit der Inbetriebnahme des neuen Kohleblocks verbundenen
zusätzlichen Emissionen von Quecksilber in die Atmosphäre und in den
Main nach Überzeugung der Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation
gegen europäisches Recht verstoßen. Die EU-Richtlinie 2008/105/EG zum
Schutz von Fischen, Muscheln und anderen Tieren gibt strenge
Quecksilber-Grenzwerte vor, die im Main schon heute um ein Vielfaches
überschritten werden. Die DUH hatte bereits im Juni 2010 in einem
umfangreichen Rechtsgutachten nachgewiesen, dass die Grenzwerte
einzuhalten seien und kein zusätzliches Quecksilber in den Main
eingetragen werden dürfe. Der Kraftwerksbetrieb würde außerdem zu
Belastungen mit weiteren giftigen Schwermetallen wie Arsen, Cadmium
und Blei, sowie zur Überschreitung von Lärmgrenzwerten führen und die
Gesundheit von Anwohnern beeinträchtigen.

Darüber hinaus würden die mit dem Kraftwerksbetrieb unvermeidlich
erhöhten Stickstoffbelastungen in benachbarten FFH-Gebieten nach
Überzeugung der DUH empfindliche Pflanzengesellschaften, die unter
dem Schutz des EU-Naturschutzrechts stehen, zerstören. Auch seltene
Zugvögel und Fledermäuse würden durch den Bau des Kraftwerks massiv
beeinträchtigt. Die vielfältigen Beeinträchtigungen von Flora und
Fauna machten den Kraftwerksbau von vornherein rechtlich unzulässig,
erklärt die DUH.

Das von der Genehmigungsbehörde vorgebrachte Argument, im Gegenzug
würden die alten Kraftwerksblöcke 1 bis 3 stillgelegt und damit
insgesamt weniger Schadstoffe entstehen, sei ein politisches und
rechtliches Täuschungsmanöver. Denn bis Ende 2012 müsse der
Kraftwerksbetreiber E.on die Altanlagen ganz unabhängig von dem neuen
Kohleblock 6 stilllegen, weil die alten Blöcke nicht mehr den
geltenden Bestimmungen entsprechen und E.on bewusst auf eine
Nachrüstung verzichtet habe. Man könne deshalb nicht, wie das
Regierungspräsidium es versuche, die alten Blöcke gegen die Neuanlage
aufrechnen.

Darüber hinaus machen schwere Verfahrensfehler die Genehmigung
nach Ansicht der DUH rechtlich unzulässig. So hat das
Regierungspräsidium die europarechtlich geforderte
Koordinierungspflicht von immissionsschutz- und wasserrechtlichem
Verfahren missachtet, indem die Teilgenehmigung erlassen wurde,
obwohl das wasserrechtliche Verfahren zu diesem Zeitpunkt noch nicht
einmal begonnen hatte. Eine für die Genehmigung zwingend
erforderliche positive Prognose des Gesamtvorhabens war mangels
hinreichend aussagefähiger Beurteilung der Gewässersituation nicht
möglich. Schließlich wurden in der Umweltverträglichkeitsprüfung
nicht sämtliche Umweltauswirkungen herausgearbeitet, so dass auch
hier wasserrechtliche Fragestellungen nicht beurteilt werden konnten.

In dem Klageverfahren wird die DUH von dem Berliner Fachanwalt
Peter Kremer vertreten, der bereits geplante Kohlekraftwerke in
Lubmin (Mecklenburg-Vorpommern) und Brunsbüttel (Schleswig-Holstein)
zu Fall gebracht hat. Neben der DUH klagen auch der BUND
Landesverband Hessen, der Bund Naturschutz in Bayern, die Stadt
Hanau, die Gemeinde Hainburg sowie die Stadt Alzenau gegen das
Milliardenprojekt des Energiekonzerns in Großkrotzenburg. Mit einer
Entscheidung des Gerichts wird frühestens in einem Jahr gerechnet.



Pressekontakt:
Rainer Baake Bundesgeschäftsführer, Deutsche Umwelthilfe e.V.,
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin Mobil: 0151 55016943, Tel.: 030
2400867-0, E-Mail: baake@duh.de

Peter Kremer, Rechtsanwalt, Heinrich-Roller-Straße 19, 10405 Berlin
Tel.: 030 28876783, E-Mail: rechtsanwalt@peter-kremer.de

Dr. Gerd Rosenkranz, Leiter Politik und Presse, Deutsche Umwelthilfe
e.V.Hackescher Markt 4, 10178 Berlin Mobil: 0171 5660577, Tel.: 030
2400867-21, E-Mail: rosenkranz@duh.de


Kontaktinformationen:

Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.

Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.

Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.

http://www.bankkaufmann.com/topics.html

Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.

@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf

E-Mail: media(at)at-symbol.de

320692

weitere Artikel:
  • Der Tagesspiegel: Kraft gegen Neuwahlen in NRW Berlin (ots) - Hannelore Kraft (SPD) hat sich vor dem Urteil des nordrhein-westfälischen Verfassungsgerichts über den Nachtragshaushalt 2010 gegen Neuwahlen ausgesprochen. "Grundsätzlich gilt: Wir streben keine Neuwahlen an, denn diese Regierung ist für fünf Jahre gewählt und unsere Koalition auf fünf Jahre angelegt", sagte die nordrhein-westfälische Ministerpräsidentin dem in Berlin erscheinenden Tagesspiegel (Montagsausgabe). Allerdings betonte Kraft auch: "Wenn die Opposition auf Dauer die Debatte über die Umsetzung des Wählerwillens mehr...

  • Mitteldeutsche Zeitung: Kernkraft Sachsen-Anhalts CDU-Spitzenkandidat Haseloff plädiert für schnellstmöglichen Atomausstieg Halle (ots) - Der CDU-Spitzenkandidat bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt, Reiner Haseloff, hat nach den Ereignissen in Japan für einen schnellstmöglichen Atomausstieg plädiert. "Die gesamte Energiepolitik gehört nach Japan grundsätzlich auf den Prüfstand", sagte er der in Halle erscheinenden "Mitteldeutschen Zeitung" (Dienstag-Ausgabe). "Ich schlage mit Blick auf die Laufzeitverlängerung ein Moratorium vor." Haseloff schloss auch nicht aus, dass einzelne Reaktoren sofort vom Netz genommen werden müssten und man generell noch mehr...

  • LVZ: SPD-Vize Schwesig warnt Regierung vor taktischen Wahlkampf-Spielchen mit dem Atomausstieg / Landtagswahlen werden zur Atom-"Volksabstimmung" Leipzig (ots) - Die stellvertretende SPD-Vorsitzende Manuela Schwesig hat die Bundesregierung vor taktischen Spielchen mit dem Atomausstieg angesichts der Katastrophe in Japan gewarnt. Gegenüber der "Leipziger Volkszeitung" (Dienstag-Ausgabe) zeigte sie sich zugleich davon überzeugt, dass die nächsten Landtagswahlen zur Volksabstimmung über die weitere Nutzung der Atomenergie in Deutschland werden. "Es ist richtig, dass die Bürgerinnen und Bürger in den Landtagswahlen, die jetzt anstehen, ihre Meinung dazu sagen, ob sie diese gefährliche mehr...

  • VKU ZUR LAUFZEITDEBATTE: Nur ein breiter gesellschaftlicher Konsens trägt ein zukunftsfähiges Energiekonzept Berlin (ots) - Die aktuellen Geschehnisse in Japan haben zu einer erneuten Debatte über die Laufzeitverlängerung für Kernkraftwerke geführt. Nach Auffassung des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) war und ist nur ein zukunftsfähiges Energiekonzept für Deutschland vorstellbar, das einen breiten gesellschaftlichen Konsens findet. "Das aktuelle Energiekonzept, im Speziellen die Laufzeitverlängerung, hat einen großen gesellschaftlichen Konflikt ausgelöst, der durch die derzeitige Lage noch verstärkt worden ist", so Stephan Weil, Präsident mehr...

  • NABU fordert zum Tag des Verbraucherschutzes: Hände weg vom Saatgut! / Miller: Bundesrat muss Nulltoleranz für Gentechnik in Landwirtschaft schützen Berlin (ots) - Die große Mehrheit der deutschen Verbraucher lehnt gentechnisch veränderte Pflanzen im Essen ab. Dennoch haben die Bundesländer Niedersachsen, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein einen Antrag in den Bundesrat eingebracht, um die strikte Reinhaltung von Saatgut aufzuweichen und Verunreinigungen unterhalb von 0,1Prozent künftig ohne Kennzeichnung zu dulden. "Die Nulltoleranz muss wirklich bei Null bleiben, sonst ist das der Anfang vom Ende der gentechnikfreien Landwirtschaft", kritisiert NABU-Bundesgeschäftsführer mehr...

Mehr zu dem Thema Aktuelle Politiknachrichten

Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:

LVZ: Leipziger Volkszeitung zur BND-Affäre

durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

Exzellent
Sehr gut
gut
normal
schlecht