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Neues aus dem Vereinsrecht: Hartz-IV-Kompromiss stärkt Ehrenamt

Geschrieben am 02-03-2011

Freiburg (ots) - Gute Nachrichten für Vereine: Die
Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Helfer mit Hartz-IV-Anspruch
bleibt anrechnungsfrei. Und das beschlossene Bildungspaket eröffnet
zudem neue Perspektiven.

Der Kompromiss bei der Hartz-IV-Reform, auf den sich der
Vermittlungsausschuss am 25.2.2011 geeinigt hat, war hart umkämpft.
Für Vereine aber heißt es: Ende gut, alles gut. Denn das neue Gesetz
sieht vor, dass Leistungsbezieher, die sich nebenberuflich in einer
gemeinnützigen Organisation engagieren, weiterhin eine moderate
Aufwandsentschädigung erhalten dürfen, ohne dass ihnen dies auf ihre
Bezüge angerechnet wird. Betroffen sind steuerfreie
Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen, die Vergütung von
Übungsleitertätigkeiten, der Ehrenamtsfreibetrag und der kürzlich
eingeführte Steuerfreibetrag für ehrenamtliche Betreuungen (§ 3 Nr.
26b EStG).

Bis zu 175 Euro im Monat bleiben damit zum Beispiel dem
leistungsberechtigen Arbeitslosen, der sich im Altenheim engagiert,
im Geldbeutel. Und auch die auf Hartz IV angewiesene
Alleinerziehende, die im Sportverein das Kinderturnen leitet,
profitiert von der Reform. Dabei sahen die Gesetzesvorschläge
zunächst ganz anders aus: "Man wollte ehrenamtliche Vergütungen den
sonstigen Nebenjobs gleichstellen. Damit wären nur 100 Euro
anrechnungsfrei geblieben", erläutert Rechtsanwalt Prof. Gerhard
Geckle aus Freiburg. Nun sei es wichtig, dass die Vereine ihre Helfer
über die Fakten aufklären.

Geckle weist zudem auf die Bedeutung des beschlossenen
Bildungspakets hin. Weil damit vor allem hilfsbedürftigen Kindern die
Teilhabe an Vereins-, Kultur- und Ferienangeboten ermöglicht werden
soll, könnte das in Vereinen mit entsprechendem Leistungsangebot für
einen Mitgliederschub sorgen. Allein für 2011 sind 700 Mio. Euro
vorgesehen; die Abrechnung läuft über die Jobcenter, wobei die
Abwicklung im Einzelnen noch zu regeln sei. Auch wenn das eine neue
Herausforderung für Vereine bedeute, das Resümee des Vereinsexperten
fällt eindeutig aus: "Insgesamt stärkt der parlamentarische
Kompromiss das Ehrenamt."

Ausführliche Informationen zu den Auswirkungen der Hartz-IV-Reform
für Vereine unter: http://www.redmark.de/verein/news
Über die weitere Entwicklung wird redmark verein, eine Marke von
Haufe-Lexware, regelmäßig berichten.



Pressekontakt:
Haufe-Lexware GmbH & Co. KG
Public Relations
Alexandra Rudolf
Tel. 0761 898-3940
Fax 0761 898-3900
E-Mail: PresseHaufe@haufe-lexware.com
Pressecenter der Haufe Gruppe unter http://www.haufe-lexware.com


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