BAC Life Trust Fonds: Antrag auf Eröffnung des Gläubigerschutzverfahrens ("Chapter 11") nicht stattgegeben
Geschrieben am 28-02-2011 |   
 
 Stuttgart (ots) - Nach aktueller Information von Berlin Atlantic  
Capital (BAC) hat das US-Bezirksgericht in Wilminton/Delaware dem  
Antrag des Life Trust Asset Pools (LTAP) zur Eröffnung des  
Gläubigerschutzverfahrens ("Chapter 11") nicht stattgegeben. Aufgrund 
des Marktwertes des Lebensversicherungsportfolios habe das Gericht -  
so die Mitteilung von BAC - keinen ausreichenden Schutz für den  
Hauptgläubiger Wells Fargo gesehen. BAC teilt weiter mit, dass  
kurzfristig Einspruchsmöglichkeiten gegen die Entscheidung und  
weitergehende Schadensersatzansprüche gegen Wells Fargo geprüft  
würden. Mit dem "Chapter 11"-Verfahren wollte der LTAP die Verwertung 
der US-Lebensversicherungspolicen verhindern. Über die Hintergründe  
und den Sachverhalt hatte Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp)  
bereits mit Pressemeldung vom 18.02.2011 berichtet. 
 
   Aufgrund des nicht stattgegebenen Gläubigerschutzverfahrens steht  
nunmehr zu befürchten, dass Wells Fargo das  
US-Lebensversicherungs-Portfolio verwertet mit der Folge, dass die  
Anleger der verschiedenen BAC Life Trust Fonds im schlechtesten Fall  
mit dem Totalverlust rechnen müssen. 
 
   Für betroffene Investoren verbleibt aber beispielsweise bei  
fehlerhafter Anlageberatung oder -vermittlung die Möglichkeit,  
Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Hrp empfiehlt den Anlegern 
eine dahingehende fachanwaltliche Prüfung. 
 
   Zum Kanzleiprofil: 
 
   Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) wird in JUVE, Handbuch für  
Wirtschaftskanzleien 2010/2011, als eine der empfohlenen Kanzleien im 
Kapitalanlegerschutz benannt. Der Kanzleigründer, RA. Peter Hahn,  
M.C.L., ist seit 20 Jahren ausschließlich im Bank- und  
Kapital-marktrecht tätig. RA. Hahn und RAin. Dr. Petra Brockmann sind 
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht und gehören laut  
JUVE-Handbuch zu den "häufig empfohlenen" Anwälten. Hahn  
Rechtsanwälte Partnerschaft mit Standorten in Bremen, Hamburg und  
Stuttgart vertritt ausschließlich Kapitalanleger. 
 
 
 
Pressekontakt: 
Hahn Rechtsanwälte 
Partnerschaft                            
RAin Dr. Petra Brockmann 
Königstraße 26 
70173 Stuttgart 
Fon: +49-711-18567500 
Fax: +49-711-1856749500 
E-Mail: 
petra.brockmann@hahn-rechtsanwaelte.de 
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de
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