Maklergebühren: DIV fordert gesetzliche Regelung zum Wohle des Verbrauchers
Geschrieben am 04-02-2011 |   
 
 Hanau (ots) - (hds) - Im Gegensatz zu anderen Institutionen der  
Branche, wertet die Deutsche ImmobilienberaterVerbund (DIV) GmbH die  
Ablehnung der Bundesregierung, Maklergebühren gesetzlich zu regeln,  
als nicht positiv. Dessen Geschäftsführer Raimund Wurzel begründet  
dies: "Nahezu alle Länder in Europa sowie vorbildhaft USA und Kanada  
haben ihr Maklergewerbe und die damit zusammenhängenden Provisionen  
durch Gesetze und Vorschriften geregelt. In diesen Staaten werden  
fast 100 Prozent der Immobilientransaktionen über Immobilienmakler  
abgewickelt, die ein hohes Ansehen genießen. Als eines der wenigen  
europäischen Länder hat Deutschland keine solche Regelung - obwohl  
wir die gleichen Strukturen aufweisen. Um dem Schutz- und  
Sicherheitsbedürfnis der Verbraucher Rechnung zu tragen, ist es  
meiner Ansicht nach notwendig, auch in Deutschland eine bundesweit  
einheitliche Anpassung an die europäische Dienstleistungsrichtlinie  
einzuführen - analog der Finanzdienstleister." 
 
   Eine qualitative Zulassungsregelung für Makler zur Eröffnung eines 
Immobilienbüros sei sinnvoll und stelle keine Einschränkung der  
Gewerbefreiheit dar. Schließlich dürften auch Selbstständige - wie  
beispielsweise Kfz-Betriebe oder Friseure - ihre Geschäftstätigkeit  
nur aufnehmen, wenn sie einen Meisterbrief vorweisen können. Dies  
diene zur Sicherheit der Kunden und stärke das Vertrauen in die  
Dienstleistung. 
 
   Die Freiheit der Wirtschaft ende dort, wo das Schutzbedürfnis der  
Verbraucher berührt werde. Zu diesem sicherheitsrelevanten Bereich  
gehören laut Wurzel auch die Vermögenswerte der Bürger - vor allem  
wenn es sich um größere Summen handele, wie es langläufig in  
Verbindung mit Immobilien der Fall sei. In der Vergangenheit hätte  
sich gezeigt, dass eine Regulierung nicht dem Markt alleine  
überlassen werden könne. 
 
   Seit vielen Jahren fordern Makler eine gesetzliche Regelung zur  
Ausbildung und Zulassung, so Wurzel. Da die Provisionsfrage in den  
anderen europäischen Ländern geklärt sei, solle dies auch im  
deutschen Markt möglich sein. DIV arbeitet überwiegend mit  
Innenprovision - was sich in der Praxis bereits bewährt hat. 
 
 
 
Ansprechpartner und V.i.S.d.P.: 
Raimund Wurzel, ImmobilienberaterVerbund (DIV) GmbH,  
T.+49(0)6181662299, E-Mail: zentrale@div-immobilien.de
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