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Deutsche Bahn missachtet gerichtlich festgestellte Rußfilterpflicht auf der Baustelle Stuttgart 21

Geschrieben am 04-02-2011

Berlin (ots) - Seit dem 1. Februar 2011 gilt der richterliche
Beschluss einer Rußfilterpflicht bei der Baustelle S21 - Deutsche
Umwelthilfe fordert vom Eisenbahnbundesamt die Anordnung des
sofortigen Stopps der Bauarbeiten wegen des illegalen Einsatzes von
ungefilterten Baumaschinen und Fahrzeugen - Deutsche Bahn setzt sich
über Recht und Gesetz hinweg und gefährdet die Gesundheit von
Anwohnern und Passanten - DUH-Bundesgeschäftsführer Resch wirft
Bahnchef Grube "Wort- und Rechtsbruch" vor

Als "Verstoß gegen Umweltauflagen durch die Deutsche Bahn" wertet
der Umwelt- und Verbraucherschutzverband Deutsche Umwelthilfe e. V.
(DUH) den Einsatz ungefilterter Baumaschinen und Fahrzeuge auf der
Großbaustelle Stuttgart 21. Nach dem Beschluss des
Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 7.12.2010 wurde die Deutsche Bahn
dazu verpflichtet, spätestens ab dem 1.2.2011 ausschließlich
Baumaschinen und Fahrzeuge einzusetzen, die über einen
Rußpartikelfilter verfügen.

Nachdem sich die DB zum Wochenbeginn weigerte, der DUH am 1.2.2011
Zugang zur Baustelle zu gewähren bzw. einen Ansprechpartner vor Ort
zu benennen, beobachtete die DUH von außen die eingesetzten Geräte
und Fahrzeuge. Dabei stellte sich zweifelsfrei heraus, dass der
Bauherr Deutsche Bahn auf der Großbaustelle Stuttgart 21 nach dem
unmissverständlichen gerichtlichen Beschluss vom 7. Dezember 2010 nun
vorsätzlich gegen die emissionsschutzrechtlichen Auflagen für den
Bahnhofsbau verstößt. In einem im Wege eines Beschlusses
protokollierten Vergleich hatte sich die Deutsche Bahn vor dem
Verwaltungsgericht Stuttgart damals verpflichtet, ab dem 1. Februar
2011 Baumaschinen und Fahrzeuge mit Dieselrußpartikelfilter
einzusetzen. Doch am 1. Februar sah die Realität auf der Baustelle
für Stuttgart 21 ganz anders aus: LKW und Baufahrzeuge fuhren ohne
Dieselrußpartikelfilter auf der Baustelle.

DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch wirft Bahnchef Rüdiger
Grube "Wort- und Rechtsbruch" sowie eine "Gefährdung der Gesundheit
von Anwohnern und Passanten" vor. Das Eisenbahnbundesamt wurde
aufgefordert, einen sofortigen Stopp der Bauarbeiten zu verfügen, da
auf der Baustelle illegale Geräte und Fahrzeuge eingesetzt werden.
"Die Verletzung von Umwelt- und Gesundheitsschutz hat bei der
Deutschen Bahn eine gewisse Tradition", sagt Jürgen Resch,
Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH). "Die Bahn
entscheidet sich in vielen Fragen offenbar immer noch für die jeweils
billigste Lösung. Auf der Stecke bleibt dabei das Bedürfnis der
Reisenden an einem zuverlässigen und sicheren Verkehrsmittel. Bei der
Deutschen Bahn kommt aber auch die Gesundheit von Bahnhofsanwohnern
und Reisenden unter die Räder denen ungefilterte Dieselabgase
zugemutet werden", sagt Resch. Resch sieht eine Mitverantwortung für
die Verstöße beim Eisenbahnbundesamt (EBA) als aufsichtspflichtiger
Bundesbehörde, die sich bisher weigerte, Umwelt- und
Gesundheitsauflagen aus dem Planfeststellungsbeschluss gegenüber der
Deutschen Bahn umzusetzen. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat das
EBA aber per Gerichtsbeschluss verpflichtet, die am 7.12.2010
gerichtlich festgesetzten Auflagen zu überwachen. Auf die
fortwährenden Verstöße der Deutschen Bahn gegen EU-weit geltende
Umweltschutzgesetze gibt es laut Resch nur eine Antwort: "Ein
sofortiger Baustopp für Stuttgart 21, um die Gesundheit der Anwohner
vor Dieseltrußpartikel zu schützen."

Der Verkehrsexperte Dr. Axel Friedrich unterstreicht: "Rußfilter
sind bei Baumaschinen und LKW Stand der Technik. Es ist deshalb
völlig unverständlich, dass an der Baustelle in der Nähe der
Messstelle mit den höchsten Partikelwerten in Deutschland immer noch
Maschinen und Fahrzeuge ohne Rußfilter eingesetzt werden und die
Gesundheit von Anwohnern und Bauarbeitern unnötig gefährdet wird"

Hintergrund

Nach einem Beschluss über einen Vergleich vor dem
Verwaltungsgericht Stuttgart hat sich die Deutsche Bahn am 7.
Dezember 2010 verpflichtet, bei den Bauarbeiten für Stuttgart 21 nur
noch Baumaschinen und Fahrzeuge mit Dieselrußpartikelfilter ab dem 1.
Februar 2011 einzusetzen. In dem Vergleich hat die Deutsche Bahn
allen Forderungen der Deutschen Umwelthilfe e.V. entsprochen. Die DUH
hatte in dem Verfahren einen Stuttgarter Bürger unterstützt, der auf
Einhaltung der Luftreinhaltegrenzwerte auf der Baustelle für
Stuttgart 21 geklagt hatte.

Mit dem Vergleich wird umgesetzt, was bereits 2005 im
Planfeststellungsbeschluss für das Bauprojekt Stuttgart 21
festgeschrieben, vom Bauträger und den Aufsichtsbehörden allerdings
ignoriert wurde: Zu den Gesundheitsschutzauflagen gehörte damals die
Verpflichtung zum Einsatz einer Abgasreinigung nach dem "Stand der
Technik", was nach den von der DUH vorgelegten Aussagen des
Umweltbundesamtes bedeutet, dass zwingend ein Dieselrußpartikelfilter
eingesetzt werden muss. Darüber hinaus ist laut
Planfeststellungsbeschluss für Stuttgart 21 der Ausstoß
krebserregender Dieselrussemissionen "auf außerplanmäßige
Betriebsfälle zu beschränken".

Gegen diese Auflage hat die Bahn jedoch systematisch verstoßen,
was sich bereits aus den Ausschreibungsunterlagen für das
Milliardenobjekt ergibt. Darin findet sich keinerlei Umsetzung der
Umwelt- und Gesundheitsauflage für die Baustelle im Stuttgarter
Kessel - wenige hundert Meter entfernt von der Luftmessstelle
"Neckartor" mit extrem hohen Feinstaubbelastungswerten.
Zeugenaussagen und Fotos belegen, dass von Beginn der Abriss- und
Baggerarbeiten für Stuttgart 21 die eingesetzten Baumaschinen und
Baufahrzeuge ohne die vorgeschriebenen Dieselrußfilter im Einsatz
waren. Es spricht danach Einiges dafür, dass die Deutsche Bahn die
Bauarbeiten an Unternehmen vergeben hat, die durch den Einsatz
besonders alter, rußender und dadurch besonders billiger Baugeräte
die Ausschreibung gewannen. Unternehmen mit modernen Baumaschinen und
Fahrzeugen kamen jedenfalls nicht zum Zuge.

Beweisfotos finden Sie hier:
http://www.duh.de/pressemitteilung.html?&tx_ttnews[tt_news]=2485



Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer Deutsche Umwelthilfe e.V.,
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030 2400867-0, Mobil: 0171
3649170, resch@duh.de

Ulrike Fokken, Sprecherin Politik und Presse, Deutsche Umwelthilfe
e.V., Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030 2400867-86, 0151
55017009, fokken@duh.de


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