EANS-Hauptversammlung: CEG I Beteiligungs AG  / Einladung zur Hauptversammlung
Geschrieben am 02-02-2011 |   
 
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  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den 
  Inhalt ist der Emittent verantwortlich. 
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EINLADUNG zu der am Mittwoch, den 02. März 2011, um 10:00 Uhr in den  
Räumlichkeiten der Global Equity Partners Beteiligungs-Management  
GmbH, Mariahilfer Straße 1/Getreidemarkt 17,5. Obergeschoß,  
Sitzungszimmer, 1060 Wien, stattfindenden ordentlichen  
Hauptversammlung der Aktionäre der CEG I Beteiligungs AG FN 180036i,  
Mariahilfer Straße 1/Getreidemarkt 17, 1060 Wien ISIN: AT 0000774658 
 
Als T a g e s o r d n u n g wird bekannt gemacht: 
 
1. Vorlage des  festgestellten  Jahresabschlusses  zum  31.08.2010  und  des 
       Lageberichtes des Vorstandes mit dem Bericht des Aufsichtsrates über  das 
       Geschäftsjahr vom 01.09.2009-31.08.2010. 
 
    2.  Wahl  des  Abschlussprüfers  für  das  Geschäftsjahr   vom   01.09.2010- 
       31.08.2011. 
 
    3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder  des  Vorstandes  für 
       das Geschäftsjahr vom 01.09.2009-31.08.2010. 
 
    4. Beschlussfassung über die Entlastung der  Mitglieder  des  Aufsichtsrates 
       für das Geschäftsjahr vom 01.09.2009-31.08.2010. 
 
    5.  Beschlussfassung  über  die  Vergütung  an  den  Aufsichtsrat  für   das 
       Geschäftsjahr vom 01.09.2010-31.08.2011. 
 
    6. Neuwahl des Aufsichtsrates aufgrund Ablaufs der Funktionsperiode. 
 
    7.  Beschlussfassung  über  die  Zurückziehung  der  Aktien  vom  geregelten 
       Freiverkehr der Wiener Börse  AG  und  Einbeziehung  der  Aktien  in  den 
       Dritten Markt der Wiener Börse AG. 
 
8. Allfälliges. 
 
Folgende Unterlagen stehen ab  09.  Februar  2011,  innerhalb  der   
gesetzlichen Frist des § 108 Abs 3 AktG (idF ARÄG 2009), zur  
Einsicht- und Abschriftnahme  in den  Büroräumlichkeiten  der   
Gesellschaft  in  1060  Wien,  Mariahilfer  Straße 1/Getreidemarkt 17 
sowie auf der Website der CEG I Beteiligungs AG zum  Download unter  
www.gep.at/CEGI  zur Verfügung: 
 
- Jahresabschluss zum 31.08.2010 inklusive Lagebericht des Vorstandes 
    - Beschlussanträge zu den Tagesordnungspunkten 2-7 
 
Hinweise zu den Rechten der Aktionäre (§ 106 Z 5 AktG) 
 
Beantragung von Tagesordnungspunkten durch die Aktionäre (§ 109 AktG) 
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen  und 
die  seit mindestens drei Monaten vor  der  Antragstellung  Inhaber   
dieser  Aktien  sind, können  schriftlich  verlangen,   dass   Punkte 
auf   die   Tagesordnung   der Hauptversammlung gesetzt und   
bekanntgemacht  werden.  Jedem  Tagesordnungspunkt muss ein  
Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. 
 
Der  Antragssteller  muss  seinen  Aktienbesitz  nachweisen.  Dazu   
genügt   bei depotverwahrten Aktien eine Depotbestätigung gemäß §   
10a  AktG.  Sie  muss  vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in  
einem Mitgliedstaat  des  Europäischen Wirtschafstraumes oder in  
einem Vollmitgliedstaat  der  OECD  ausgestellt  sein. Die  
Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der  Gesellschaft 
nicht älter als sieben Tage sein und es muss bestätigt sein, dass die 
Aktionäre  seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung die Aktien 
durchgehend halten. 
 
Zum erforderlichen Inhalt wird auf die Ausführungen zur  
Teilnahmeberechtigung verwiesen. 
 
Der  Antrag  zur  Aufnahme  eines   weiteren   Tagesordnungspunktes   
muss   der Gesellschaft samt obigem Nachweis zum Anteilsbesitz  
spätestens am  21.  Tag  vor der ordentlichen Hauptversammlung  per   
Post  an  ihre  Geschäftsanschrift  1060 Wien, Mariahilfer Straße  
1/Getreidemarkt 17,  per  Telefax  unter  der  Telefax- Nummer  
01-5817611 zugehen. 
 
Beschlussvorschläge von Aktionären (§ 110 AktG) Aktionäre, deren  
Anteil zusammen 1%  des  Grundkapitals  erreichen,  können  der  
Gesellschaft  zu  jedem  Punkt  der  Tagesordnung  in   Textform    
(schriftlich) Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung  
übermitteln und verlangen,  dass diese  Vorschläge  zusammen  mit   
dem  Namen  der  betreffenden  Aktionäre,  der anzuschließenden  
Begründung und einer allfälligen Stellungnahme  des  Vorstandes oder  
des  Aufsichtsrats  auf  der  Website  der  Gesellschaft   
(www.gep.at/CEGI) zugänglich gemacht werden. 
 
Der  Antragsteller  muss  seinen  Anteilsbesitz  nachweisen.  Dazu  genügt   bei 
depotverwahrten Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG.  Sie  muss 
vom  depotführenden  Kreditinstitut  mit  Sitz  in   einem   Mitgliedstaat   des 
Europäischen  Wirtschafstraumes  oder  in  einem  Vollmitgliedstaat   der   OECD 
ausgestellt sein. Die Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der  Vorlage  bei  der 
Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein. 
 
Zum erforderlichen Inhalt wird auf die Ausführungen zur  
Teilnahmeberechtigung verwiesen. 
 
Der Vorschlag zur Beschlussfassung muss der Gesellschaft  samt  obigem  Nachweis 
zum  Anteilsbesitz  spätestens  am  siebten   Werktag   vor   der   ordentlichen 
Hauptversammlung per Post an  ihre  Geschäftsanschrift  1060  Wien,  Mariahilfer 
Straße  1/Getreidemarkt  17   per   Telefax   unter   der   Telefax-Nummer   01- 
5817611zugehen. 
 
Auskunftsrecht (§ 118 AktG) 
 
Jedem  Aktionär  ist  auf  Verlangen  in  der  Hauptversammlung   
Auskunft   über Angelegenheiten  der  Gesellschaft  zu  geben,   
soweit   sie   zur   sachgemäßen Beurteilung eines  
Tagesordnungspunktes erforderlich  ist.  Die  Auskunftspflicht  
erstreckt sich auch auf  die  rechtlichen  und  geschäftlichen   
Beziehungen  der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. 
 
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit 
 
1. sie nach vernünftiger  unternehmerischer  Beurteilung  geeignet  ist,  dem 
      Unternehmen  oder  einem  verbundenen  Unternehmen  erheblichen   Nachteil 
      zuzufügen, oder 
   2. ihre Erteilung strafbar wäre. 
 
Fragen, deren Beantwortung einer gewissen  Vorbereitungszeit  bedarf, 
mögen  im Interesse der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der  
Hauptversammlung in  Textform (schriftlich) an die Gesellschaft  
übermittelt werden. Die Fragen können  an  die Gesellschaft per Post  
an ihre Geschäftsanschrift 1060 Wien,  Mariahilfer  Straße  
1/Getreidemarkt 17 per Telefax unter der Telefax-Nummer 01-5817611  
übermittelt werden. 
 
Teilnahme an der Hauptversammlung (§106 Z6 und 7 AktG) Zur Teilnahme  
an  der  Hauptversammlung,  zur  Stellung  von  Anträgen  und  zur  
Ausübung des Stimmrechtes sind nur diejenigen  Aktionäre  berechtigt, 
die  ihre Aktionärseigenschaft mittels Depotbestätigung gemäß § 10a  
AktG,  welche  jeweils am Ende des zehnten  Tages  vor  der   
Hauptversammlung  ausgestellt  sein  muss, nachweisen. Die  
Depotbestätigung muss jeweils am Ende des zehnten Tages vor  der  
Hauptversammlung   die    Aktionärseigenschaft    des    jeweiligen   
Aktionärs dokumentieren und muss in deutscher oder englischer Sprache 
ausgestellt sein. 
 
Die Depotbestätigung hat folgende Angaben zu enthalten: 
 
a) den Aussteller durch Angabe von Name (Firma) und Anschrift  oder  eines 
        im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes; 
     b) den  Aktionär  durch  Namen  (Firma)  und  Anschrift,  bei  natürlichen 
        Personen  zusätzlich  das  Geburtsdatum,  bei   juristischen   Personen 
        gegebenenfalls das Register und die Nummer, unter der  die  juristische 
        Person in ihrem Herkunftsland geführt wird; 
     c) die Nummer des Depots, andernfalls eine sonstige Bezeichnung; 
     d) die Anzahl und gegebenenfalls den Nennbetrag der Aktien  des  Aktionärs 
        sowie bei mehreren Aktiengattungen die Bezeichnung der Gattung oder die 
        international gebräuchliche Wertpapierkennnummer; 
     e) den Zeitpunkt oder den Zeitraum,  auf  den  sich  die  Depotbestätigung 
        bezieht. 
 
Zur Teilnahme an  der  Hauptversammlung,  zur  Stellung  von   
Anträgen  und  zur Ausübung des Stimmrechtes in dieser muss  die   
Depotbestätigung  spätestens  bis zum Ablauf  des  dritten,  der   
Versammlung  vorausgehenden  Werktages  bei  der Gesellschaft per  
Post an ihre Geschäftsanschrift 1060 Wien,  Mariahilfer  Straße  
1/Getreidemarkt 17 per Telefax unter der Telefax-Nummer 01-5817611  
eingelangt sein. 
 
Bestellung eines Vertreters (§106 Z 8 AktG) Für  die  Aktionäre   
besteht  die  Möglichkeit,  ihr  Stimmrecht   durch   einen  
Bevollmächigten ausüben zu lassen. Ein  entsprechendes   
Stimmrechtsformular  und weitere Informationen stehen bei der CEG I   
Beteiligungs AG, Mariahilfer  Straße 1/Getreidemarkt 17, 1060 Wien  
sowie auf der Website der CEG  I  Beteiligungs  AG unter  
www.gep.at/CEGI   zur  Verfügung.  Die  Vollmacht  muss  einer   
bestimmten Person  in  Textform  erteilt  und   der   Gesellschaft    
per   Post   an   ihre Geschäftsanschrift 1060 Wien, Mariahilfer  
Straße 1/Getreidemarkt 17 per  Telefax unter der Telefax-Nummer  
01-5817611 übermittelt werden. Auch der Widerruf  einer Vollmacht ist 
an die vorgenannte Anschrift oder Telefax-Nummer zu übermitteln. 
 
Gesamtanzahl der Aktien (§ 106 Z 6 AktG) Zum Zeitpunkt der  
Einberufung der  ordentlichen  Hauptversammlung  sind  300.000  
Stückaktien emittiert, wobei jede Stückaktie eine Stimme gewährt. 
 
Wien, im Februar 2011 
 
Der Vorstand 
 
Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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ots Originaltext: CEG I Beteiligungs AG 
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de 
 
Rückfragehinweis: 
 
Mag. Alexandra Nagl  
Investor Relations & Communications 
Tel.:    +43 - 1 - 581 83 90 - 61 
Email: a.nagl@gep.at 
 
Branche: Wertpapiere 
ISIN:    AT0000774658 
WKN:      
Börsen:  Wien / Geregelter Freiverkehr
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