Insolvenz und Zahlungen Dritter - ein Risiko das lange währt /
Inkassounternehmer rät zur Vorsicht bei Zahlung durch einen Dritten
Geschrieben am 01-02-2011 |   
 
 Bremen (ots) - Zahlt ein Kunde pünktlich seine Rechnung, gilt für  
die meisten Unternehmen das Geschäft als abgeschlossen. Schließlich  
wurde eine Leistung erbracht und der Kunde war mit dieser zufrieden - 
an eine mögliche Rückzahlungsaufforderung denken hierbei die  
wenigsten. "Die kann allerdings auch nach vielen Jahren noch  
erfolgen, wenn längst alle Unterlagen vernichtet sind", warnt Bernd  
Drumann, Geschäftsführer der Bremer-Inkasso GmbH. "In einem bis zu  
zehn Jahre später beantragten Insolvenzverfahren droht nämlich die  
Anfechtung durch den Insolvenzverwalter gemäß §§ 130 - 134  
Insolvenzordnung", so Drumann weiter. 
 
   Noch gefährlicher wird es, wenn der Kunde veranlasst, dass ein  
Dritter für ihn die Rechnung bezahlt. Denn dann kann es zu  
unerwarteten Rückforderungen nicht nur in der Insolvenz des Kunden,  
sondern auch in der späteren Insolvenz des Dritten kommen - hier oft  
über einen Zeitraum von vier Jahren. Diese Anfechtungen kommen für  
den Unternehmer meist aus heiterem Himmel, zumal oft kaum registriert 
wird, wer als Absender auf den Kontoauszügen steht, schon gar nicht,  
wenn Zahlungen elektronisch eingelesen werden.  
 
   "Wir bearbeiten gerade einen Fall für ein großes  
Entsorgungsunternehmen. Dieses hat 2005 eine Leistung für Spedition A 
erbracht. Nur einige Monate nach Fälligkeit überwies die Firma B,  
unter Angabe der genauen Rechnungsdaten, den Betrag auf das Konto  
unserer Mandantin. Ende 2010 fordert nun der Insolvenzverwalter der  
inzwischen insolventen Firma B den Betrag zurück, da auch Spedition A 
zum maßgeblichen Zeitpunkt angeblich bereits "insolvenzreif" gewesen  
sein soll. Unsere Mandantin hatte allerdings keinerlei Kenntnisse von 
etwaigen Zahlungsproblemen der Spedition A", so Drumann. 
 
   Um böse Überraschungen zu vermeiden, sollten Unternehmen also  
genau darauf achten, ob Kunde und Zahlender übereinstimmen. In jedem  
Fall ist es wichtig vorab zu kommunizieren, dass direkte Zahlungen  
erwünscht sind. "Ob ein Gläubiger die Zahlung ablehnen kann, wenn ein 
Dritter die Zahlung vornimmt, ist problematisch. Sind jedoch Umstände 
bekannt, die zwingend auf eine "Insolvenzreife" des Kunden schließen  
lassen, ist dies möglich. Wobei natürlich gerade dann ein besonderes  
wirtschaftliches Interesse daran besteht, es darauf ankommen zu  
lassen und zu hoffen, dass keine Post vom Insolvenzverwalter kommt",  
so Drumann. "Der Gläubiger sollte sich aber in diesem Fall wenigstens 
des Risikos bewusst sein." 
 
   Weitere Informationen unter www.bremer-inkasso.de 
 
 
 
Pressekontakt: 
Bremer-Inkasso GmbH 
Bernd Drumann 
Norderoog 1 
28259 Bremen 
Tel 0421-84106-16 
Mail b.drumann@bremer-inkasso.de
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