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E10-Einführung: Fragen und Antworten zum neuen Kraftstoff

Geschrieben am 12-01-2011

Berlin (ots) - Seit 1. Januar kann die neue Benzinsorte E10 mit
10% Bioethanol an deutschen Tankstellen verkauft werden. Noch ist E10
nicht flächendeckend verfügbar, doch widersprüchliche Berichte
verunsichern die Verbraucher. Völlig unbegründet, denn bei Beachtung
der Herstellerhinweise können keine Schäden an Fahrzeugen auftreten.
Und der entscheidende Preistreiber für Benzin ist nicht E10, sondern
neben Steuern vor allem der Erdölpreis. Der Bundesverband der
deutschen Bioethanolwirtschaft beantwortet die wichtigsten Fragen
rund um den neuen Kraftstoff. Detaillierte Informationen zu E10 gibt
es im Internet unter www.bdbe.de/e10.

- Was ist E10 und warum wird es eingeführt?

E10 bezeichnet Benzin, das bis zu 10% Bioethanol enthalten kann.
Bioethanol ist Alkohol, der durch Fermentation und Destillation aus
nachwachsenden Rohstoffen wie Getreide und Zuckerrüben gewonnen wird.
Bisher betrug der Bioethanolanteil im Benzin bis zu 5%. Die höhere
Beimischung verbessert die Klimabilanz von Benzin: Bioethanol aus
deutscher Erzeugung senkt die CO2-Emissionen um 50%, mittelfristig
werden wegen technologischer Verbesserungen 70% Treibhausgasminderung
erreicht. So werden durch E10 bis zu 3,6 Millionen Tonnen CO2 im Jahr
vermieden. Außerdem werden mit E10 10% des Benzins durch einen aus
heimischen landwirtschaftlichen Rohstoffen hergestellten
Biokraftstoff ersetzt. So erhöht E10 die Unabhängigkeit unserer
Energieversorgung und hilft, die Erdölreserven zu schonen.

- Warum ist E10 nicht seit 1. Januar flächendeckend verfügbar?

Es war nicht zu erwarten, dass E10 zum Stichtag 1.1.2011
schlagartig flächendeckend angeboten werden würde. Die gesetzlichen
Regelungen, die Voraussetzung für die Einführung von E10 waren, sind
Mitte Dezember 2010 in Kraft getreten. Danach haben die
Umstellungsarbeiten der Mineralölindustrie begonnen, die mehrere
Wochen in Anspruch nehmen.

- Wird Tanken durch E10 teurer?

Für die E10-Preise an den Tankstellen sind nicht die Mehrkosten
für Bioethanol von maximal 0,01EUR pro Liter entscheidend, sondern
neben Steuern vor allem die Erdölpreise. Nach der Einführung von E5
sind im Jahr 2009 die Tankstellenpreise gegenüber 2008 von 1,40EUR
auf 1,28EUR gesunken und im Jahr 2010 auf 1,41EUR gestiegen. Diese
Preisbewegungen hängen vom Erdölpreis ab. Die Einführung von E10
ändert daran nichts.

In der Praxis muss man mit E10 auch nicht öfter tanken als bisher.
E10 hat zwar einen minimal niedrigeren Energiegehalt als
herkömmliches Benzin (E5), gleicht dies aber durch einen wesentlich
höheren Sauerstoffgehalt wieder aus, der den Wirkungsgrad des Motors
steigert und damit die Energie besser nutzt.

- Die Einführung von E10 stand in der letzten Legislaturperiode
schon einmal zur Debatte, wurde dann aber gestoppt. Was hat sich
seither verändert?

Vor drei Jahren wurde die Einführung von E10 unter anderem
deswegen verschoben, weil nicht zweifelsfrei geklärt war, welche
Fahrzeuge einen Bioethanolanteil von 10% vertragen. Dies ist nun
anders: Alle Hersteller machen verbindliche Angaben zur
E10-Verträglichkeit ihrer Modelle. Außerdem wurde nun festgelegt,
dass Super-Benzin mit maximal 5% Bioethanol (E5) weiterhin angeboten
werden muss. Eine weitere Neuerung sind die strengen
Nachhaltigkeitsvorschriften für Biokraftstoffe, die zum Jahreswechsel
in Kraft getreten sind.

- Was müssen Autofahrer beachten?

Nicht alle Fahrzeuge können E10 tanken. Nach Angaben des ADAC sind
90 Prozent der benzinbetriebenen PKW E10-tauglich. Demnach müssen
etwa drei Millionen PKW sowie eine Million Krafträder auf die
Bestandsschutzsorte E5 zurückgreifen. Bevor zum ersten Mal E10
getankt wird, sollte man sich unter www.dat.de/e10 vergewissern, ob
das Fahrzeug zur Verwendung von E10 freigegeben ist. Ist das nicht
der Fall, muss weiterhin das herkömmliche Benzin mit maximal fünf
Volumenprozent Bioethanol getankt werden.

Weitere Informationen rund um die Einführung von E10 gibt es unter
www.bdbe.de/e10 .



Pressekontakt:
Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft e. V. (BDBe)
Nina Ruppert
Tel.: 030/3 01 29 530
presse@bdbe.de
www.bdbe.de/e10


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