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Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention fordert Berücksichtigung von Schwer- und Mehrfachbehinderten in der Politik

Geschrieben am 02-12-2010

Berlin (ots) - Anlässlich des Internationalen Tags der Menschen
mit Behinderungen am 3. Dezember fordert die Monitoring-Stelle zur
UN-Behindertenrechtskonvention, alle behinderten Menschen bei der
Umsetzung der UN-Konvention einzubeziehen. "Behinderte Menschen,
deren Stimmen bislang ungehört bleiben oder politisch kein Gewicht
erhalten, müssen gestärkt werden", erklärte Valentin Aichele, Leiter
der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention in Berlin.

Es sei erfreulich, dass die Maßnahmenpläne auf Bundes- und
Landesebene auch Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit
eröffneten, bei der Umsetzung der UN-Konvention in Deutschland
mitzubestimmen. Dennoch gebe es nach wie vor behinderte Menschen, die
ihre Rechte nicht mit hinreichendem Nachdruck einfordern könnten,
beispielsweise Menschen mit einer Schwer- und Mehrfachbehinderung,
Menschen mit Autismus oder mit psychosozialen Problemen. "Menschen,
die sich bisher nicht organisieren konnten oder keine mächtigen
gesellschaftlichen Fürsprecher haben, müssen besonders unterstützt
und beachtet werden", so Aichele. Sonst finde ihr menschenrechtliches
Anliegen kein Gehör.

Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichte den Staat, die
Partizipation aller behinderter Menschen diskriminierungsfrei zu
ermöglichen und zu fördern, etwa durch partizipative Verfahren bei
Gesetzgebungsverfahren oder bei Aktionsplänen. "Es sind besondere
Anstrengungen staatlicher und nichtstaatlicher Organisationen
erforderlich, damit besonders marginalisierte Behinderte bei der
Umsetzung ihre Stimme mit Gewicht erheben können", so Aichele.

Die Monitoring-Stelle für Deutschland wurde 2009 - nach einem
Beschluss des Bundeskabinetts - im Deutschen Institut für
Menschenrechte in Berlin eingerichtet. Ihre Aufgabe ist es, sich für
die Rechte von Menschen mit Behinderungen einzusetzen und zur
Einhaltung und Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention -
entsprechend Artikel 33 Absatz 2 der Konvention - beizutragen.

Positionen Nr. 3: Partizipation - ein Querschnittsanliegen der
UN-Behindertenrechtskonvention, Deutsches Institut für
Menschenrechte. Dezember 2010.

http://www.presseportal.de/go2/behindertenrechte

Originaltext: Deutsches Institut für Menschenrechte
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/51271
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_51271.rss2

Pressekontakt:

Bettina Hildebrand
Deutsches Institut für Menschenrechte, Pressesprecherin
Telefon 030 25 93 59 - 14, Mobil 01 60 96 65 00 83
E-Mail: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de


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