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Fischer/Storjohann: Weniger Alkoholverstöße bei Fahranfängern

Geschrieben am 02-12-2010

Berlin (ots) - Das 2007 eingeführte gesetzliche Alkoholverbot für
Fahranfänger ist ein großer Erfolg. Zu diesem Ergebnis kommt eine
aktuelle Studie der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt). Seit der
Gesetzesänderung ist die Zahl der Alkoholverstöße junger Fahrer unter
21 Jahren um insgesamt 17 Prozent gesunken. Dazu erklären der
verkehrspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dirk
Fischer sowie der zuständige Berichterstatter, Gero Storjohann:

"Die Union wird durch die Ergebnisse der Studie in ihrer
Verkehrssicherheitspolitik bestätigt. Keine Altersgruppe kommt im
Verkehr so oft zu Schaden wie die jungen Fahrer unter 24 Jahren. Das
Alkoholverbot für Fahranfänger war eine richtige Maßnahme, um hier
gegenzusteuern. Mit der Überführung des Modellversuchs Begleitetes
Fahren mit 17 in das Dauerrecht zum 1. Januar 2011 hat die
unionsgeführte Koalition bereits eine weitere wichtige Maßnahme zur
Verkehrssicherheit junger Fahrer durchgesetzt. Auch zukünftig werden
wir im Bedarfsfall maßvolle und zielgerichtete Regelungen
vorantreiben, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen.
Außerdem zeigt sich eine deutliche Verhaltensanpassung der
Fahranfänger: 41 Prozent der befragten Personen gaben an, regelmäßig
auf den öffentlichen Personennahverkehr auszuweichen, um bei
abendlichen Unternehmungen dennoch Alkohol trinken zu können. Es
zeigt sich immer wieder, dass diejenigen Verkehrsregeln am meisten
beachtet werden, die für die Verkehrsteilnehmer besonders
nachvollziehbar sind. Im Falle des Alkoholverbots für Fahranfänger
hat die Verkehrserziehung exzellente Arbeit geleistet. Jeder
Fahranfänger weiß, dass Alkohol am Steuer das Unfallrisiko stark
erhöht."

Hintergrund:

Das gesetzliche Alkoholverbot für Fahranfänger ist seit dem 1.
August 2007 in Kraft. Für Führerscheininhaber in der Probezeit und
Personen vor Vollendung des 21. Lebensjahres gilt seitdem die
Null-Promille-Grenze. Die Ergebnisse der BASt-Studie sind durchweg
positiv: So hat sich die Anzahl der unfallbeteiligten Fahranfänger
(Pkw) mit einem Blutalkoholwert von mindestens 0,3 Promille im ersten
Jahr der neuen Rechtslage um 15 Prozent verringert. Dies entspricht
1.210 Personen. Gleichzeitig genießt das strikte Alkoholverbot bei
den Fahranfängern hohe Akzeptanz: 95 Prozent erkennen es als
sinnvolle Maßnahme an. Die Zielgruppe der Fahranfänger ist zudem sehr
gut über die Rechtslage informiert: 98 Prozent wissen, dass es ihnen
verboten ist, unter Alkoholeinfluss ein Kraftfahrzeug zu führen.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de


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