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Winterreifen werden Pflicht / Wer bei Schnee und Eis mit Sommerreifen unterwegs ist, muss jetzt sogar mit einem Punkt in Flensburg rechnen. (mit Bild)

Geschrieben am 29-11-2010

Hamburg (ots) -

- Querverweis: Bildmaterial ist abrufbar unter
http://www.presseportal.de/galerie.htx?type=obs -

Seit heute gilt in Deutschland eine allgemeine
Winterreifenpflicht. Wer bei Schnee und Eis trotzdem ohne passende
Bereifung unterwegs ist, riskiert ab sofort ein Bußgeld, im
schlimmsten Fall sogar einen Eintrag ins Flensburger
Verkehrszentralregister. Die Experten der Advocard
Rechtsschutzversicherung informieren aktuell, worauf Autofahrer
diesen Winter in Deutschland und den Nachbarländern achten müssen:

Deutschlands Autofahrer müssen mehr Profil zeigen

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt dann explizit die
Verwendung von Winterreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen
vor. "In der Praxis bedeutet dies: Bei Schneematsch, Schneeglätte und
Glatteis sind Sommerreifen ab sofort tabu", erklärt Anja-Mareen
Decker, Leiterin der Advocard Rechtsabteilung. Als "Winterreifen"
gelten in Deutschland Alljahresreifen und alle Reifen, die mit "M &
S" oder mit dem Schneeflocke-Symbol gekennzeichnet sind. Einen festen
Zeitraum für die Winterreifenpflicht gibt es aber auch in Zukunft
nicht. Die neue Vorschrift beseitigt die bisher gültige, aber relativ
unscharf formulierte Regelung, nach der die Ausrüstung des Fahrzeugs
den Wetterverhältnissen anzupassen sei. Diese Vorschrift soll auch
für Fahrzeuge aus dem Ausland gelten. Mit ihrem Inkrafttreten
verschärft der Gesetzgeber ebenfalls den vorgesehenen Bußgeldkatalog
deutlich: Für das Missachten der Winterreifenpflicht werden ab jetzt
mindestens 40 Euro Bußgeld fällig. Es können sogar 80 Euro und ein
Punkt in Flensburg verhängt werden, wenn auf Grund der falschen
Bereifung die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet ist.

Der Blick zu den Alpennachbarn

In Österreich gilt vom 1. November bis zum 15. April eine
Winterreifenpflicht. Diese beinhaltet, dass selbst bei Herbstwetter
mit Winterreifen auf der Antriebsachse gefahren werden muss. Bei
Schnee oder Eis auf der Fahrbahn muss das ganze Fahrzeug mit
Winterreifen bestückt sein. Alternativ sind auch Reifen mit der
Kennzeichnung "M & S" zulässig. Wer unbedingt mit Sommerreifen fahren
will, der kann - statt auf Winterreifen zu wechseln - auch
Schneeketten anlegen. Allerdings nur, wenn die Schneedecke so dick
ist, dass die Straße durch die Ketten nicht beschädigt wird. Wer bei
Schnee oder Glätte mit Sommerreifen fährt und von der Polizei
angehalten wird, muss mit einer Geldstrafe von 35 Euro rechnen. Nicht
ganz so streng geht es in der Schweiz zu. Dort gibt es keine
generelle Winterreifenpflicht. "Dennoch sollte auch in der Schweiz
nicht auf Winterreifen verzichtet werden, wenn winterliche
Straßenverhältnisse absehbar sind", empfiehlt Anja-Mareen Decker.
"Denn grundsätzlich gilt: Wer auf verschneiten Straßen mit
Sommerreifen unterwegs ist, riskiert bei einem möglichen Schaden in
jedem Fall seinen Versicherungsschutz."

Originaltext: Advocard Rechtsschutzversicherung AG
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/19772
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_19772.rss2

Pressekontakt:
Advocard
Rechtsschutzversicherung AG
Sonja Frahm
Heidenkampsweg 81
20097 Hamburg
Tel.: +49 40/2373 1279
E-Mail: sonja.frahm@advocard.de

Serviceplan Brand Public Relations
Bernhard Fuchs
Haus der Kommunikation
80250 München
Tel.: +49 89/2050 4158
E-Mail: b.fuchs@serviceplan.com


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