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KJM: "Tatort Internet" kein Jugendschutz-Verstoß

Geschrieben am 11-11-2010

München (ots) - Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat
sich in ihrer gestrigen Sitzung mit den ersten drei Folgen der
Sendereihe "Tatort Internet - Schützt endlich unsere Kinder" (RTL 2)
befasst. Die KJM erreichten seit Beginn der Ausstrahlung am 7.
Oktober dieses Jahres zahlreiche Beschwerden über das Format. Nach
einer kritischen, intensiv geführten Diskussion entschied die KJM,
dass kein Verstoß gegen die Jugendschutz-Bestimmungen besteht.

Die KJM prüfte die RTL 2-Sendungen gemäß ihrem gesetzlichen
Auftrag mit Blick auf die Einhaltung des
Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) bezüglich der Frage, welche
Wirkung eine Sendung auf minderjährige Zuschauer ausüben kann. Dabei
kann die unabhängige Kommission immer erst nach der Ausstrahlung
prüfen. Das erklärte Ziel von "Tatort Internet" ist es - nach Angaben
von RTL 2 - aufzuklären, abzuschrecken und Informationen zu dem
gesellschaftlich relevanten Thema "Sexueller Missbrauch im Internet"
zu liefern.

Problematisiert wurde die Art der Emotionalisierung und
Dramatisierung in der Sendung: Kinder und Jugendliche erhalten kaum
hilfreiche Tipps für ein sicheres Verhalten im Internet.

Im Ergebnis kam die KJM zu dem Entschluss, dass die Sendung trotz
berechtigter Zweifel an der Gestaltung aus jugendschutzrechtlicher
Sicht nicht zu beanstanden ist. "Dabei muss berücksichtigt werden,
dass die gesellschaftliche Diskussion über sexuellen Missbrauch von
Kindern und Jugendlichen - leider - zu unserem Alltag gehört und auch
gehören muss", so der KJM-Vorsitzende Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring. "Zu
begrüßen ist, dass die Gefahren des sexuellen Missbrauchs im Internet
durch diese Sendung nun noch ein Stück weit breiter diskutiert wird -
und das hoffentlich auch von Zielgruppen, die sich bisher nicht mit
dem Thema auseinandergesetzt haben."

Auch eine Prüfgruppe der Kommission für Zulassung und Aufsicht
(ZAK) beschäftigt sich mit "Tatort Internet" im Hinblick auf die
Programmgrundsätze des Rundfunkstaatsvertrags. Das Thema wird in
einer der nächsten ZAK-Sitzungen wieder auf der Tagesordnung stehen.

Originaltext: Kommission für Jugendmedienschutz (KJM)
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/79797
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_79797.rss2

Pressekontakt:
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Leiterin der
KJM-Stabsstelle, Verena Weigand, Tel. 089/63808-262 oder E-Mail
stabsstelle@kjm-online.de.


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