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Jugendschutz im Internet: KJM bewertet weiteres technisches Mittel positiv

Geschrieben am 26-10-2010

München (ots) - Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat
mit "SeZeBe" / Sendezeitbegrenzung.de der SeZeBe GmbH ein weiteres
technisches Mittel zur Altersprüfung positiv bewertet. Es wurde für
den Einsatz im Bereich der entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalte für
unter 12-, 16- und 18-Jährige konzipiert und kombiniert das Prinzip
der Sendezeitbegrenzung mit den Schutzvorkehrungen eines technischen
Mittels. Gemäß Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) müssen
Anbieter von entwicklungsbeeinträchtigenden Angeboten dafür sorgen,
dass Kinder und Jugendliche der betroffenen Altersstufe diese
üblicherweise nicht wahrnehmen. Wer dagegen einfache Pornografie oder
bestimmte schwer jugendgefährdende Inhalte verbreiten möchte, muss
den höheren Anforderungen an geschlossene Benutzergruppen genügen.

Konkrete Vorgaben zur Ausgestaltung von technischen Mitteln macht
der Gesetzgeber im JMStV nicht, er schreibt lediglich das
einzuhaltende Schutzniveau fest. Aus dem Grund sind
unterschiedlichste Varianten technischer Mittel möglich. Mit "SeZeBe"
können Sendezeitbegrenzungen für bestimmte Altersstufen durch eine
Variante der Personalausweis-Kennziffernprüfung aufgehoben werden.
Dabei wird unter anderem das im Ausweisdokument enthaltene
Geburtsdatum des Nutzers überprüft. Dazu kommen weitere technische
Schutzmaßnahmen, die eine Weitergabe von Zugangsdaten an
unautorisierte Dritte verhindern sollen. Die KJM ist der Ansicht,
dass "SeZeBe" damit bei entsprechender Umsetzung den gesetzlichen
Anforderungen an ein technisches Mittel im Sinne des JMStV genügt.
Der KJM-Vorsitzende Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring: "Überzeugt hat uns
bei SeZeBe das interessante Konzept, das Sendezeitbegrenzungen und
technische Mittel intelligent kombiniert. Wir begrüßen, dass hier ein
Schutzmechanismus zur Verfügung gestellt wird, der auch von Dritten
genutzt werden kann."

Im Bereich der technischen Mittel ist im JMStV - ebenso wie im
Bereich der Konzepte zur Sicherstellung von geschlossenen
Benutzergruppen nach § 4 Abs. 2 S. 2 JMStV - kein offizielles
Anerkennungsverfahren geregelt. Die KJM bietet aber interessierten
Anbietern ihr Verfahren der Positivbewertung an.

Insgesamt gibt es damit acht von der KJM positiv bewertete
technische Konzepte für technische Mittel. Sie können unter
www.kjm-online.de abgerufen werden.

Originaltext: Kommission für Jugendmedienschutz (KJM)
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/79797
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_79797.rss2

Pressekontakt:
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Leiterin der
KJM-Stabsstelle, Verena Weigand, Tel. 089/63808-262 oder E-Mail
stabsstelle@kjm-online.de.


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