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Deutsche Umwelthilfe setzt sich vor Gericht durch: Porsche verstößt gegen Klimaschutzvorschrift

Geschrieben am 12-10-2010

Berlin/Stuttgart (ots) - Pressemitteilung

Deutsche Umwelthilfe setzt sich vor Gericht durch: Porsche
verstößt gegen Klimaschutzvorschrift

Oberlandesgericht Stuttgart verurteilt Porsche AG zu korrekten
Spritverbrauchs- und Klimagasangaben in eigenem Christophorus-Magazin
- Sportwagenhersteller zu 20.000 Euro Konventionalstrafe wegen
fortgesetzter Verstöße gegen Kennzeichnungspflichten verurteilt -
Neue Abmahnung der DUH gegen das Stuttgarter Unternehmen

Der Sportwagenhersteller Porsche muss seine potenziellen Kunden
auch dann über den horrenden Spritdurst und die daraus resultierenden
enormen Treibhausgasemissionen seiner Luxuslimousinen informieren,
wenn er diese in Werbeschriften anpreist, die sich als
journalistische Beiträge tarnen. Das entschied das Oberlandesgericht
Stuttgart und gab damit einer Klage der Deutschen Umwelthilfe e. V.
(DUH) statt. Das noch nicht rechtskräftige Urteil vom 30. September
2010 (2 U 45/10) liegt jetzt mit seiner Begründung schriftlich vor
und belegt die Porsche AG wegen fortgesetzter Verstöße gegen die
Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung für Pkw (Pkw-EnVKV) mit
einer Konventionalstrafe von 20.000 Euro.

Auslöser des Rechtsstreits zwischen der Umwelt- und
Verbraucherschutzorganisation und dem Sportwagenhersteller war das
firmeneigene "Christophorus-Magazin", in dem die Porsche AG auch
technische Details seiner neuen Modelle in Gestalt journalistischer
Beiträge vorstellen lässt und dabei die Offenbarung der Verbräuche
der abnormen Spritschlucker penibel vermeidet. "Die Abneigung von
Porsche gegen eine öffentliche Darstellung der CO2-Emissionen von
Vorstadtpanzern wie dem 500 PS Cayenne mit innerstädtisch 16,2 Litern
Verbrauch und 270 Gramm CO2 pro 100 Kilometer ist ebenso
nach¬¬vollziehbar wie gesetzeswidrig. In Zeiten des Klimawandels
wirken derartige Werte anachronistisch, peinlich und letztlich
asozial", kommentiert DUH-Bundesgeschäfts¬führer Jürgen Resch das
Urteil. "Ein Pkw-Hersteller wie Porsche muss lernen, dass staatliche
Regeln zum Schutz der Umwelt auch für Hersteller von Luxusfahrzeugen
gelten. Alles andere wäre Verbrauchertäuschung".

Nach dem Willen des Gesetzgebers sollen Autokunden in die Lage
versetzt werden, vor jeder Anschaffung eines Pkw, den Klimaschutz in
ihre Kaufentscheidung einzubeziehen. Dazu dient die in der Pkw-EnVKV
festgeschriebene Pflicht zur Nennung von Kraftstoffverbrauch und
Treibhausgasemissionen. Die wiederholte Weigerung von Porsche, in
eigenen Werbeschriften diese Angaben korrekt vorzunehmen, ist nach
Ansicht der DUH ein klares Zeichen für die Wirksamkeit dieser
Verbraucher- und Klimaschutzvorschrift. "Die Kennzeichnungspflicht
für Pkw soll mittelfristig zu einem verringerten Kraftstoffverbrauch
und einer Entlastung der Atmosphäre von Treibhausgasen führen. Die
DUH setzt sich auch mit juristischen Mitteln dafür ein, dass die
Verordnung eingehalten wird", so Agnes Sauter, die Leiterin
Verbraucherschutz der DUH.

Die Richter des OLG Stuttgart bewerten die von der DUH
kritisierten Artikel im von der Porsche AG herausgegebenen
"Christophorus-Magazin" als Werbeschrift im Sinne der Pkw-EnVKV, da
diese Artikel der Absatzförderung neuer Porsche-Modelle dienen. Die
Porsche AG hatte sich bereits im Jahr 2007 gegenüber der DUH in einer
mit einer Vertragsstrafe gesicherten Unterlassungserklärung
verpflichten müssen, künftig nicht mehr gegen die Vorgaben der
Pkw-EnVKV zu verstoßen. In der aktuellen Auseinandersetzung vertrat
das Unternehmen aber die Auffassung, dass diese Verpflichtung nicht
für ihr Magazin Christophorus gelte. Dieses sei keine Werbeschrift
zur Absatzförderung, sondern ein Presseerzeugnis, das die
Pressefreiheit für sich in Anspruch nehmen könne. Die DUH klagte
daraufhin gegen die Porsche AG auf Zahlung der entstandenen
Vertragsstrafe.

Das OLG Stuttgart gab der DUH nunmehr Recht. Entscheidend sei der
mit der Veröffentlichung verfolgte Zweck. Das von der Porsche AG
herausgegebene Magazin diene dabei zumindest auch dazu, den
Produktabsatz von Porsche zu fördern. Die Gestaltung sei in Text und
Bild darauf angelegt, dem Leser Produkte der Beklagten auch mit ihren
technischen Details bekannt zu machen. Dies sei kein Selbstzweck,
sondern vernünftigerweise dahin zu interpretieren, dass beim Leser
Interesse am Besitz eines solchen Fahrzeugs geweckt oder gestärkt
werden soll.

"Mit seinem Urteil in Sachen Porsche Christophorus-Magazin stärkt
das Oberlandesgericht Stuttgart die Interessen der Verbraucher und
der Umwelt. Es stellt unmissverständlich klar, dass auch der
Förderung des Absatzes dienende Berichte in einem von einem
Automobilhersteller selbst herausgegebenen Magazin Werbeschriften im
Sinne der Pkw-EnVKV sind. Die Hersteller müssen also auch in solchen
Werbeschriften die Werte des Kraftstoffverbrauchs und der
CO2-Emissionen der darin beworbenen Neufahrzeuge offenbaren",
unterstrich Rechtsanwalt Roland Demleitner, Limburg an der Lahn, der
die DUH in dem Rechtsstreit gegen die Porsche AG vertrat.
Automobilhersteller könnten sich nicht damit herausreden, von ihnen
in Aufmachung einer Zeitschrift herausgegebene Werbungen würden nicht
die zur Information des Verbrauchers geschaffenen Pflichten zur
Angabe des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen der von ihnen
darin beworbenen neuen Pkw auslösen, weil ein unabhängiger und
neutraler journalistischer Beitrag im Vordergrund stehe.

Doch entgegen mehrmaliger Zusagen seitens des Stuttgarter
Autobauers, zukünftig die Verbrauchs- und Klimagasangaben korrekt
vorzunehmen gehen die Verstöße munter weiter. Zwischenzeitlich hat
die DUH vier weitere Verstöße von Porsche gegen die
Verbraucherschutzverordnung Pkw-EnVKV entdeckt.

Originaltext: Deutsche Umwelthilfe e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/22521
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_22521.rss2

Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer (DUH), Hackescher Markt 4, 10178
Berlin; Mobil.: 0171 3649170, Tel. Büro 07732 99950; Fax.: 030
2400867-19; E-Mail: resch@duh.de

Agnes Sauter, Leiterin Verbraucherschutz (DUH), Fritz-Reichle-Ring 4,
78315 Radolfzell, Tel.: 07732 9995 0, Fax: 07732 9995 77, E-Mail:
sauter@duh.de

Roland Demleitner, Rechtsanwalt, Rheinstrasse 11, 65549 Limburg,
Telefon: 06431 7780790, Telefax: 06431 7780789, E-Mail:
rd@roland-demleitner.de

Dr. Gerd Rosenkranz, Leiter Politik und Presse (DUH), Hackescher
Markt 4, 10178 Berlin; Mobil: 0171 5660577, Tel.: 030 2400867-0,
E-Mail: rosenkranz@duh.de


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