Urteil zum "Bierbike" / Rollende Theken gehören nicht auf die Straße
Geschrieben am 08-10-2010 |   
 
    München (ots) - Für die Nutzung eines sogenannten "Party- oder  
Bierbikes" auf öffentlichen Straßen ist eine Sondernutzungserlaubnis  
erforderlich. Dies hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf mit Urteil  
vom 6. Oktober 2010 (Az.: 16 K 6710/09 und 16 K 8009/09) entschieden. 
In dem vom ADAC geschilderten Fall hatten die Kläger - zwei  
Bike-Betreiber - gegen ein Verbot durch die Stadt Düsseldorf geklagt. 
Ihnen war die Benutzung eines solchen Gefährts auf öffentlichen  
Verkehrsflächen untersagt worden. 
 
   Nach Ansicht des Gerichts erkennt man bereits am äußeren  
Erscheinungsbild eines Partybikes, dass es weniger der Fortbewegung  
im Straßenverkehr dient, als vielmehr dem geselligen Feiern mit Musik 
und Getränken. Bei den Partybikes handelt es sich um eine  
Konstruktion, die fünf Meter lang, 2,25 Meter breit und 2,70 Meter  
hoch ist. Bis zu 16 Menschen sitzen sich gegenüber und treten in die  
Pedale. Ein Fahrer lenkt und bremst. Die Bikes sind mit einer  
Bierzapf- und Soundanlage ausgestattet. 
 
   Das Gericht hat die Einschätzung der Stadt Düsseldorf bestätigt,  
die sich darauf berufen hat, dass die erforderliche  
Sondernutzungserlaubnis fehle. Die Nutzung des Partybikes geht im  
vorliegenden Fall über den Gemeingebrauch hinaus. Das Partybike wird  
vom Betreiber auf öffentlichen Straßen nicht überwiegend zu  
Verkehrszwecken eingesetzt, sondern hauptsächlich gewerblich zu  
verkehrsfremden Zwecken - nämlich dem geselligen Feiern mit Musik und 
Getränken. 
 
   Der ADAC hält die Entscheidung des Gerichts schon deshalb für  
gerechtfertigt, weil Alkoholkonsum und die Teilnahme am  
Straßenverkehr nicht zusammenpassen. Die juristischen Probleme die  
dadurch entstehen, dass die Mitfahrenden aufgrund des Alkoholgenusses 
eigentlich nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen dürfen, sind  
strafrechtlich- und führerscheinrechtlich noch nicht abschließend  
geklärt. 
 
Originaltext:         ADAC 
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7849 
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Pressekontakt: 
 
ADAC-Öffentlichkeitsarbeit 
Externe Kommunikation 
Redaktion Recht 
Maximilian Maurer, CvD 
 
Tel.: +49(0)89 76 76 2632 
Email: maximilian.maurer@adac.de
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