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Dautzenberg/Stübgen: Gelbe Karte an die EU-Kommission - Hohes Schutzniveau für Einleger in Deutschland erhalten

Geschrieben am 06-10-2010

Berlin (ots) - Der Finanz- und der Europausschuss sind der
Auffassung, dass der Vorschlag der EU-Kommission zur
EU-Einlagensicherungsrichtlinie mit dem Subsidiaritäts- und
Verhältnismäßigkeitsprinzip nicht in Einklang steht. Hierzu erklären
der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Leo
Dautzenberg, und der europapolitische Sprecher Michael Stübgen:

"Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hält den Vorschlag der
EU-Kommission für nicht mit dem Subsidiaritätsprinzip vereinbar. In
Deutschland haben sich in der Finanzkrise insbesondere die
institutssichernden Einrichtungen der Sparkassen und der
genossenschaftlichen Institute bewährt. Ein wichtiger Faktor für das
Vertrauen der Bürger in das Finanzsystem stellt aber auch die
freiwillige Einlagensicherung insbesondere der privaten und
öffentlichen Banken dar.

An diesem bewährten System wollen wir nichts ändern. Wir zeigen
der Europäischen Kommission mit der Subsidiaritätsrüge die gelbe
Karte. Nicht nur inhaltlich befürchten wir, dass durch die Vorschläge
der Kommission das bisherige hohe deutsche Schutzniveau aufgeweicht
und nach unten vereinheitlicht wird.

Denn: Der im Sommer von der Kommission verabschiedete Vorschlag
einer Neufassung der Einlagensicherungsrichtlinie steht mit dem
Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsprinzip nicht in Einklang.
Nach Artikel 5 des Vertrages über die Europäische Union darf die EU
nur tätig werden, sofern und soweit die Ziele der in Betracht
gezogenen Maßnahmen von den Mitgliedstaaten weder auf zentraler noch
auf regionaler oder lokaler Ebene ausreichend verwirklicht werden
können. Jede Maßnahme muss nach Art, Umfang und Intensität geeignet
und erforderlich sein und darf nicht zu diesem Ziel außer Verhältnis
stehen.

Bedenklich im Hinblick auf die Einhaltung der Grundsätze von
Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit sind insbesondere die
Vorschläge bezüglich institutssichernder Systeme sowie zur
Finanzierung von Einlagensicherungssystemen und zur
Beitragsbemessung."

Hintergrund:

Die Europäische Kommission hat am 12. Juli 2010 einen
Richtlinienvorschlag für eine Neufassung der Richtlinie 94/19/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates über Einlagensicherungssysteme
vom 30. Mai 1994 (EU-Einlagensicherungsrichtlinie) veröffentlicht.
Bis zum 14. Oktober haben die nationalen Parlamente Zeit, bei der
EU-Kommission eine Subsidiaritätsrüge einzulegen.

Die Subsidiaritätsrüge wurde erstmals im Lissabonner Vertrag
ausdrücklich vorgesehen. Der vorliegende Fall ist die erste Anwendung
der Subsidiaritätsrüge. Die Rüge soll am Donnerstag, 8. Oktober, vom
Deutschen Bundestag beschlossen werden.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de


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